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„Faire Lastenverteilung“ gefordert: Resolution des Senats der Mannheimer Musikhochschule

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In einer Resolution hat sich der Senat der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim gegen die Sparpläne des baden-württembergischen Ministeriums für Forschung, Wissenschaft und Kunst gewandt. Eine Musikhochschule ohne die Kernbereiche Orchester und Schulmusik sei nicht denkbar.

Desweiteren fordert der Mannheimer Senat „Chancengleichheit“, eine „faire Lastenverteilung“ und eine Ende der „Bevorzugung“ der Musikhochschulen in Freiburg und Stuttgart.

Die Resolution im Wortlaut:

Weiterentwicklung der Musikhochschulen in Baden-Württemberg

Resolution des Senats der Staatlichen Hochschule für Musik und
Darstellende Kunst Mannheim

Nach den Plänen von Frau Ministerin Bauer MdL (Bündnis 90 / Die Grünen) soll die Ausbildung in den Bereichen Orchester und Schulmusik an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim abgeschafft werden. Eine Musikhochschule ohne diese Kernbereiche ist aber nicht denkbar.

Innovation entsteht durch kreative Reibung, durch Diversity, deshalb muss die Vielfalt an jeder Hochschule erhalten bleiben. Nur so ist ein umfassender künstlerischer Reifungsprozess der Studierenden möglich. Eine (weitgehende) Konzentration auf Jazz, Popularmusik und Tanz genügt dafür nicht. Erforderlich ist auch die Arbeit an zeitgemäßen Interpretationen der Werke aus Barock, Klassik, Romantik und Avantgarde, um diese für das heutige Publikum lebendig zu machen. Die Hochschule muss für die Überwindung von Grenzen stehen.

Chancengerechtigkeit ist auch unter den Musikhochschulen in Baden-Württemberg unverzichtbar, die Bevorzugung der Musikhochschulen in Freiburg und Stuttgart durch die Landesregierung muss beendet werden. Dies hat auch der Rechnungshof gefordert.

Die Musikhochschule Mannheim bildet im Durchschnitt jeden Studierenden um mehr als 30 % preisgünstiger aus, als dies in Stuttgart und Freiburg gelingt. In Zeiten der Haushaltskonsolidierung muss diese hervorragende Leistung als Benchmark gewürdigt werden. Nötig ist eine faire Lastenverteilung. Solidarität der
„reichen“ mit den „armen“ Hochschulen ist gerade in einer solchen Situation dringend erforderlich, zumal ihr „Reichtum“ nicht selbst erarbeitet, sondern nur durch höhere Zuschüsse aus Steuermitteln erreicht wurde.

Die Verteilung der Musikhochschulen in der ganzen Fläche des Musiklandes Baden-Württemberg ist Voraussetzung für Kooperationen vor Ort, gerade auch in der Studienvorbereitung und beim Laienmusizieren. Als Beispiele für die Metropolregion Rhein-Neckar seien der bundesweit einzigartige Zusammenschluss mit 23 Musikschulen im Netzwerk Amadé genannt sowie unsere Unterstützung für Laienorchester der Region. Bei einem Wegfall der Orchesterausbildung wären Kooperationen nur noch in geringstem Maß möglich.

Die Qualität der Orchesterakademie Rhein-Neckar, einer Kooperation der Hochschule mit den vier professionellen Orchestern der Region, wurde gerade von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ausgezeichnet. Sie würdigt die Akademie als eines von nur acht Good Practice-Beispielen der Musikhochschulen in Deutschland. Ein Aus für die Ausbildung von Orchestermusikern in Mannheim würde also gerade einen besonderen „Leuchtturm“ unserer Hochschule treffen. Die weltweit berühmte Tradition der Mannheimer Hofkapelle ist Chance aber auch Verpflichtung in Bezug auf die Weiterentwicklung der Ausbildung von Orchestermusikern.

Unverzichtbar ist auch zukünftig die Ausbildung von Musiklehrern, denn ohne sie hat Musik keine Zukunft. Die enge Zusammenarbeit mit den Universitäten Mannheim und Heidelberg sowie der Pädagogischen Hochschule Heidelberg ermöglicht dabei eine besondere Qualität.

Mannheim, den 29.07.2013

Der Senat der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim
 

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