München - Mit einem juristischen Streit ums Jodeln muss sich am Donnerstag (11.00 Uhr) das Münchner Landgericht befassen. Es geht ganz konkret um die Passage «Holla-rä-di-ri, di-ri, di-ri» aus dem berühmten «Kufsteiner Lied», wie das Gericht am Mittwoch lautmalerisch mitteilte. Geschrieben wurde der volksmusikalische Welthit mit Kultstatus vor über 60 Jahren vom Österreicher Karl Ganzer - so viel ist unstrittig.
Seine beiden Kinder, die heute als Erben über die GEMA Urheberrechtsgebühren kassieren, haben nun den ehemaligen Freund und deutschen Musikverleger ihres Vaters, Egon Frauenberger, verklagt. Der hatte sich bei der GEMA nämlich als musikalischer Bearbeiter des Jodel-Parts des Liedes registrieren lassen - mit entsprechendem Anteil an den Erlösen. Sein Anwalt Gernot Schulze spricht von einem Zwölftel der doch ganz erheblichen Summe, die er aber nicht näher beziffern will.
Der Sohn und die Tochter Ganzers werden vom Berliner Anwalt und Urheberrechtsspezialisten Martin Schäfer vertreten. Er will vor Gericht - bei aller Komplexität der Materie - im Grunde nur die Frage klären lassen: «War Karl Ganzer der alleinige Urheber des 'Kufsteiner Lieds'?» Dabei geht es außer um die Familienehre - Ganzers Sohn will selbst zum Prozessauftakt kommen - aber eben auch um viel Geld. Schließlich muss jeder Musikant, der die inoffizielle Tiroler Landeshymne in einem Bierzelt oder im Fernsehen spielt, dies der GEMA melden und dafür bezahlen.
Frauenbergers Anwalt Schulze verweist darauf, dass sein Mandant dafür gesorgt habe, «dass dieses Lied zu einem Welthit geworden ist». Frauenberger habe die «Jodel-Phonetik» entscheidend verändert. In der Originalfassung habe das Lied einen eher eintönigen «Kuckucksjodler» gehabt, sagt Schulze und stimmt ihn kurz an: «Di-da, di-da, di-da-da-da.»
Frauenberger habe zudem das «Kufsteiner Lied» über Plattenveröffentlichungen mit dem Münchner «Jodler-König» Franzl Lang erst so richtig berühmt gemacht. Ursprünglich sei das «Kufstein Lied» als eine Art Tango im 6/8-Takt verfasst und erst später auf 3/4-Takt umgestellt worden.
Ungeklärt ist für Schulze, ob die Bearbeitung des Jodel-Refrains überhaupt urheberrechtlich geschützt werden kann. Das werde in dem Prozess wohl die entscheidende juristische Frage. «Da werden wir eventuell ein Sachverständigengutachten übers Jodeln brauchen», betont der Verteidiger. Und ohne ein Vorspielen des Liedes vor Gericht wird es wohl ohnehin nicht gehen.
Sein Anwaltskollege Schäfer kann sich darauf nicht so recht freuen. «Das ist Musik, die ich privat eher selten höre», räumt der Berliner Jurist ein. Er könne aber gar nicht zählen, wie oft er sich das «Kufsteiner Lied» inzwischen aus beruflichen Gründen in den verschiedensten Fassungen angehört habe. «Immerhin hat es eine sehreingängige Melodie», gibt sich Schäfer diplomatisch. Ein Urteil ist am Donnerstag noch nicht zu erwarten.
(nmz) - Das Kufsteiner Lied ist in der volstümlichen Musik eines der meistverbreiteten und meistgespielten Stücke. Tonträger wurden mehr als 100 Millionen mal verkauft. In der Statistik der GEMA war es zeitweise die Nr. 1 des gesamten Angebots.
Das Kufsteiner Lied auf youtube (mit angeblich geklautem Jodler!)