Die im ursprünglichen Regierungsentwurf des sächsischen Doppelhaushalts 2011/2012 geplanten Kürzungen wurden von der CDU/FDP Fraktion korrigiert. So sollen die Zuweisungen für Sachsens Kulturräume um vier auf drei Millionen Euro abgemildert werden.
Die Proteste um die geplante Novellierung des einzigartigen sächsischen Kulturraumgesetzes haben in der Politik offenbar gefruchtet. Am Dienstag (2.11.) hat die Regierungskoalition ihren Haushaltsentwurf geändert:
"Die geplanten Zuwendungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Musikschulen (nmz: bisher 5 Millionen) werden von jährlich 3,5 Millionen Euro auf jährlich 4,8 Millionen Euro angehoben. Bis zum Jahr 2012 wird eine Konzeption über die weitere Förderung der Landesmusikschulen zu erarbeitet. Mit den 25 öffentlichen Musikschulen wird die flächendeckende musikalische Nachwuchs- und Begabtenförderung von rund 40.000 Kindern und Jugendlichen im Freistaat gesichert....
... Die Belastung der Kulturräume in Höhe von 9,1 Millionen Euro wird zum größten Teil zurückgenommen. In diesem Jahr 2010 steht den Kulturräumen eine Summe von 85 Millionen Euro direkt zur Verfügung. In den beiden kommenden Jahren 2011/2012 wären es laut Regierungsentwurf 77,6 Millionen Euro gewesen. Nach neuem Modell werden den Kulturräumen in 2011/2012 nun je 82 Millionen Euro direkt zur Verfügung stehen, also drei Millionen Euro weniger als bislang.
Die Landesbühnen Sachsen werden erhalten. Die Summe der Transferleistungen (Zuweisungen) wird auf 12,5 Millionen Euro gedeckelt. Die Stadt Radebeul wird verpflichtet, sich an den Kosten für den Spielbetrieb in Radebeul zu beteiligen."
Für die einzelnen Kulturinstitutionen bedeutet das allerdings noch keine Entwarnung. Wie die Leipziger Volkszeitung heute schreibt, will beispielsweise Gewandhausdirektor Andreas Schulz nur eine vollständige Rücknahme der Einsparungspläne akzeptieren. Zum einen würde die neue Sparvorgabe weiterhin massive Probleme nach sich ziehen, zum anderen sei sie nicht verfassungskonform. Auch das Vierspartenhaus in Plauen/Zwickau fordert die vollständige Rücknahme der Sparbeschlüsse.