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Begrüßenswertes, aber auch weniger Hilfreiches

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Stellungnahme der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) zum Enquete-Bericht „Kultur in Deutschland“
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Zu 1.: Bezieht man die deutschen Kulturorchester in die Empfehlungen der Enquete-Kommission mit ein, was ohne Weiteres unterstellt werden kann, so ist dieser Vorschlag unbedingt zu begrüßen, bedarf aber vor allem – wie rund 75 Prozent aller Empfehlungen – der besonderen Umsetzung auf Landes- und Kommunalebene. Dort liegt fast ausschließlich die Kultur- und Finanzhoheit (auch) für die Orchester. Schon bei der Deutschen Orchesterkonferenz 2006 in Bochum war es zentrales Thema, inwieweit örtliche Netzwerke um die Theater und Orchester herum nicht nur diese absichern, sondern auch einen Mehrwert für andere Kultur- und Bildungsinstitutionen (Kindergärten, Schulen, Museen, Bibliotheken, freie Gruppen usw.) und damit für die ganze Gesellschaft liefern.

Zu 2.: Die große Privatisierungswelle im Theater- und Orchesterbereich in den vergangenen Jahren seit der Wiedervereinigung hat gezeigt: Allein die Rechtsform der GmbH bewirkt nichts, wenn nicht auch die weiteren organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen stimmen. Theater oder Orchester müssen als extrem personalintensive Betriebe 85 bis 90 Prozent des Budgets für Künstler, Technik und Verwaltung aufwenden. Daran ändert auch eine womöglich flexiblere Rechtsform nichts. Erfolgt keine auskömmliche Finanzierung, vorrangig durch die öffentliche Hand, droht die Insolvenz mit all ihren negativen Folgen. Meine Meinung: Wenn schon verselbstständigen, dann richtig und in Form einer öffentlich-rechtlichen Stiftung nach dem Vorbild der „Stiftung Berliner Philharmoniker“.

Zu 3.: Dieser Vorschlag war auch in den Stellungnahmen der Deutschen Orchestervereinigung für die Enquete-Kommission enthalten, und es ist erfreulich, dass er direkt aufgegriffen wurde. Orchester planen zwei bis drei Jahre voraus, Opernhäuser noch länger, unter anderem, um sich rechtzeitig bestimmte Solisten, Dirigenten, Regisseure und so weiter sichern zu können. Es ist ein Unding, wenn es vor diesem Hintergrund seitens der öffentlichen Hand aufgrund nicht bestätigter oder verspäteter Haushaltsaufstellung zu Eingriffen in das laufende Haushaltsjahr beziehungsweise die Spielzeit kommt. In krassen Fällen wurden gar bereits abgeschlossene Haushaltsjahre im Nachhinein mit nachträglichen Abzügen belastet. – Was die Theater und Orchester brauchen, sind mindestens drei-, besser fünfjährige, zivilrechtliche verbindliche Zuwendungsverträge, die Planungssicherheit gewähren und gute Einspieler­gebnisse und das Einwerben von Dritt­mitteln belohnen, nicht bestrafen.

Zu 5.: Ich stimme insoweit dem Sondervotum von Olaf Zimmermann zu: Das Aushandeln von Arbeitsbedingungen sollte man den Tarifvertragsparteien überlassen, da sie über die größere Sachnähe zu den angesprochenen Bereichen verfügen. Auch handelt es sich bei diesem Punkt um eine ziemlich einseitige Sicht der Dinge, die die deutliche Handschrift des Deutschen Bühnenvereins als Arbeitgeberverband trägt. – Den einheitlichen „Rahmenkollektivvertrag Theater/Orchester“ gab es übrigens schon mal – bis 1990 in der DDR. Haben die Theater und Orchester dort besser funktioniert als in der alten BRD? Und was soll ein Konzertorchester mit einem NV Bühne anfangen, wenn es doch ganz überwiegend nur Musiker beschäftigt? Ein Stück weit war bei dieser Empfehlung der bloße Wunsch Vater des Gedankens.

Zu 6.: Diese Empfehlung haben wir mit besonderem Interesse zur Kenntnis genommen: Es ist letztlich eine uralte Geschichte, ob die öffentlichen Arbeitgeber in Ländern und Kommunen einen Teil ihrer Verhandlungszuständigkeit (für die nichtkünstlerisch Beschäftigten) auf den Deutschen Bühnenverein (DBV) übertragen, oder umgekehrt (für die künstlerisch Beschäftigten). Letzteres wäre allerdings mit der faktischen Entmachtung des DBV verbunden, was dieser nicht zulassen wird. Auch deswegen favorisiert die Enquete-Kommission an anderer Stelle (S. 115 oben, rechte Spalte der BT-Drs.) Haustarifverträge des Rechtsträgers unmittelbar mit den Gewerkschaften und ohne DBV (Vorbild: das sog. „Weimarer Modell“).

Zu 8.: Die Idee von Zielvereinbarungen im Bereich der Kulturförderung unter Einschluss der Musik- und Kulturvermittlung ist sicher ein begrüßenswerter Ansatz. Nur: Bitte nicht über das Ziel hinausschießen! Theater und Orchester können kein Ersatz für das sein, was unverändert an musischer und kultureller Grundausbildung in Familien und Schulen erfolgen muss. Was Kulturorganisation allerdings im Verbund mit anderen verstärkt leisten können, sind konkrete Hilfestellungen im Rahmen örtlicher Netzwerke
(„teach the parents“ und „teach the teachers“, wobei beide Gruppen durchaus belehrungsresistent sein können).

Zu 16.: Das Arbeitszeitgesetz enthält bereits einige Öffnungsklauseln für tarifliche Regelungen im Theater- und Orchesterbereich, die zu Lasten der Künstler und ihrer Familien nicht noch weiter ausgedehnt werden sollten.

Zu 17.: Auch diese Empfehlung ist wenig hilfreich, da der Tendenzschutz in der Tat schon zahlreiche Einschränkungen in der Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte bedingt, die nicht noch weiter ausgehöhlt werden sollte.

nmz fordert Stellungnahmen ein
Zum Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“

Richtiges und Problematisches
Stellungnahme des Deutschen Bühnenvereins zum Enquete-Bericht

Begrüßenswertes, aber auch weniger Hilfreiches
Stellungnahme der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) zum Enquete-Bericht „Kultur in Deutschland“

Umsetzung wünschenswert
Stellungnahme der Genossenschaft Deutscher Bühnenangestellter

Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen
Stellungnahme der Dienstleitungsgesellschaft ver.di zum Enquete-Bericht

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