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Klare Regeln für Straßenmusik in Thüringer Städten

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Klare Regeln für Straßenmusik in Thüringer Städten

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Straßenmusiker sind in den meisten Städten als willkommene Bereicherung gern gesehen. Fast überall müssen sich Musikanten aber an klare Regel halten - und vor allem gut zu Fuß sein.

Erfurt/Weimar/Eisenach - In den großen Thüringer Städten gehören Straßenmusiker gerade im Sommer fest zum Stadtbild. Während viele Menschen die Musikeinlagen schätzen, kommt es auch zu Beschwerden. Besonders für Mitarbeiter von Geschäften kann es anstrengend werden, wenn Musikanten mit einem äußert eingeschränkten Repertoire oder musikalischem Talent spielen. Deswegen wurden in fast allen Kommunen mittlerweile klare Regelungen aufgestellt, an die sich die Künstler halten müssen. Zuwiderhandlungen können mit einem Platzverweis, der Beschlagnahmung der Instrumente oder gar mit einer Anzeige enden, die im Extremfall bis zu 5000 Euro betragen kann.

«Straßenmusik wird grundsätzlich als gewollte Bereicherung und Belebung der Innenstadt gesehen», sagt Mandy Plickert von der Stadtverwaltung Weimar. «Die strikte Einhaltung festgelegter Regeln ist aber wichtig, um Interessenkonflikte und eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu vermeiden.» Diese Haltung wird von den meisten befragten Kommunen geteilt.

Vorgaben zur Lautstärke, zu Orten und Zeiten

Aktuell gibt es unter anderem in Erfurt, Jena, Weimar, Eisenach und Gera solche Regeln. Deren Inhalte ähneln sich vielerorts: Besonders laute Instrumente wie Posaunen, Trompeten oder sehr leistungsstarke Verstärker sind meist ebenso verboten wie das aktive Einsammeln von Spenden. Darüber hinaus ist das Musizieren oft auf bestimmte Zeiträume und Orte beschränkt - so darf etwa an Sonn- und Feiertags vielerorts nicht öffentlich musiziert werden. Auch der zusätzliche Verkauf von CDs, Büchern oder anderen Produkten ist häufig untersagt. Im Gegenzug müssen in der Regel keine Genehmigungen eingeholt werden, auch die künstlerische Fertigkeit muss nicht nachgewiesen werden.

Vor allem dürfen Musiker meist nur eine bestimmte Zeit lang an einem Platz verweilen - danach müssen sie an einen Standort außerhalb der vorherigen Hörweite wechseln. Während etwa in Weimar und Gera ein Standplatz maximal eine Stunde genutzt werden darf, sind die Vorschriften anderswo schärfer: So müssen sich die Künstler in Erfurt einer Sprecherin zufolge schon nach 20 Minuten einen neuen Platz suchen, in Eisenach nach 30 Minuten.

In Jena sei in der Innenstadt Straßenmusik nur in den ersten 30 Minuten einer vollen Stunde erlaubt, erklärt ein Sprecher. Die zweite halbe Stunde müsse «spielfrei» gehalten werden, zudem müsse der Musikant den Standort wechseln. Insgesamt dürften nur maximal zwei Musikanten, Gesangsgruppen oder Schauspieler gleichzeitig in der Innenstadt auftreten.

Vielerorts kaum Beschwerden - Mit einer Ausnahme

Die Anzahl der Beschwerden sei in den vergangenen Jahren recht niedrig gewesen und durch das Ordnungsamt schnell geklärt worden, heißt es übereinstimmend. So hatte es in Eisenach einem Sprecher zufolge im vergangenen Jahr etwa sechs Beschwerden gegeben. In Jena mussten 2023 keine Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet werden.

In Weimar hatten sich in der Vergangenheit vor allem Anwohner und Händler in der Schillerstraße wiederholt beschwert. «Musiker hatten sich wiederkehrend nicht an die Regelungen gehalten», so Plickert. «Dies war ein weiterer Grund, weshalb eine Anpassung erfolgte.» Seit Anfang 2024 ist nicht gewerbsmäßige Straßenmusik nur noch an neun Orten im Stadtgebiet erlaubt. Eine Erlaubnis muss zwar nicht eingeholt werden - allerdings muss der Auftritt zwingend beim Ordnungsamt angezeigt werden. Ohne eine solche Anzeige begehen Musikanten in der Klassikerstadt eine Ordnungswidrigkeit.

Grundsätzlich ist Straßenmusik offenbar ein Phänomen der größeren Kommunen: So gebe es etwa in Sonneberg so gut wie nie Anfragen von Straßenmusikern, sagt eine Sprecherin. Dort wäre eine Sondernutzungserlaubnis notwendig, um legal öffentlich musizieren zu dürfen.

 

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