Musikwettbewerbe haben in den ver-gangenen Jahrzehnten eine ungeahnte Renaissance erlebt – die Anzahl der Wettbewerbe für Instrumentalisten und Komponisten ist inzwischen so unüberschaubar hoch, dass die effektive Wirkung der einzelnen Preise zunehmend leidet. Andererseits sind Wettbewerbe oft eine Chance für junge Komponisten, erste Aufmerksamkeit zu erlangen. Dies wissen einige Wettbewerbsveranstalter nur zu genau, daher hat die Anzahl von unseriösen Wettbewerben, denen zum Teil sogar eine echte betrügerische Absicht nachzuweisen ist, immens zugenommen, und immer mehr Kollegen fallen auf falsche Versprechen oder dubiose Durchführungsmodi herein.
Aus meiner eigenen Laufbahn kenne ich selber die kuriosesten Geschichten: nur teilweise, nie oder nur durch Androhung von Polizeigewalt bezahlte Preisgelder, „gefäl-schte“ Preisträgerkonzerte, die nur vor Videokameras, nicht vor echtem Publikum stattfinden, Versprechungen in der Wettbewerbsausschreibung, die nie eingehalten werden, Zwangsinverlagnahme et cetera.
Durch einige Kommentare von Kollegen aus dem Deutschen Komponistenverband angeregt, möchte ich hier kurz zusammenfassen, worauf man bei einem Wettbewerb achten sollte, nach Arten geordnet:
„Call for Scores“
„Call for Scores“ werden meist von Ensembles oder Orchestern ausgeschrieben, die ein spezifisch auf sie abgestimmtes Stück suchen (zum Beispiel für eine bestimmte Besetzung). Der „Preis“ besteht dann meist darin, dass dieses Werk aufgeführt wird, worüber man sich als Komponist natürlich grundsätzlich freut. Die Seriosität solcher Ausschreibungen kann man daran festmachen, ob eine Teilnahmegebühr verlangt wird oder gar eine Inverlagnahme Teil des Preisgewinns ist. Wenn dies der Fall ist, kann die Ausschreibung als unseriös bezeichnet werden, denn ein „Call for Scores“ sollte rein informativen Charakter haben: Der Komponist schickt ein Stück in der Hoffnung, dass es sich für das Ensemble eignet. Wenn das Ensemble das Stück aufführen will, liegt es natürlich an dem Ensemble, zum Beispiel im Falle einer Aufführung die Leihgebühr für Notenmaterial zu bezahlen oder für die Modalitäten der Aufführung zu sorgen. Vorsicht ist auch geboten bei Klauseln wie „das Stück darf noch nicht aufgeführt sein“ oder „die Anwesenheit des Komponisten bei der Aufführung ist zwingend erforderlich, die Fahrtkosten müssen aber vom Komponisten selber getragen werden“.
Im ersten Fall schenkt man einem Ensemble eine Uraufführung für lau, im zweiten ist man eventuell gezwungen, hohe Fahrtkosten selber zu tragen. Schlimmstenfalls kommt sogar beides zusammen.
Preis für eine bestimmte Komposition
Bei einem Preis für eine bestimmte Komposition handelt es sich um die häufigste Form des Kompositionswettbewerbs. Entweder wird erwartet, dass speziell für den Wettbewerb ein Stück geschrieben wird (meist für eine bestimmte Besetzung) oder zumindest ein bisher noch nie aufgeführtes Stück eingereicht wird.
Glücklicherweise gibt es auch Wettbewerbe, in denen bereits aufgeführte Stücke eingereicht werden können, meistens dürfen diese dann aber nicht Ergebnis eines Auftrages gewesen oder schon veröffentlicht oder aufgenommen worden sein.
Allen teilnehmenden Komponisten sei grundsätzlich geraten, sich die Wettbewerbsbedingungen genau durchzu-lesen – oft gibt es versteckte Bedingungen, die ein scheinbar perfekt geeignetes Stück nachträglich disqualifizieren würden. Manchmal drohen die Wettbewerbe auch mit rechtlichen Konsequenzen, falls ein Stück den Statuten nicht entspricht, dies aber erst nach der tatsächlichen Uraufführung bemerkt wird.
Komponisten sollten sich hier auf jeden Fall durch möglichst genaue Information absichern, denn mancher ist hier selbstverschuldet reingefallen und in unangenehme Situationen gekommen, zum Beispiel wenn die Veranstalter entdecken, dass die erhoffte UA des Preisträgerstückes gar keine mehr ist. Gerade seit Nutzung des Internets kann man wenig geheim halten, seid also ehrlich, liebe Kollegen!
Ob sich ein solcher Wettbewerb lohnt, hängt sehr stark von dem Verhältnis des Preisgeldes zu der verlangten Teilnahmegebühr ab. Ab wann ein Wettbewerb seriös ist oder nicht, kann sehr oft an der Höhe der Teilnahmegebühr abgelesen werden. Je höher diese ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit der betrügerischen Absicht. In Italien (dem Land, in dem es mit Abstand die meisten unseriösen Wettbewerbe gibt) leistet sich fast jedes kleine toskanische Städtchen einen kleinen Musikwettbewerb (der so genannte „toskanische Fluch“), die Teilnahmegebühren liegen meist um die 100 Euro, die ersten Preise liegen dann oft bei kleinen Beträgen wie 1.000 Euro. Man kann sich leicht ausrechnen, dass die Veranstalter solcher Wettbewerbe sehr schnell in attraktive Gewinnzonen kommen, vor allem, wenn die Teilnehmer sich verpflichten müssen, zur Endrunde eines Wettbewerbs persönlich anzureisen, dann wird nämlich auch noch das Tourismusgeschäft angeheizt.
Das krasseste Verhältnis, das ich jemals bei einem Wettbewerb erlebt habe, war 150 Euro Teilnahmegebühr und ein erster Preis von 250 Euro (der dann auch prompt nicht vergeben wurde). Solche Wettbewerbe sind unbedingt zu meiden, meistens sind sie Gott sei Dank leicht zu erkennen.
Eine nicht vorhandene Teilnahmegebühr lässt meistens auf Seriosität schließen, geringe Teilnahmegebühren bis zu circa 50 Euro sind akzeptabel, besonders dann, wenn die Wettbewerbe eingereichte Partituren wieder zurückschicken (sehr selten). Meistens sollte man aber seine eingereichten Partituren abschreiben, nur in circa 20 Prozent aller Fälle wird man durch den Wettbewerb überhaupt über das Ergebnis des Wettbewerbs informiert, auch hier zeichnen sich die seriösen Wettbewerbe durch Bestätigung des Erhalts einer eingereichten Partitur und Information über den Ausgang des Wettbewerbes aus.
Viele Wettbewerbe verpflichten den Komponisten mit dem Preisgewinn zu einer exklusiven Uraufführung durch den Wettbewerb. Auch hier sollte sich jeder überlegen, ob er sein Meisterwerk lieber im kleinen Konzertsaal einer unbekannten amerikanischen Universität oder in einer namhaften Kammermusikreihe einer großen Stadt aufgeführt sehen will. Eine häufige Praxis ist die Zwangsinverlagnahme bei Wettbewerbsgewinn, oft muss man sogar eine dementsprechende Bestätigung schon vorher unterschreiben oder eine Erklärung des eigenen Verlages beifügen, dass dieser den Autor freistellt.
Hier ist höchste Vorsicht angebracht – in fast allen dieser Fälle ist der Verlag ein Kleinstverlag, der ohne größeren Enthusiasmus aus irgendeinem Wohnzimmer heraus geführt wird und dessen einziger Existenzzweck darin besteht, sich an den Tantiemen eines eventuell erfolgreichen Werkes dranzuhängen. Ich habe zum Teil Verträge gesehen, bei denen jedem Rechtsanwalt die Haare zu Berge stehen würden. Finger weg, im Zweifelsfall einfach nicht unterschreiben, ist hier die Devise!
Steuerlich ist anzumerken, dass ein Preis für ein bestimmtes Werk (im Gegensatz zu einem Förderpreis oder Anerkennungspreis) zu versteuern ist. Auch dies ist zu bedenken, gerade wenn die Preissumme sehr niedrig ist.
Der Wettbewerb als Bewerbung um einen Auftrag
Diese Variante kommt immer mehr in Mode, denn sie ähnelt den zum Beispiel bei Architekten üblichen „Ausschreibungen“. Meist bewirbt man sich mit schon existierenden Werken um einen Preis, der dann darin besteht, dass man quasi mit dem Preisgeld ein neues Werk schafft, das bestimmten Wünschen betreffs Besetzung oder Länge entspricht. Hier gibt es zahllose seriöse Beispiele, aber ebenso häufig Scharlatanerie. Gegen die Methode an sich ist nichts einzuwenden, nur sollte man sich genau anschauen, in welchem Verhältnis die Auftragssumme zur zu leistenden Arbeit steht. Um ein Beispiel zu geben: Vor kurzem kam ich in die Endrunde eines Wettbewerbes, in dem es um die Gewinnsumme von 15.000 US-Dollar ging. Keine schlechte Summe sicherlich, aber die Summe wurde in ein gänzlich anderes Verhältnis gerückt, wenn man bedachte, dass man sich mit dem Gewinn verpflichtete, drei (DREI!) große Orchesterstücke für ein eher obskures malaiisches Orchester zu schreiben, und das innerhalb einer Saison, also einem Jahr. Ich muss gestehen, dass ich auf der Bühne vor Bekanntgabe des Preises betete, den Preis NICHT zu gewinnen, denn 5.000 US-Dollar für ein großes Orchesterstück ist alles andere als eine angemessene Bezahlung. Ich hatte diesen Aspekt des Wettbewerbes tatsächlich überlesen und nur auf die Preissumme geachtet. Hier also gut aufpassen, denn in den meisten Fällen entspricht die Preissumme nicht den normalen Auftragssummen für dieselbe Besetzung, zusätzlich bezahlt man meist noch teure Teilnahmegebühren (von denen der Wettbewerb dann wieder den Auftrag an sich locker finanziert, also selber gar kein Risiko eingeht). Auch muss natürlich eine Preissumme in diesem Fall versteuert werden, denn sie ist ein Honorar.
Förderpreise, Anerkennungspreise, Stipendien
Dies ist die unverdächtigste Form von Preisen, denn mit ihnen wird ein künstlerisches Schaffen generell honoriert. Meistens werden diese Preise von Städten, vom Staat, vom Land oder von privaten Fördervereinen verliehen, die oft auch gemeinnützig sind, deswegen findet man hier nie Teilnahmegebühren. Häufig kann man sich auch nicht selber bewerben, sondern muss von unabhängigen Personen vorgeschlagen werden, manchmal bestimmt der Preisgeber eine Jury oder eine einzelne Person, die diese Auswahl trifft. Da man selber quasi nie in der Hand hat, einen solchen Preis oder ein solches Stipendium zu bekommen, ist hier Betrugsabsicht quasi nie zu finden, die Betrogenen sind wenn überhaupt eher die Stipendiengeber selber, die vielleicht überteuerte Studios in fremden Städten anmieten, um ihre Preisträger zum Beispiel während eines Stipendiums unterzubringen. Aber dies soll uns nicht kümmern …
Solche Preise sind übrigens steuerfrei! Abschließend sollte man darauf hinweisen, dass manche Wettbewerbe sich erst bei Preisgewinn als unseriös herausstellen, nämlich dann, wenn der erfreute Gewinner sich vor Ort befindet, und plötzlich feststellt, dass viele der Versprechungen des Wettbewerbs nicht oder nur teilweise eingehalten werden. Die Preisträger sind also auch auf persönliche Erfahrungsberichte angewiesen, denn allein aus der Wettbewerbsbeschreibung geht nicht immer eine dubiose Absicht hervor.
Zusammenfassung
Zusammenfassend sollte man also bei solchen Elementen eines Wettbewerbs erhöhte Vorsicht walten oder es gleich bleiben lassen:
- Teilnahmegebühren über 50 Euro.
- Zwangsinverlagnahme durch einen Kleinverlag, den keiner kennt.
- mögliche Preisgewinne sind dem Arbeitsaufwand gegenüber ungenügend hoch.
- Verpflichtung zu Arbeiten, zu denen man eigentlich nicht bereit ist, zum Beispiel dem Schreiben von zehn Sinfonien für Maultrommelorchester bei Preisgewinn.
- Der Preis wird nur ausgezahlt, wenn man persönlich zu einer „Endausscheidung“ anreist, diese Reise wird aber nicht vom Veranstalter finanziert.
- Die Jury besteht aus obskuren Namen, von denen man noch nie in seinem ganzen Leben gehört hat, oder die Jury ist überhaupt nicht genannt.
- Bisherige Preisträger sind nirgendwo bekannt oder nur auf Webseiten, die seit Jahren nicht aktualisiert wurden. Keinerlei Förderung oder Unterstützung von Preisträgern ist zu beob-achten.
- Der Wettbewerb nennt sich „international“, aber seit 30 Jahren gewinnen immer nur Bürger des Landes, in dem der Wettbewerb stattfindet.
- Es wird nicht erwähnt, was mit den eingesandten Noten geschieht, oder es gibt keine Möglichkeit, eine kleine Extra-Gebühr zu entrichten, die das Zurücksenden der Noten garantiert.
- Gewinn des Wettbewerbs verpflichtet einen Komponisten, Mitglied einer seltsamen „Association“ zu werden, die sich auf mysteriösen Webseiten selber feiert (klingt erfunden, kommt aber tatsächlich vor).
- Der Wettbewerb findet in Italien statt,
oder – noch schlimmer – in der Toskana.