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Der Koalitionsvertrag – Chance für das Ehrenamt

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Eine neu konzipierte Vereinssteuererklärung tut not
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Die Bundesregierung ist vom Wähler im September bestätigt worden und hat ihre politischen Vorstellungen im Koalitionsvertrag niedergeschrieben. Über 90 Prozent des Musiklebens in Deutschland ist ehrenamtlich organisiert. Wie die Bundesregierung dieses gesellschaftliche Engagement unterstützen möchte, eine Untersuchung der politischen Rahmenbedingungen für das Ehrenamt anhand der Aussagen im Koalitionsvertrag, dies versucht der Artikel zu erklären.

Die Bundesregierung ist vom Wähler im September bestätigt worden und hat ihre politischen Vorstellungen im Koalitionsvertrag niedergeschrieben. Über 90 Prozent des Musiklebens in Deutschland ist ehrenamtlich organisiert. Wie die Bundesregierung dieses gesellschaftliche Engagement unterstützen möchte, eine Untersuchung der politischen Rahmenbedingungen für das Ehrenamt anhand der Aussagen im Koalitionsvertrag, dies versucht der Artikel zu erklären. Bereits in der Präambel wird zum erste Mal vom Ehrenamt gesprochen. Es heißt, dass die rot-grüne Regierung „auf das soziale Engagement im Ehrenamt, in den Kirchen und in den Wohlfahrtsorganisationen setzt“. Ob es sich hierbei um ein reines Lippenbekenntnis von Politikern oder um einen Ausgangspunkt für konkrete Unterstützung des Ehrenamts handelt, dies lässt sich anhand anderer Aussagen der Koalitionsvereinbarung beurteilen.

In der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BMDV) musizieren über 11.000 Vereine und engagieren sich dadurch im ehrenamtlichen Bereich. Problematisch bei Bewältigung dieser ehrenamtlichen Arbeit ist sicherlich die jährliche Steuererklärung. Die Vorschriften und Gesetze sind im Laufe der Zeit immer komplizierter geworden. Dies hat zur Folge, dass es einer ehrenamtlichen Vereinsführung unter Berücksichtigung aller komplizierter Verfahren beinahe unmöglich geworden ist, eine fehlerfreie Steuererklärung abzugeben. Noch nicht einmal Verbände mit hauptamtlicher Unterstützung haben eine Übersicht über die komplexen Vorschriften, dies zeigt auch die derzeitig schwierige Situation des Deutschen Musikrats. Die Verantwortlichen in den Vereinen sind mit Themen wie Wirtschaftskontrolldienst, Urheberrecht, Sozialversicherungsrecht und steuerrechtlichen Problematiken so überlastet, dass die Gefahr besteht, dass die eigentliche Aufgabe, nämlich das ehrenamtliche Musizieren, in den Hintergrund gedrängt wird.

Im Koalitionsvertrag ist zur Steuerpolitik und zu den dazugehörenden Gesetzen festgelegt, dass „die Modernisierung und Vereinfachung der Steuerpolitik“ ein Ziel der Bundesregierung sei. „Eindämmung der Normenflut“ sowie eine Verringerung der Änderungsgesetze, dies hat sich die rot – grüne Regierung vorgenommen. Eine nähere Ausführung, eine eventuelle Vereinfachung für bestimmte gesellschaftliche Gruppen, davon ist im Koalitionsvertrag nichts beschrieben. Auch konkrete Projekte sind nicht genannt. Dabei könnte eine vereinfachte Steuererklärung eine wesentliche Entlastung für Vereine und deren ehrenamtlichen Verantwortlichen darstellen. Würde die Bundesregierung ein System entwickeln, nach dem gemeinnützige Vereine in der Lage wären, ihre jährliche Steuererklärung auf lediglich einer Formularseite abzugeben, so wäre diese die beste Förderung für das musizierende Ehrenamt, die wir uns derzeit in Deutschland vorstellen können.

Eine Steuererklärung, die in Einnahmen und Ausgaben gegliedert ist und bei beiden Haushaltspositionen die wirtschaftliche Tätigkeit separat ausweist, wäre praktikabel und aussagekräftig. Übersteigt der aufgrund dieser einseitigen Steuererklärung ausgewiesene Gewinn einen noch festzulegenden Betrag nicht, so sollte dieser Gewinn von der Körperschaftssteuer befreit werden. Abweichend von der bisherigen Regelung dürfte nicht eine Umsatzgrenze sondern eine Gewinngrenze entscheidend sein.

Diese Konzeption einer „Vereinssteuererklärung“ hätte für Vereine und für den Staat eine Menge an Vorteilen zu bieten. Die Vereine hätten praktikable Anwendungen, die im ehrenamtlichen Bereich bewältigt werden könnten. Der Staat könnte bei diesem Modell mit voraussehbaren und regelmäßigen Einnahmen aufgrund der Körperschaftssteuer profitieren.

Deshalb gilt es von allen Ehrenamtsverbänden die Modernisierung und Vereinfachung der steuerlichen Vorschriften und Gesetze zu fordern und sich bei den politischen Vertretern und bei der Bundesregierung für eine vereinfachte Steuererklärung für Vereine einzusetzen.
Die Förderung von Kindern und Jugendlichen steht in der Aufgabenpriorität vieler Vereine und Verbände an erster Stelle. Schließlich kümmern sich Tausende von Vereinsmitgliedern um ehrenamtlich engagierte Jugendliche und nehmen dadurch eine für die Gesellschaft in Deutschland nicht mehr wegzudenkende Aufgabe war. So sind zum Beispiel in der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV) 60 Prozent der aktiven Mitglieder in den Orchestern Kindern und Jugendliche. Diese Funktion der Vereine und Verbände sollte durch eine aktive und fördernde Politik der Regierung unterstützt werden.

„Kinder wachsen in unserer Gesellschaft anders auf als früher. Neben den Familien tragen zunehmend auch gesellschaftliche Gruppen und Institutionen Verantwortung für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. In einer breiten Allianz mit Kindern und Jugendlichen wollen wir die Zukunftschancen unserer jungen Generation verbessern und sie zum Mitgestalten gewinnen. Wir werden ihnen den notwendigen Schutz, aber auch die Freiräume geben, die sie brauchen, um ihren Platz in unserer Gesellschaft zu finden.“, so die Aussage im rot-grünen Koalitionsvertrag. Diese Aussage deckt sich sicherlich mit den Meinungen in Vereinen und Verbänden und es herrscht in diesem Punkt eine Übereinstimmung der Ziele der Bundesregierung sowie der Zwecke, die die Ehrenamtlichen bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erreichen möchten. Diese Aussage hätte aber auch konkretisiert werden müssen. Erwerben doch Kinder und Jugendliche bei der ehrenamtlichen Arbeit in Verbänden und Vereinen die sogenannten Schlüsselqualifikationen, die im späteren Hauptberuf immer wichtiger werden. Diese Vermittlung der Schlüsselqualifikationen, das Lernen von Teamarbeit, die Fähigkeit zur Kommunikation, Entwicklung der Überzeugungskraft sowie das Mitwirken an demokratischen Prozessen in Vereinen und Verbänden, dies ist ein Angebot an Kinder und Jugendliche. Ein gesunder Altersmix in den Vereinen und Verbänden führt zu Vielfältigkeit und zeichnet das ehrenamtliche Engagement in Deutschland aus.

Dies bezeichnet die Bundesregierung die Bürgergesellschaft und schreibt folgendes: „Bürgergesellschaftliches Engagement ist unverzichtbar für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Wir [Anmerk. d. Verf.: rot – grüne Koalition] werden auch in Zukunft die Vielfalt des Engagements von Bürgerinnen und Bürger in Vereinen, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und anderen Organisationen in Ehrenämtern, Selbsthilfegruppen, Freiwilligendienste und anderen Formen nach Kräften unterstützen. Wir [Anmerkung des Verfassers: rot-grüne Koalition] werden auf der Grundlage der Handlungsempfehlungen der Enquete – Kommission „Zukunft des bürgerlichen Engagements“ prüfen, wie der gesetzliche Rahmen für die Freiwilligenarbeit weiter entwickelt werden kann und weitere Initiativen zur Verbesserung des freiwilligen Engagements starten“. Die Wichtigkeit des bürgerschaftlichen Engagements hat die Bundesregierung erkannt. Aber auch bei diesem Thema werden keinerlei konkrete Vorschläge gemacht, um die Vereine und Verbände zu unterstützen oder zu entlasten. Lediglich wird auf die Empfehlung der Enquete – Kommission der letzten Legislaturperiode verwiesen.
Als Fazit der rot-grünen Koalitionsvereinbarung ist zu sagen, dass man anhand der getroffenen Aussagen ableiten kann, dass das Ehrenamt und die tägliche Arbeit als unverzichtbar gewürdigt wird. Konkrete Förderungsprojekte sind aber nicht erwähnt und dargestellt. Eine Absicht zur besseren Förderung und Entlastung wird zwar im Koalitionsvertrag erwähnt, diese Erwähnungen münden aber nicht in konkrete Handlungsabsichten.

Es ist darauf zu hoffen, dass die zurzeit kritische finanzielle Lage der öffentlichen Haushalte nicht auf dem Rücken der ehrenamtlich Tätigen ausgetragen wird. Die vor wenigen Wochen diskutierte Streichung der Abzugsfähigkeit bei Spenden für Vereine und die Zurücknahme der Pläne aufgrund massiver Proteste von Lobbyisten zeigt aber deutlich, dass die Funktionsträger hier keine allzu großen Hoffnungen darauf setzten sollten.

Deshalb ist es eine Aufgabe der Dachverbände, den ständigen Kontakt und die Diskussion mit politischen Vertretern zu suchen und diese Treffen mit konkreten Vorschlägen und umsetzbare Konzepte für Änderungen zu bereichern. Nur so wird den politisch Verantwortlichen die Lage der Vereine und Ehrenamtlichen tagtäglich deutlich gemacht. Auch eine Koordination der Aktivitäten der Ehrenamtsvereine auf diesem Gebiet ist wichtige Voraussetzung, der Stimme der Ehrenamtlichen ein größeres Gewicht zu verleihen.

Wenn nicht bald etwas passiert, könnte für das ehrenamtliche Engagement in Deutschland bald eine schwierige Zeit anbrechen.

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