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Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen

Untertitel
Stellungnahme der Dienstleitungsgesellschaft ver.di zum Enquete-Bericht
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Der Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ umfasst quantitativ beeindruckende 509 Seiten und versucht zu einer Fülle von Fragestellungen zum oben genannten Themenkreis eine Aufarbeitung des derzeitigen Spektrums zu leisten, um dann darauf aufbauend Empfehlungen abzugeben, wie nach Ansicht der Kommission die „Kultur in Deutschland“ weiter entwickelt werden soll.

Um ihren Empfehlungen einen objektiveren Anstrich zu geben, hat die Enquete-Kommission externe Sachverständige berufen und in die Arbeit der Kommission einbezogen. Eine Beteiligung von Arbeitnehmer/-innen, ihrer Verbandsvertreter oder Personal- oder Betriebsräten fand dabei nicht statt. Die von ver.di der Kommission gegenüber zum Ausdruck gebrachte Kritik wurde mit dem Hinweis, dass die Kommission keine Empfehlungen zu Tariffragen abgeben würde, zurückgewiesen. Es darf daher nicht wirklich verwundern, wenn manche Empfehlung von wenig Detailkenntnis zeugt und daher an den Realitäten völlig vorbeizielt oder aber wie eine Wunschliste von Arbeitgeberverbänden klingt. Allerdings darf dies ebenfalls nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Empfehlungen im politischen Raum stehen und der Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ als politische Handlungslegitimation herangezogen werden kann.

Die Positionierung der Bundesfachgruppe Theater und Bühnen/Darstellende Kunst wird sich daher auf die Empfehlungen konzentrieren, die unmittelbar für diesen Bereich abgegeben wurden und im Falle der Umsetzung erhebliche Auswirkungen auf die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für diesen Personenkreis hätten.

Tarif- und arbeitsrechtliche Situation der Künstler und Kulturberufe

Hierzu hat die Kommission folgende Empfehlungen abgegeben: „Die Enquete-Kommission empfiehlt den kommunalen und staatlichen Trägern, für alle Beschäftigten in den Theatern, Opern und Orchestern bühnengerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen. Das Dogma von der „Einheitlichkeit aller Tätigkeiten des öffentlichen Dienstes“ ist überholt und kann an den Theatern kaum noch praktiziert werden. Dies verlangt für das künstlerische und nichtkünstlerische Personal den Abschluss einheitlicher Bühnen- oder Branchentarifverträge, die den besonderen Bedingungen des Theaterbetriebs gerecht werden und eine theatergerechtere Gestaltung der Arbeitszeiten ermöglichen. Hierfür gibt es bereits zahlreiche praxistaugliche Beispiele wie etwa den Normalvertrag Bühne und diverse Haustarifverträge.“

Zu 6.: Entgegen ihrer Zusicherung mischt sich die Kommission mit ihren Empfehlungen in die nach Artikel 9 Abs. 3 GG grundrechtlich geschützte Tarifautonomie ein und überschreitet damit deutlich das Maß ihres Auftrages und ihrer Zuständigkeit. Es darf noch einmal daran erinnert werden, dass die Enquete-Kommission im Auftrag des Bundestages tätig wurde und damit an die verfassungsrechtlichen Grundsätze gebunden war.

Die Empfehlung der Kommission läuft im Kern darauf hinaus, den NV Bühne zum allgemeingültigen Branchentarifvertrag für den Theater- und Bühnenbereich zu erheben und damit den Deutschen Bühnenverein (DBV) zum „federführenden“ Arbeitgeberverband aufzuwerten. Ein Auftragsgutachten des DBV hätte nicht deutlicher ausfallen können. Abgesehen davon, dass diese Empfehlung in keiner Weise begründet oder gar mit Tatsachen hinterlegt wird, bleibt die Kommission die Antwort auf ein paar grundsätzliche Fragen, warum denn die Enquete-Kommission die nichtkünstlerisch Beschäftigten im Bereich der Theater und Bühnen zukünftig ohne sachlichen Grund und im Widerspruch zum TzBfG einer generellen Befristung ihrer Beschäftigungsverhältnisse unterwerfen will, warum für die Beschäftigten in der Verwaltung zukünftig statt der Arbeitsgerichtsbarkeit allein die Bühnenschiedsgerichtsbarkeit zuständig sein soll oder warum alle Beschäftigten in den Theatern und Bühnen ständig und jederzeit für den Arbeitgeber erreich- und abrufbar sein müssen (auch in ihrer knappen Freizeit, denn der NV Bühne ermög­licht für künstlerisch Beschäftigte eine regelmäßige Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche), um nur einige Beispiele zu nennen, völlig schuldig.

Aber auch die Empfehlungen zur Deregulierung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen reichen der Enquete-Kommission noch nicht aus. So wird denn auch folgerichtig dem Bund (in seiner gesetzgeberischen Funktion) nahegelegt, im ArbZG eine „allgemeine Öffnungsklausel“ für den Theater- und Bühnenbereich vorzusehen, die es erlauben soll, von allen Mindestschutznormen, die europarechtlich einheitlich in einer verbindlichen Richtlinie (Richtlinie 93/104/EG des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung vom 23.11.1993 in der novellierten Fassung als Richtlinie 2003/88/EG des EU-Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung vom 4.11.2003) geregelt sind, beliebig abweichen zu können. Abgesehen davon, dass das ArbZG schon jetzt sehr weitreichende, von den Mindestschutznormen abweichende Reglungen zulässt, wäre eine solche Öffnungsklausel nicht richtlinienkonform und damit europarechtswidrig und darüber hinaus auch völlig unverhältnismäßig.

Zu 17.: Diese pauschale Empfehlung zur Ausweitung des Tendenzschutzes in den oben genannten Gesetzen bei gleichzeitiger Vorabkonkretisierung – Beseitigung der Mitbestimmung der Personal- und Betriebsräte in Arbeitszeitfragen – ist in ihrer Absicht schlicht ungeheuerlich und geht in ihrer Zielrichtung weit über den Theater- und Bühnenbereich hinaus. Eine derartige Änderung würde uunter anderem auch den gesamten Medienbereich betreffen und greift darüber hinaus direkt den Regelungsgehalt des Artikel 2 des Grundgesetzes an.

Umso beachtlicher ist daher das Sondervotum der Abgeordneten Lydia Westrich (SPD), die sich klar und deutlich gegen diese Handlungsempfehlung positioniert hat. Die Handlungsempfehlung „läuft auf die völlige Abschaffung der Mitbestimmung an Theatern hinaus. Eine vertrauensvolle Mitbestimmung aber ist Bestandteil des Betriebsfriedens. Sie fördert das gemeinsame Ziel aller Bühnenangehörigen, vom Intendanten bis zur Reinigungskraft, nämlich die Erschaffung von Kunst. Die vorliegende Handlungsempfehlung aber grenzt die Betriebsangehörigen aus, statt alle Bühnenangehörigen in den Prozess der Schaffung von Kunst einzubinden.“ Aber auch ein Sachverständiger, Olaf Zimmermann, hat gegen die Handlungsempfehlung zum „Tendenzschutz“ gestimmt, die Fraktion DIE LINKE. und der Sachverständige Prof. Dr. Dieter Kramer hielten sie angesichts der ohnehin dürftigen Mitbestimmungsrechte in Tendenzbetrieben für „nicht nötig“.

Für die Mehrheit in der Enquete-Kommission aber ist Demokratie offensichtlich kein Kulturgut, jedenfalls dann nicht, wenn es um innerbetriebliche Demokratie geht. Künftig könnte am Bühneneingang stehen: „Hier endet der demokratische Sektor. Im Namen der Kultur in Deutschland“.

nmz fordert Stellungnahmen ein
Zum Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“

Richtiges und Problematisches
Stellungnahme des Deutschen Bühnenvereins zum Enquete-Bericht

Begrüßenswertes, aber auch weniger Hilfreiches
Stellungnahme der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) zum Enquete-Bericht „Kultur in Deutschland“

Umsetzung wünschenswert
Stellungnahme der Genossenschaft Deutscher Bühnenangestellter

Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen
Stellungnahme der Dienstleitungsgesellschaft ver.di zum Enquete-Bericht

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