Bei den drei Orchestern der Berliner Opernstiftung und dem Konzerthausorchester Berlin drohen Streiks. Das Land Berlin hatte sich 2009 geweigert, dem neuen Flächentarifvertrag für die deutschen Kulturorchester (TVK) beizutreten. Deshalb endete am 31. Dezember 2009 die Friedenspflicht des alten Tarifvertrages. Nach vier vergeblichen Tarifverhandlungsrunden mit dem Land Berlin, der Opernstiftung, dem Deutschen Bühnenverein und den Gewerkschaften sollen die Verhandlungen heute (28. September), fortgesetzt werden.
Die Arbeitgeberseite weigert sich jedoch nach wie vor, den neuen Flächentarifvertrag samt geltender Vergütungsordnung abzuschließen. Selbst die als Kompromiss vorgeschlagene Ankopplung der Vergütungen an das Gehaltsniveau der Landesbediensteten wird abgelehnt. Die Orchester haben seit acht Jahren keine allgemeine Vergütungsanpassung mehr erhalten und bewegen sich auf dem Tarifniveau von 2002.
„Die Blockadehaltung der Arbeitgeber ist einfach ärgerlich“, meint Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung (DOV). „Nach dem Einfrieren der Orchestergehälter seit 2002 soll es jetzt zwar eine einmalige Anpassung geben, um dann für vier weitere Jahre die Gehälter der Musiker erneut einzufrieren. Sollte bis Anfang nächster Woche kein verhandlungsfähiges Angebot vorliegen, werden sich die Musiker mit Arbeitskampfmitteln wehren“, so Mertens abschließend.
Streitpunkt zwischen DOV und der Stadt Berlin ist neben der Anpassung der Gehälter an bundesweites Niveau auch eine Vertragsklausel, wonach in Zukunft die Musiker unentgeltlich in den jeweils anderen Orchestern als Aushilfe spielen müssen, wenn ihre monatlichen Dienstzeiten im eigenen Klangkörper nicht ausgeschöpft sind. Wenn das Land bereit sei, die bundesweit üblichen Musikergehälter zu zahlen, seien die Opernorchester auch gewillt, die entsprechenden Aushilfsregelungen zu akzeptieren, sagte Mertens. Die Regeln sehen vor, dass bundesweit Orchestermusiker bei anderen Klangkörpern im Umkreis von 34 Kilometern unentgeltlich spielen müssen, wenn es ihre Arbeitszeit zulässt. Kulturstaatssekretär André Schmitz sagte, ein Plus von 7 Prozent sei ein großzügiges Angebot. Von der Aushilfsklausel wolle das Land auf keinen Fall abrücken. In Zukunft sollten sich Orchestermusiker gegenseitig ohne Zuzahlung vertreten, wenn sie mit ihrer Arbeitszeit nicht ausgelastet sind.