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Schiedsstelle entscheidet: GEMA erhält ab 2014 gut sieben Prozent der Einnahmen aus Großveranstaltungen

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Teilerfolg für die GEMA bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes: Die Lizenzsätze des für Großveranstaltungen geltenden Tarifs U-K sollen bis 2014 stufenweise erhöht werden. Dann werden zwar nicht die von der GEMA geforderten zehn Prozent der Einnahmen abzuführen sein, aber gut sieben Prozent (nach Abzug von Nachlässen bis zu sechs Prozent). Dies teilte die GEMA mit.

Der GEMA zufolge hat die Schiedsstelle u. a. entschieden:

Die Lizenzsätze des Tarifs U-K werden deutlich erhöht. Die Anhebung der Lizenzsätze erfolgt gestaffelt und erstreckt sich über einen Zeitraum von sechs Jahren. Für Veranstaltungen, die nach dem Tarif U-K lizenziert werden, gilt damit bei bis zu 15.000 Besuchern im Jahr 2014 ein Vergütungssatz in Höhe von 7,2% der Bruttoeinnahmen (nach Abzug sämtlicher Nachlässe 5,76%, anstelle bisher 1,872%). Für Veranstaltungen mit mehr als 15.000 Besuchern gilt dann ein Lizenzsatz in Höhe von 7,65% der Bruttoeinnahmen als angemessen (nach Abzug sämtlicher Nachlässe rund 6,12%, anstelle bisher 3,58%).

Weiterhin beinhaltet die Entscheidung der Schiedsstelle, dass künftig zusätzliche Einnahmen durch Sponsoring und Werbung einen geldwerten Vorteil darstellen und damit ebenfalls in die Berechnung der Vergütungshöhe mit einzurechnen sind.

Darüber hinaus legt die Entscheidung fest, dass als maßgebliche Größe für die Berechnung der Vergütungen nach Auffassung der Schiedsstelle nur die Bruttoumsätze aus Eintrittsgeldern, Sponsoren- und Werbeeinnahmen gelten können.

Beide Parteien haben nun einen Monat lang Zeit, die Entscheidung der Schiedsstelle zu akzeptieren oder Widerspruch einzulegen.

 

Ergänzend dazu die Pressemeldung des Verbandes der Deutschen Konzertdirektionen und des Bundesverbandes der Veranstaltungswirtschaft

 

Verbände der Konzertwirtschaft sehen sich in Schiedsstellenspruch bestätigt

Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) und der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (idkv) sehen ihre Auffassung im gerade gefällten Schiedsstellenspruch des Deutschen Marken- und Patentamtes in den überwiegenden Punkten bestätigt. Das Schiedsstellenverfahren ist im Zuge der Auseinandersetzung mit der GEMA, der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, um die Erhöhung der Tarife eingeleitet worden. Jens Michow, Präsident des Bundesverbands, und Michael Russ, Präsident des VDKD, dazu: „Es handelt sich hier um einen Pyrrhussieg der GEMA. Das Ergebnis der Schiedsstelle weicht nur unwesentlich von dem freiwilligen Angebot der Konzert¬veranstalter ab. Die GEMA muss sich fragen lassen, ob es dies wert gewesen ist, das gute Verhältnis zu den Konzertveranstaltern nachhaltig zu beschädigen, wie sie das durch ihre irrwitzigen Forderungen getan hat.“

In einer für die Konzertwirtschaft existentiellen Auseinandersetzung mit der GEMA hat die Schiedsstelle die wesentlichen Argumente der Konzertveranstalter berücksichtigt und der GEMA nur eine geringfügige Erhöhung gegenüber den bisherigen Tarifen zugestanden, dies allerdings erst am Ende einer Übergangsphase im Jahr 2014. Im Jahr 2009 liegen die von der Schiedsstelle ausgeurteilen Sätze sogar unter den 2008 gültigen Tarifen.

In den beiden Berufsverbänden der deutschen Live-Entertainment-Branche sind insge¬samt rund 500 Agenturen, Tournee- und Konzertveranstalter zusammengeschlossen, die im Jahre 2008 mit dem Verkauf von über 118 Millionen Eintrittskarten einen Umsatz von rund 3,6 Milliarden Euro erwirtschaftet haben.

 
Quelle: http://www.vdkd.de

 

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