In der letzten Ausgabe der neuen musikzeitung wurden auf der Seite des Deutschen Kulturrates die Einleitung und die ersten fünf Thesen eines Papiers von Olaf Zimmermann „Möglichkeiten alternativer Kulturfinanzierung“ vorgestellt. Es handelt sich bei diesem Text um ein Thesenpapier Zimmermanns, also nicht um eine Stellungnahme oder Positionierung des Deutschen Kulturrates.
In der letzten Ausgabe der neuen musikzeitung wurden auf der Seite des Deutschen Kulturrates die Einleitung und die ersten fünf Thesen eines Papiers von Olaf Zimmermann „Möglichkeiten alternativer Kulturfinanzierung“ vorgestellt. Es handelt sich bei diesem Text um ein Thesenpapier Zimmermanns, also nicht um eine Stellungnahme oder Positionierung des Deutschen Kulturrates. Als Ausgangspunkt seiner Übergungen setzt Zimmermann sich mit der aktuellen Situation öffentlicher Kulturfinanzierung die auseinander, die er als Pflichtaufgabe des Kulturstaates bewertet. Zusätzlich zur öffentlichen Kulturfinanzierung sollten seines Erachtens private Finanzierungsformen treten, die die öffentliche Finanzierung aber nicht ersetzen können und wollen. In neun Thesen stellt er Möglichkeiten alternativer Kulturfinanzierung zur Diskussion und nennt die Rahmenbedingungen, die erforderlich wären, um diese auch umzusetzen.6. Die Rahmenbedingungen der privaten Kulturfinanzierung müssen verbessert werden.
Als Ausgangspunkt wurde bereits im ersten Teil angeführt, dass im vergangenen Jahr mit gesetzgeberischen Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen privater Kulturfinanzierung begonnen wurde. Dieser Weg muss konsequent weiter beschritten werden. Zu den Rahmenbedingungen gehört insbesondere die Verwaltungsvereinfachung.
7. Die Private Kulturfinanzierung findet fast immer komplementär zur öffentlichen Finanzierung statt. Public-Private-Partnership ist längst Realität.
Öffentlich finanzierte Kultureinrichtungen sowie in öffentlicher Trägerschaft befindliche Kultureinrichtungen werden nicht von heute auf morgen neue Finanzierungsstrukturen aufbauen können. Die Entwicklung tragfähiger privater Finanzierungsformen ist ein langfristiges Ziel. Kurz- und mittelfristig gesehen können aber private Finanzierungsformen ergänzend zur öffentlichen hinzutreten.
8. Die Schnittstelle zwischen privater und öffentlicher Finanzierung ist unzureichend ausgebaut. Verwaltungsvorschriften erschweren die Verbindung von privater und öffentlicher Kulturfinanzierung.
Bereits heute gibt es für öffentlich geförderte Einrichtungen Möglichkeiten private Mittel zu gewinnen, die bislang aufgrund der vorherrschenden Verwaltungsvorschriften nicht ausgeschöpft werden. So mindern beispielsweise aus privaten Quellen hinzukommende Mittel bei institutionell geförderten Einrichtungen den öffentlichen Finanzierungsanteil.
9. Eine Verwaltungsvereinfachung im Rahmen der Haushaltsordnung würde die private Kulturfinanzierung stärken.
Ein grundsätzlicher Ansatzpunkt zur Erweiterung der Möglichkeiten privater Kulturfinanzierung ist die Verbesserung der Zusammenarbeit von Zuwendungsgeber und Zuwendungsnehmer. Die partnerschaftliche Kooperation und die gemeinsame Suche nach Lösungsstrategien würde bereits heute mehr ermöglichen als viele vermuten.
Dazu gehört auch, dass die Zuwendungsbehörden ein zeitgemäßes Verständnis von Service entwickeln. Verständliche Einführungen in das Haushaltsrecht, Hinweise bei der Aufstellung der Kosten- und Finanzierungspläne, gemeinsame Entwicklung von Lösungsansätzen bei Haushaltsüber- oder -unterschreitungen, bei der Überbrückung von vorläufiger Haushaltsführung, beim Hinzutreten privater Mittel würde das gegenseitige Verständnis wesentlich verbessern und sicherlich auch zu neuen Lösungen führen.