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Winfried Schöttler:Mein Recht als Musiker,
k.o.m Bühnen- und Musikverlag München 1995, 122 Seiten, DM 22,80.
Im Münchner k.o.m bühnen- und musikverlag erschienen ist ein kleines Büchlein von Winfried Schöttler. Es wendet sich ausschließlich an Musiker, hat aber nicht die Probleme eines „U-Musikers“ als Schwerpunkt, sondern geht insbesondere auf das rechtliche Umfeld auch von Musikschullehrern und Orchestermusikern ein. Leider sind die Ausführungen diese Gruppe betreffend nicht so ausführlich geraten, wie man es gerne gesehen hätte, aber man erfährt doch immerhin einiges. Sehr ausführlich beispielsweise geht Schöttler auf Versicherungs- und Haftungsfragen der Musiker ein, ebenfalls ein Neuland in den Rechtsratgebern. Ansonsten ist auch hier das ganze Spektrum des Musikrechts vom Urheberrecht über das Mietrecht bis zum Steuerrecht zumindest angesprochen, in der Regel allerdings nur sehr knapp und leider nicht ohne Fehler. So beträgt beispielsweise die Schutzfrist für das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht von Tonträgerherstellern keineswegs 25 Jahre, sondern nach einer in Deutschland mittlerweile in nationales Recht umgesetzten EU-Richtlinie 50 Jahre (S.63). Schlichtweg falsch ist aber auch die anläßlich der Behandlung des Plattenvertrages gemachte Bemerkung (auf S. 81), der Nettodetailpreis (als Berechnungsgrundlage für die Beteiligung des Musikers) werde meist Händlerabgabepreis genannt - hier werden Äpfel mit Birnen vermischt. Solche Fehler dürfen in einem Rechtsratgeber eigentlich nicht vorkommen und zeigen nur einmal mehr, daß man sich im Ernstfall lieber nicht auf Bücher verlassen soll. Aber trotzdem: Wer einfach eine Einführung in das rechtliche Umfeld seiner Arbeit haben will, gibt sein Geld bestimmt nicht umsonst aus.
Werner Nied:
Urheberrecht, GEMA, GVL: Hinweise und Erläuterungen für Musiker und Komponisten,
Volkrodt Verlag Würzburg 1994, 76 S., DM 19,-
Ebenfalls recht knapp befaßt sich Werner Nied in seinem im Würzburger Volkrodt Verlag erschienenen Buch „Urheberrecht, GEMA/GVL“ mit dem Thema Musikrecht. Hier nun liegt der Schwerpunkt klar im Bereich des Jazz. Für Jazz-Musiker bietet das Buch eine Fülle von praktischen Hinweisen und Tips, fast alle für diese Zielgruppe, seien es Profis oder Amateure, relevante Probleme werden angesprochen und je nach Bedeutung recht ausführlich behandelt.
Nied widmet sich gerade deswegen dem Komplex Verwertungsgesellschaften, GEMA und GVL, sehr gründlich und instruktiv. Sogar die Verteilungspläne, das ist für Musiker bekanntlich das Wichtigste, werden auf vielen Seiten erläutert. Dafür aber werden Probleme allgemeinerer Art, Versicherungs- oder Steuerfragen, ebenso das Mietrecht, beiseite gelassen. Platten- und Verlagsverträge werden nur beiläufig erwähnt - aber nicht jeder hat ja das Glück, überhaupt einen Plattenvertrag abschließen zu können - und das Urheberrecht wird auch nur da vorgestellt, wo es für Jazzmusiker besonders relevant ist, nämlich etwa bei den rechtlichen Problemen der Improvisation oder des Arrangements.
Das ganze ist - völlig untypisch für einen juristischen Ratgeber - im lockeren Plauderton gehalten und liest sich unter Verzicht auf Paragraphen und Gesetzeszitate daher sehr leicht und flüssig.
Fazit: Trotz des sehr beschränkten (das Buch im Reclam-Format hat nur 76 Seiten), aber wegen seines nur auf das Wesentliche reduzierten Inhalts ein höchst empfehlenswertes Werk für diejenigen, die einfach keine Lust oder keine Zeit für umfangreiche Lektüre haben.
Gustav Kneip:
Urheber-ABC für Komponisten, Musikbearbeiter, Textdichter, Verlag Hans-Jürgen Böckel, Glinde, 2. Aufl., 1990, 209 S., DM 28,-.
Ganz anders aufgebaut ist das „Urheber-ABC“ von Gustav Kneip, herausgegeben vom Interessenverband Deutscher Komponisten. Es handelt sich hier nämlich um ein nach Stichworten geordnetes und alphabetisch aufgebautes Nachschlagewerk, das zur zusammenhängenden Lektüre nicht geeignet und wohl auch nicht gedacht ist. Zielgruppe sind hier Komponisten, Bearbeiter und Textdichter jeglicher Richtung, die mit dem Werk einen Führer durch die GEMA-Satzung, die Verteilungspläne und das Anmelde- und Wertungsverfahren erhalten. Wer nicht in irgendeiner Form GEMA-Mitglied ist, wird mit dem Buch nicht viel anfangen können. Wer aber zu dieser Zielgruppe gehört, findet in 369 Stichworten eine enorme Fülle von Informationen rund um die GEMA (und auch GVL sowie VER Wort). Sogar die Besuchszeiten bei der GEMA sind angeführt. Ob aber Generalbaßaussetzungen von der GEMA tatsächlich immer als Bearbeitungen behandelt werden (Nr. 121), scheint mir eher zweifelhaft. Ebenfalls ist nicht ganz nachzuvollziehen, warum bei musikdramatischen Werken zwar die Vergütungen für Fernseh- und Hörfunksendungen erwähnt werden, nicht jedoch die Urheberabgaben für die Aufführung selbst. Leider auch stammt die letzte Auflage aus dem Jahr 1990, was zwangsläufig zur Folge hat, daß sehr viele wichtige Daten und Angaben nicht mehr auf dem neuesten Stand sind. Gerade bei einem solchen Werk, das nur wenige sozusagen zeitlose Informationen enthält, ist eine ständige Revision wünschenswert. Übrigens ist die Benutzung des Buches als Nachschlagewerk ohne das, allerdings sehr ausführliche, Inhaltsverzeichnis zu Rate zu ziehen nicht gerade ein leichtes Unterfangen.
Hermann Josef Fischer / Steven A. Reich (Hrsg.):
Der Künstler und sein Recht,
Verlag C.H. Beck München 1992, 354 S., DM 48,-.
Weniger an Musiker, sondern an Künstler aller Disziplinen wendet sich das Buch „Der Künstler und sein Recht“, wenngleich der Schwerpunkt sicher im Musikbereich liegt. Vom Umfang und der Gesamtanlage doch wohl eher für Juristen gedacht und geeignet, die sich einen Überblick über die Gesamtproblematik verschaffen wollen, können und sollen, glaubt man dem Vorwort, aber auch juristische Laien von dem auch ohne besondere Fachkenntnisse recht gut verständlichen Werk profitieren. Vom Verfassungsrecht zum Urheber- und Verlagsrecht, vom Arbeitsrecht über das Mietrecht bis hin zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht (sehr ausführlich) reicht das Spektrum der dargestellten Probleme. Sogar das Straßenrecht sowie das Wettbewerbs- und Geschmacksmusterrecht finden Erwähnung. Aber auch hier sind zahlreiche Probleme letztlich nur angerissen. Gerade etwa bei dem gleichwohl sehr ausführlich geratenen Kapitel über die verschiedensten Vertragstypen aus den einzelnen Schaffensbereichen - vom Verlagsvertrag über Agentur- und Tonträgerproduktionsvertrag bis zum Filmmusikvertrag - genügt auch eine noch so genau geratene Lektüre der doch sehr theoretisch gehaltenen Passagen kaum. Da empfiehlt sich doch eher eines der oben genannten Bücher. Fazit: Wer sich über das „Künstlerrecht“ allgemein informieren möchte, wird nichts besseres finden, die Juristen arbeiten damit sowieso. Für konkrete Fragestellungen speziell Musiker oder Musikpädagogen betreffend, etwa eine GEMA-Abrechnungskontrolle oder eine genauere Prüfung eines Verlags-, Platten- oder Musikschulvertrages, gibt es sicher zweckmäßigere Hilfen.