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Titelseite der nmz 2010/11.
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Freier Fall

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Juan Martin Koch zur Sache Siegfried M. und zu unserem Kulturleben
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Nun, nachdem Siegfried Mauser, der frühere Präsident der Hochschule für Musik und Theater München, wegen sexueller Nötigung verurteilt wurde – zuletzt bestätigte der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts München I – müsste der folgende Text eigentlich von mutigen Menschen handeln. Von Frauen zum Beispiel, die das Schweigen brechen, sich wehren und den schmerzhaften Gang vors Gericht auf sich nehmen, damit in solchen Fällen Recht gesprochen wird, statt dass – wie bei ähnlichen Gelegenheiten im Musikleben – stillschweigende Vereinbarungen getroffen werden. Leider muss an dieser Stelle aber zum ersten gesprochen werden über einen rechtskräftig verurteilten Sexual­straftäter, der sich völlig uneinsichtig zeigt.

In das Bild eines offenbar weiterhin unschuldig in der Opferrolle sich wähnenden „Libertins“ passt auch Mausers Verhalten innerhalb seines weit verzweigten Netzwerks. Statt durch freiwilligen Rückzug rechtzeitig Schaden von Fes­tivals, Konzertveranstaltern oder Gremien abzuwenden, scheint er es seit Bekanntwerden der Vorwürfe geradezu darauf angelegt zu haben, diese mit sich in den freien Fall zu ziehen.

Solange die es mit sich machen lassen, und so ist an dieser Stelle zum zweiten von dem renommiertesten dieser Gremien zu sprechen: von der Bayerischen Akademie der Schönen Künste (BAdSK). Deren damaliger Präsident Michael Krüger hatte 2016 versucht, von allen Akademiemitgliedern die Unterschrift zu einem offenen Brief zugunsten Mausers zu bekommen, was nicht gelang. Deren Musikabteilung war nun nicht einmal nach der entsprechenden Urteilsbekräftigung in der Lage, ihre bisherige Nibelungentreue zu ihrem straffällig gewordenen Mitglied öffentlich zu bedauern. Stattdessen lavierte sie mit einem einigermaßen hilflosen Statement herum, das versuchte, mit der BAdSK-Funktion gezeichnete Leserbriefe pro Mauser im Nachhinein als Äußerungen von Privatpersonen zu deklarieren. Dass immerhin „die Abstimmung über die Beantragung des Ausschlussverfahrens für Siegfried Mauser“ beschlossen wurde (der dieser dann mit seinem Austritt doch noch zuvorkam), verblasst ob solchen Totalversagens zur Randnotiz.

Zum dritten schließlich muss von Herausgebern/-innen und Autoren/-innen gesprochen werden, die darauf beharren, den im November sein 65. Lebensjahr vollendenden Delinquenten mit einer Festschrift zu preisen (Verlag Königshausen & Neumann). Diese mag schon seit längerer Zeit in Planung gewesen sein – sie der Verurteilung zum Trotz aber ausgerechnet jetzt zu publizieren, ist nichts Geringeres als eine weitere Verhöhnung der Opfer durch den Freundes- und Unterstützerkreis Mausers.

Die Geschmacklosigkeit, mit der die Verfehlungen des Gefeierten im Vorwort der Festschrift indirekt thematisiert und somit verharmlost werden, macht nur noch sprachlos: „Auf zwischenmenschlicher Ebene“, so heißt es da, „bezwingt Mauser immer wieder durch seine alle konventionellen Manieren sprengende, jegliches ,repräsentative‘ Gebaren für sich selber verwerfende, menschenfreundliche und ,millionenumschlingende‘ Kommunikationsbereitschaft und Herzlichkeit. Diese kennt keine Hierarchie, macht keinen Unterschied zwischen dem weltberühmten Musiker und dem Studenten und baut so alle Barrieren zwischen sich und den anderen ab.“

Geradezu dreist und widerwärtig wird es schließlich, wenn Anklage und Verurteilung Mausers als Undank interpretiert und die Festschrift zwischen den Zeilen als notwendige Reparatur mutmaßlicher Justizwillkür in Anschlag gebracht wird: „Empathie, das Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit, sich mitzufreuen und mitzuleiden, wurden ihm nicht immer nur gedankt. Seine Visionen und sein unbändiger Tatendrang, die ansteckende Spontaneität und begeisternde Vitalität haben ihm manche Kritik eingetragen – und sein bisweilen die Grenzen der ,bienséance‘ überschreitender weltumarmender Eros hat für ihn schwerwiegende rechtliche Folgen gehabt. Seinem unanfechtbaren künstlerischen und wissenschaftlichen Lebenswerk und seinem für die zeitgenössische Musikwelt so unentbehrlichen Wirken droht dadurch ein Ende gesetzt zu werden. Die vorliegende Festschrift sucht dem entgegenzuwirken.“

Dass eine Institution aus Fehlern auch lernen kann, zeigt die Münchner Musikhochschule (HMTM), der vor eineinhalb Jahren an dieser Stelle noch „Worst Practice“ zu bescheinigen war. Sie hat sich endlich bei den Betroffenen an ihrem Haus entschuldigt und scheint es mit dem eingeschlagenen Weg zur Prävention ernst zu meinen. Umso pikanter, wie deren Präsident  – er ist nicht mit einem Beitrag vertreten – im Vorwort der Festschrift als einstiger Mauser-Versteher zitiert und interpretiert wird: „Plastisch hat sein Nachfolger Bernd Redmann in seiner Laudatio von 2014 beschrieben, wie es Mauser gelingt, durch seine ‚entwaffnende Offenheit‘, sich selbst als Person zugänglich zu machen, alle dis­tanzierende Maskerade sowohl auf der eigenen Seite als auch auf der seines Gegenübers zu durchbrechen, ‚eine direkte Begegnung Auge in Auge, Mensch zu Mensch herbeizuführen‘ und Absichten und Wünsche seines Gesprächspartners zu entschlüsseln.“

Am 19. November findet nun ein Aktionstag im Zeichen von #MeToo an der HMTM statt. Hoffentlich kann dort über die wirklich wichtigen Themen gesprochen werden.

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