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Netz-Noten

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Notenverkaufen im Netz
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Kopien von urheberrechtlich geschützten Noten? Sonderregelungen oder Pauschalvereinbarungen? Nach wie vor sind zahlreiche Fragen in der Diskussion. Eine aus Vertretern mehrerer großer pädagogischer Musikverbände zusammengesetzte Arbeitsgruppe befindet sich zurzeit im konstruktiven Dialog mit den Musikverlegern und der VG Musikedition: Da geht es um allgemeingültige Absprachen in Sonderfällen wie Juryexemplare, Umblätterkopien oder spezielle Jugendorchester-Bedürfnisse. Gleichzeitig schließt die VG Musikedition Pauschalabkommen beispielsweise mit dem Bundesverband der Privatmusikerzieher oder mit dem Freistaat Bayern: Dort dürfen Kindertageseinrichtungen zukünftig „angstfrei“ Noten kopieren. In dieser Diskussion nun meldet sich lautstark ein neuer Anbieter namens notafina zu Wort: Legaler Noten-Download im Netz ist das Stichwort.

Einzelne Werke oder Stimmen können zukünftig per Knopfdruck und einfachem Bezahlmodell aus dem heimatlichen Drucker kommen. Der Schott Verlag als Marktführer hat sich „in der Pflicht“ gesehen, eine Branchenlösung zu entwickeln, wie Geschäftsführer Peter Hanser-Strecker es auf einem nmz-Panel formulierte. Die neue Plattform wurde auf der diesjährigen Frankfurter Musikmesse präsentiert. Die Idee ist nicht neu: Mancher Branchenteilnehmer mit Elefanten-Gedächtnis mag sich noch an die Firma „net4music“ erinnern, die im Jahr 2000 die Frankfurter Messe heim- und dort nach Kooperationspartnern suchte. Geblieben sind von der Unternehmung, in die der französische Staat und diverse Aktionäre immerhin mehrere Millionen Francs investiert hatten, allenfalls ein paar Merchandising-Artikel. War die Unternehmung einfach ihrer Zeit voraus? Inzwischen jedenfalls gibt es zahlreiche Modelle, angefangen von Plattformen einzelner Autoren und Musiker über Verlags-Angebote oder Modelle, bei denen sich Nutzer ihre eigenen Notenhefte zusammenstellen können, bis hin eben zur neuen Branchenlösung. Die aber erst eine wird, wenn bestenfalls alle, zumindest aber sehr viele Verlage mitmachen. „Beobachtendes Zögern“ herrschte bei den Verleger-Kollegen in Frankfurt vor. Entscheidend für den Erfolg aber wird sicher das Vollsortiment sein, denn welcher amazon- oder ebay-gewohnte Nutzer will sich heute noch sein persönliches Sortiment bei den verschiedensten Anbietern zusammensuchen?

Immerhin: Dem Bedürfnis nach einer transparenten, für die Verlage sicheren, für die Nutzer legalen Lösung, wird hier ganz offensichtlich Rechnung getragen. Denn es gibt sie ja: die Nutzer, die alles richtig machen wollen, nur bisher nicht wussten, wie. Ein Schelm, wer sich beim Ausdruck eines notafina-geloadeten Notenblatts denkt: „Das ist ja die ideale Kopiervorlage …“ Immerhin sind die hier ausgedruckten Noten mit sicht- und unsichtbaren Wasserzeichen versehen. Der Kontrolleur der VG Musikedition, der durch den Kirchenchor oder die Kita zieht, könnte also schnell die legale von der illegalen Note unterscheiden. Nur dass es solche Kontrolleure ja – entgegen der landläufigen Meinung – nicht gibt. Auch mit notafina also gilt: Kontrolle ist gut, Vertrauen nötig – und ein Umdenken der Nutzer in Sachen Urheberrecht steht noch an.

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