Dass an Musikhochschulen immer wieder Knappheit an Überäumen besteht. ist bekannt. Für viele Studierende stellt sich die Frage nach Übemöglichkeiten allerdings nicht nur an der eigenen Hochschule, sondern auch andernorts, zum Beispiel in den Semesterferien. Das nmz-Hochschulmagazin hat deshalb eine kleine Umfrage dazu gestartet, wie die Häuser mit entsprechenden Anfragen von Studierenden anderer Hochschulen umgehen. Angeschrieben wurden neben den RKM-Hochschulen und den Kirchenmusikhochschulen auch die Hochschule für Musik Mainz, die Musikhochschule Münster sowie das Leopold-Mozart-Zentrum Augsburg. Hier die Zusammenfassung der 18 Rückläufer:
Bayreuth, Hochschule für evang. Kirchenmusik:
Bei freien Kapazitäten externe Nutzung möglich, entschieden wird im Einzelfall.
Berlin, Hochschule für Musik „Hanns Eisler“:
Aufgrund des Raumbelegungssystems keine externe Nutzung möglich.
Detmold, Hochschule für Musik:
Keine externe Nutzung möglich. Über Ausnahmen wird im Einzelfall entschieden.
Düsseldorf, Robert Schumann Hochschule:
In der Regel keine externe Nutzung möglich.
Essen, Folkwang Universität der Künste:
Aus Kapazitäts- und versicherungstechnischen Gründen keine externe Nutzung möglich.
Frankfurt, Hochschule für Musik und Darst. Kunst:
Anmietungen gegen Gebühr möglich, in der Regel nur in den Semesterferien.
Freiburg, Hochschule für Musik:
Aus Kapazitäts- und versicherungstechnischen Gründen keine externe Nutzung möglich.
Heidelberg, Hochschule für Kirchenmusik:
Aus Kapazitäts- und versicherungstechnischen Gründen keine externe Nutzung möglich.
Leipzig, Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“:
Keine externe Nutzung möglich – Ausnahme: Sommerakademien während der Semesterferien.
Mannheim, Staatl. Hochschule für Musik und Darst. Kunst:
Keine externe Nutzung – Ausnahmen für Bewerber bei Aufnahmeprüfungen möglich.
München, Hochschule für Musik und Theater:
Keine externe Nutzung möglich – Ausnahmen im Rahmen von Kooperationen.
Münster, Musikhochschule in der Westfälischen Wilhelms-Universität:
In der vorlesungsfreien Zeit im Einzelfall auf Anfrage möglich.
Nürnberg, Hochschule für Musik:
Keine externe Nutzung – Ausnahmen im Einzelfall.
Rostock, Hochschule für Musik und Theater:
Keine externe Nutzung – Ausnahmen im Einzelfall möglich.
Trossingen, Staatl. Hochschule für Musik:
Keine externe Nutzung – Ausnahmen im Einzelfall möglich mit vorherigem Antrag.
Tübingen, Hochschule für Kirchenmusik:
Externe Nutzung möglich, falls Kapazitäten bestehen. Voraussetzung: nachvollziehbare Begründung.
Weimar, Hochschule für Musik Franz Liszt:
Falls Kapazitäten bestehen, Anmietung gemäß Mietordnung möglich.
Würzburg, Hochschule für Musik:
Aus versicherungstechnischen Gründen keine externe Nutzung möglich.