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Rundfunk - Rundfunkgebühren: Stellungnahme von ver.di

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Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) appelliert an die Ministerpräsidenten der Länder, bei ihrer heutigen Abstimmungsrunde die Rundfunkgebührenempfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) anzunehmen und rechtzeitig umzusetzen. "Es ist völlig unakzeptabel, drei Monate vor dem Beginn der nächsten Gebührenperiode die längst überfällige Entscheidung zur Anpassung der Rundfunkgebühren immer wieder zu vertagen", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

Länderregierungen und -parlamente könnten nach geltender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Gebührenerhöhungen nur verweigern, wenn diese erwiesenermaßen sozial unverträglich sind. Dies sei bei der vorliegenden KEF -Empfehlung nicht erkennbar.

Eine klare Absage erteilte Werneke Vorschlägen der Ministerpräsidenten Peer Steinbrück (SPD), Edmund Stoiber (CSU) und Georg Milbradt (CDU) zum Programm- und Personalabbau. Danach sollen die Gebühren nur dann angepasst werden, wenn sich die Rundfunkanstalten zuvor verpflichten, die Programmstruktur massiv einzuschränken: "Das sind Eingriffe in die innere Organisations- und Programmgestaltung, die dem unabhängigen Gebührenermittlungsverfahren und den einschlägigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts widersprechen", machte Werneke deutlich und warnte davor, den Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beschneiden.

Wenn die Länder nicht kurzfristig zu einer angemessenen Gebührenentscheidung kämen, bliebe den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nur eine Überprüfung dieser Eingriffe in die Rundfunkfreiheit durch das Bundesverfassungsgericht: "Die ARD-Intendanten und das ZDF dürfen den Gang nach Karlsruhe in diesem Fall nicht scheuen", forderte Werneke.

"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen umfassenden Grundversorgungsauftrag erhalten und keinen Kernauftrag", stellte der Medienexperte klar. Die Ministerpräsidenten müssten daher zu einem verfassungskonformen Umgang mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zurückkehren.