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Europäische Union: Schutzfristenverlängerung von Musikaufnahmen wurde zugestimmt

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Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat am 12. Februar dem Vorschlag zur Schutzfristenverlängerung für Tonaufzeichnungen von 50 auf 95 Jahre zugestimmt. Er entspricht damit weitestgehend den Wünschen der Musikindustrie.

Der Pressemitteilung des Rechtsausschusses zufolge soll die Schutzfristverlängerung nicht dazu dienen, Paul McCartney, Cliff Richard, Udo Jürgens & Co. noch länger Tantiemen ihrer Aufnahmen aus den 60er Jahren zukommen zu lassen. Von der Änderung der "Richtlinie 2006/116/EG über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte" sollen vielmehr die Studiomusiker der berühmten Bands partizipieren.

Deshalb hat der Ausschuss den ursprünglichen Entwurf des Berichts leicht abgewandelt, so dass Medienkonzerne nicht aus bereits geschlossenen Verträgen noch im Nachhinein Geld abziehen können. Für Begleitmusiker soll hingegen ein Fonds eigerichtet werden, der von den Produzenten finanziert und Verwertungsgesellschaften verwaltet werden soll. "20 Prozent der Einnahmen, die durch die vorgesehene Schutzfristverlängerung erzielt werden", sollen einmal jährlich in den Fonds zur Unterstützung der Musiker fließen. Aus diesem Fond sollen die Musiker jährlich eine Zahlung erhalten. Die EU-Kommission soll drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelungen und danach alle vier Jahre untersuchen, ob die Verlängerung der Schutzfristen auch tatsächlich "die soziale Situation der Künstler" verbessert habe, wie es in einer Mitteilung des Parlaments hieß. Wie die verbleibenden 80 Prozent der Mehreinnahmen aufgeteilt werden sollen, gab der Rechtsausschuss nicht bekannt.

Inwieweit die Künstler selbst von der Verlängerung der Schutzfristen profitieren, ist in der Branche stark umstritten. Mit der Verlängerung der Leistungsschutzrechte für Musikaufnahmen von 50 auf 95 Jahre würden Millionen Euro der europäischen Konsumenten in die Taschen der vier großen Musikkonzerne fließen, hieß es in einer Erklärung, die unter anderem vom Dachverband der europäischen Konsumentenschützer (BEUC), der IFLA, die weltweit rund 650.000 Bibliothekare vertritt, der britischen Open Rights Group und der Electronic Frontier Foundation (EFF) unterzeichnet wurde.

Über den Bericht, der von dem Iren Brian Crowley verantwortet wird, der wiederum der rechtskonservativen Fraktion Europa der Nationen (UEN) angehört, wird das EU-Parlament am 2. März in Straßburg abstimmen.

Der Ausschuss bat auch die EU-Kommission außerdem darum, eine Untersuchung darüber zu starten, ob eine entsprechende Verlängerung der Schutzfristen auch für audiovisuelle Dokumente in Angriff genommen werden soll. Bis 2010 soll das Ergebnis dieser Untersuchung vorliegen.