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An die Klampfe! BVG hebt sonntägliches Musizierverbot auf

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Verfassungsrichter weisen Klage gegen sonntägliches Musizieren in Berlin zurück: Der Landesmusikrat Berlin fordert erneut nötige Korrekturen der Berliner Rechtslage ein

Das Berliner Gerichtsurteil, mit dem eine Geldbuße für das Üben einer jungen Klavierschülerin an Sonn- und Feiertagen verhängt worden war, ist vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden. Es verstehe sich nicht von selbst, so die Richter, dass das sonntägliche Musizieren in der eigenen Wohnung als „Lärm“ oder „erhebliche Ruhestörung“ im Sinne der Berliner Lärmschutzvorschriften zu werten sei. Für ihr Urteil hatten die Verfassungsrichter u.a. eine Stellungnahme des Landesmusikrates Berlin erbeten; das Amtsgericht in Berlin muss nun neu entscheiden. Der Landesmusikrat Berlin fordert angesichts dieser Entwicklung erneut eine grundlegende Überarbeitung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG Bln).

Dazu Christian Höppner, Präsident des Landesmusikrates Berlin: „Ich bin froh darüber, dass die Verfassungsrichter eine Klassifizierung von Hausmusik als Lärm zurückgewiesen haben. Erneut ist der Gesetzgeber jetzt gefordert, Klarheit zu schaffen und ähnliche Klagen in Zukunft unmöglich zu machen. Für die selbstverständliche Rücksichtnahme unter Nachbarn und das Einhalten von Ruhezeiten gibt es hinsichtlich des Musizierens längst bestehende bundesweite Rechtspraxen. Aus dem Musikland Deutschland darf allerdings keine „Ruheoase“ werden, in der spielende und musizierende Kinder als Störfaktor gelten. Musizierende Kinder sind ein Glücksfall für unsere Gesellschaft.“

 

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