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GEMA-Diskriminierungs-Urteil: Harter Mobbing-Vorwurf gegen den Vorstand?

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"Mag die GEMA keine Frauen?" - titelten wir kürzlich in einem Kommentar zum Urteil des Berliner Landes-Arbeitsgerichtes, in dem die GEMA als erstes deutsches Unternehmen wegen Diskriminierung einer Mitarbeiterin abgestraft worden war. Mittlerweile liegt uns die Urteilsbegründung vor (Link im Anschluss) und ein erster Leserbrief:

"Das Urteil des LAG Berlin ist für die GEMA eine noch viel größere Ohrfeige, als sie bisher anzunehmen scheint. Den inzwischen auf der Website des Landesarbeitsgerichts veröffentlichten Leitsätzen zu dieser Entscheidung läßt sich sich entnehmen, dass drei hochrangige Repräsentanten der GEMA unmittelbar als "Mobber" identifiziert worden sind. Das ist einmalig in der deutschen Unternehmensgeschichte. Ich zitiere die Leitsätze 10-12.

"10. Beruft sich eine Arbeitnehmerin auf vermeintliche Rechte nach dem AGG und wird ihr dann durch Führungskräfte u. a. nahe gelegt, über ihre berufliche Zukunft nachzudenken, ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen einzuhalten, obwohl keine Pflichtverletzungen vorlagen, künftig per Videoschaltung an Konferenzen teilzunehmen, obwohl dies für andere Arbeitnehmer mit gleichem Anfahrtsweg nicht gilt, sich zu überlegen, ob sie einen lang dauernden Prozess gesundheitlich durchstehe, dann liegt hierin ein herabwürdigendes und einschüchterndes Vorgehen, das ebenfalls eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt.
11. Dies gilt umso mehr, wenn diese Handlungen durch den Personalleiter (den vorgezogenen Konkurrenten) den Justitiar (und ehemaligen vorgesetzten Personalleiter) und ein Mitglied des Vorstands erfolgen.
12. Diese Personen sind Organe des beklagten Vereins (§§ 30, 31 BGB)."

Damit steht fest, dass offenkundig auch der Vorstandsvorsitzende der GEMA in diesen Fall persönlich verwickelt ist. Es gibt nämlich nur einen "Dr. H." im Vorstand dieses Unternehmens (er wird im Urteil selbst erwähnt) und das ist der Vorstandsvorsitzende Dr. Heker. Und auch der Justitiar ist der Website der GEMA leicht zu entnehmen. Es handelt sich um einen Herrn Dr. Müller.
Man versteht die Welt nicht mehr. Entweder haben die Anwälte dieses Unternehmens diesen Prozess in katastrophaler Weise geführt, indem sie diese Tatsachenfeststellungen haben unstreitig werden lassen oder die Fakten stimmen. Dann wird sich die GEMA schnellstmöglich von diesen Personen trennen müssen. Mobbende, die an der Spitze einer großen deutschen Verwertungsgesellschaft stehen, haben dort nichts zu suchen.  Das was die Presseabteilung der GEMA dazu an die Öffentlichkeit bringt, ist dummes Zeug. Revision kann nämlich hinsichtlich der Mobbingvorwürfe überhaupt nicht eingelegt werden. Denn das Gericht hat hierzu die Revision nicht zugelassen. das ergibt sich eindeutig aus dem Urteil. Die Mobbingvorwürfe, die in der öffentlichen Berichterstattung bisher keine Rolle gespielt haben, sind in der Sache viel schwerwiegender als die öffentlich überbetonte Frage der Beförderung oder Nichtbeförderung der betroffenen Frau.

Mit freundlichen Grüßen
von Haase

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