Mit zahlreichen neuen Impulsen und Anregungen für die Teilnehmer ging die VBSM-Fortbildung für Musikschulleiter in der Musikakademie Schloss Alteglofsheim erfolgreich zu Ende. „Die Teilnehmer bescheinigten uns eine Traumnote“, freut sich Wolfgang Greth, Organisator der dreitägigen Veranstaltung und Leiter der Musikschule in Unterhaching. Laut einer Teilnehmerbefragung waren die Themen und Referenten entsprechend der Komplexität der Leitungsaufgaben gut gewählt.
30 Teilnehmer diskutierten zentrale Themen rund um die Essentials der Musikschulleitung. Zum Teilnehmerkreis zählten neben Schulleitern auch interessierte Lehrer mit Leitungsfunktion an Musikschulen und Mitarbeiter aus benachbarten Musikschulen in Österreich. „Das große Interesse und die hervorragende Bewertung zeigen die Notwendigkeit einer solchen Fortbildung“, befand Musikschulleiter Greth. Schulleiter wollen den Herausforderungen der Zeit gewachsen sein, sie suchen den Dialog mit anderen Schulleitern und bilden sich inhaltlich weiter. „Musikschulleiter tragen Verantwortung für Schüler und Lehrkräfte“, so Greth weiter, „deshalb gehört es zum Selbstverständnis eines Schulleiters, sich fortzubilden“. Die Bayerische Musikakademie Schloss Alteglofsheim bot den geeigneten Rahmen. Die Musikakademie ist bayernweit eine der zentralen Fortbildungsstätten für die musikalischen Verbände. „Wir verfügen über das Know-how und die Logistik, jede Form von Tagung, Kongress oder Fortbildungskurs durchzuführen“, erklärt Akademiedirektor Frank Ebel. Über die gute Zusammenarbeit mit dem Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen freut sich Ebel: „Wir laden alle Vertreter des VBSM ein, auch künftig mit uns Kontakt aufzunehmen.“ Thematisch bot die Fortbildung entsprechend der vielfältigen Leitungsaufgaben eines Schulleiters ein umfangreiches Programm.
Kulturmarketing erfordert Hirnschmalz
„Der Wurm muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler“ – eine der anschaulichen Botschaften, die Dozent Armin Klein, Professor für Kulturwissenschaft und Kulturmanagement an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg, seinen Zuhörern zum Thema „Öffentlichkeitsarbeit“ mit auf den Weg gab. Klein stellte klar, dass Marketing ein entscheidender Faktor zur Existenzsicherung der Musikschulen sei. Er referierte die wichtigsten Bausteine des effektiven Marketings für nicht-kommerzielle Kulturbriebe. So hätten sich Musikschulen in Zeiten knapper Kassen im kommunalen Leben zu positionieren – erkennbar, interessant, wertvoll. Richtig verstandenes Marketingmanagement soll den Wert der Musikschularbeit erkennen, Argumente für die Dienstleistung Musikschule finden, sie strukturiert aufbereiten und Zielgruppen-gerecht vermitteln. Zentraler Punkt aller Überlegungen dabei sei, so Klein, „verstärkt den Nutzen-Effekt zu kommunizieren“. Eltern sollten wissen, welchen Nutzen sie davon tragen, ihre Kinder in die Musikschule zu schicken. Die Entwicklung des Marketingkonzepts für eine Musikschule sei in erster Linie keine Kostenfrage: „Es erfordert kein Geld, sondern Hirnschmalz.“ Verschiedene Methoden und Strategien helfen, die Weichen für erfolgreiches Kulturmarketing richtig zu stellen. Gefragt sind vor allem Kreativität und konzeptionelles Denken.
Komplexes Zahlenwerk beherrschen
In Zeiten knapper Finanzressourcen kommunaler Haushalte wird von städtischen wie auch e. V.- Musikschulen erwartet, „noch sparsamer als schon immer zu wirtschaften“, erklärte Klaus Hatting, Leiter der Kreismusikschule Passau. Gemeinsam mit Wolfgang Greth erläuterten beide in ihrem Seminar das Thema „Erstellung von Haushaltplänen/Umgang mit Budgetierung“. Die Dozenten zeigten den Kursteilnehmern die grundlegenden Gesetzmäßigkeiten innerhalb eines Haushaltsplanes und die Wechselwirkungen einzelner Haushaltsstellen auf. Jeder Schulleiter verfolge das Ziel, so Hatting, das umfangreiche und komplexe Zahlenwerk zu beherrschen und „nicht von ihm beherrscht zu werden“. Um „willkürliche“ Beschneidungen des Gesamtangebotes einer Musikschule abwenden zu können – wie auch im Interesse der Qualitätssicherung! – sollten Schulleiter gut überlegen, inwieweit sich Einsparungsmaßnahmen tatsächlich auswirken. Werden beispielsweise Unterrichtsstunden eingespart, verringern sich nicht nur die Personalkosten, sondern auch die Gebühreneinnahmen. Der anvisierte Spareffekt würde teilweise „verpuffen“. Im zweiten Seminarteil konkretisierten die Dozenten die Unterschiede zwischen kommunalen und e.V.-Musikschulen bei der Erstellung und Umsetzung der Haushaltspläne.
Selbstverständnis von Musikschule prüfen
Das Selbstverständnis einer öffentlichen Musikschule auf den Prüfstand stellen, war das Anliegen der VBSM-Vorsitzenden Eva Szameitat. Sie diskutierte zum Thema „Aufgaben von Musikschulen“ den Auftrag und das Angebot öffentlicher Musikschulen. Auf der Tagesordnung standen die Analyse des eigenen Potenzials, des Umfelds einer Musikschule, die Beurteilung der Nachfrage und der Ziele. „Ein weites Feld, das innerhalb von wenigen Stunden nicht gänzlich ‚beackert‘ werden konnte,“ so Szameitat. Einig waren sich jedoch alle Teilnehmer darin, dass dieser Themenbereich entscheidend dazu beiträgt, das eigene Bewusstsein für die „Gesamtkomposition Musikschule“ zu schärfen. Ausgangspunkt der Diskussion war die Verankerung der Musikschule unter anderem im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, in der Sing- und Musikschulverordnung und im ersten und zweiten Bayerischen Musikplan. Ausführlich besprochen wurden die Bayerische Sing- und Musikschulverordnung und der Strukturplan des Verbandes Deutscher Musikschulen.
Eltern im Alltag der Musikschule
Aktive Elternarbeit – unter diesem Stichwort erläuterte Heidi Sperber, Vorsitzende der Landeselternvereinigung und Fördervereine der Sing- und Musikschulen in Bayern, die Bedeutung der Eltern als Multiplikatoren für die Musikschularbeit vor Ort. Die Einbeziehung der Eltern in den Alltag der Musikschule und die zuverlässige Information über Veränderungen und Entscheidungen schaffe gegenseitiges Vertrauen, weiß Sperber aus eigener langjähriger Erfahrung zu berichten. Informierte Elternvertreter würden verstärkt aktiv werden und „sich auf allen Ebenen für diese – für die Erziehung der Kinder so wichtige – Bildungseinrichtung einsetzen“, sagte Sperber. Dies beginne bei der Sicherstellung der Finanzierung einer Musikschule und reiche bis zur Verstärkung der gesellschaftlichen Akzeptanz. Aktive Eltern unterstützen die Öffentlichkeitsarbeit und einzelne Projekte. Sie sind Bindeglied zwischen Eltern, Lehrern, Schulleitung und Schülern und vermitteln und beraten bei Wünschen, Anträgen und Problemen. Unschätzbare Dienste leiste auch ein Förderverein. Denn Personen, die im öffentlichen Leben stehen, oder ehemalige Schüler und Schülereltern können Spenden sammeln, Sponsoren und Stifter gewinnen. Und sie vertreten den Musikschulgedanken in gesellschaftlichen Bereichen, die „nur mittelbar mit musikalischer Bildung in der Musikschule in Verbindung stehen“.
Wichtiger denn je: arbeitsrechtliche Fragen
„Auf unsicherem Terrain fühlen sich naturgemäß viele Musikschulleiter bei Fragen des Arbeitsrechtes“, sagt Seminarteilnehmer Eberhard Iro, stellvertretender Leiter der Städtischen Musikschule Rottenburg a.d.Laaber. Entsprechend lang war der Fragenkatalog der Kursteilnehmer an den Dozenten Dr. Armin Augat, Geschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern (KAV). Als Vertreter aus dem Bereich der kommunalen Spitzenverbände im VBSM-Vorstand ist Augat bestens mit den Schwerpunktfragen der Musikschulen vertraut. Seine Themen waren das Direktionsrecht und das Kündigungsrecht. „Arbeitsrecht ist nicht eine Hauptaufgabe der Musikschulleitung“, beruhigte Augat. Dennoch ist zu fragen, ob Musikschulleiter es sich noch leisten können, nicht zu wissen, dass ihr Direktionsrecht Ort, Zeit und Art des Unterrichts umfasst, oder dass eine Dienstanweisung eine nüchterne, jederzeit änderbare Konkretisierung des Arbeitsvertrages
ist. Weisungsgebundenheit erfordert Anweisung auch im sogenannten Bereich der Zusammenhangstätigkeiten.
In Zeiten der Einsparungen werden betriebsbedingte Kündigungen zunehmen. „Beachten Sie genau die formalen Anforderungen“, mahnte Augat. Das reformierte Kündigungsrecht hat die Kriterien der Sozialauswahl auf Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung eingegrenzt. Die neue Möglichkeit der Berücksichtigung besonderer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen kommt hinzu. VBSM-Geschäftsführer Werner Mayer forderte die e. V.-Musikschulträger auf, „das KAV-Angebot einer nicht-tarifgebundenen Gastmitgliedschaft zu nützen und am arbeitsrechtlichen Know-how des KAV teilzuhaben.“