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Modularisierung des Studiums als Versuch einer Therapie

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Überlegungen zur Reform der Ausbildung an Musikhochschulen (Teil II ) · Von Christoph Richter
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Nachdem Christoph Richter in der vergangenen Ausgabe der neuen musikzeitung () die Herausforderungen skizzierte, denen sich eine Reform der Ausbildung an Musikhochschulen in der heutigen Zeit zu stellen hat, stellt er in einem zweiten Schritt das Modell vor, das diesen Herausforderungen am besten gewachsen zu sein scheint: die Modulariserung des Studienangebots.

Nachdem Christoph Richter in der vergangenen Ausgabe der neuen musikzeitung (S. 24) die Herausforderungen skizzierte, denen sich eine Reform der Ausbildung an Musikhochschulen in der heutigen Zeit zu stellen hat, stellt er in einem zweiten Schritt das Modell vor, das diesen Herausforderungen am besten gewachsen zu sein scheint: die Modulariserung des Studienangebots.Ein formales und grobes Gerüst für die Hochschulstruktur ergibt sich aus den Tätigkeiten und Fähigkeiten, die gelehrt und gelernt werden sollen sowie aus den Zielen, die mit ihnen verfolgt werden. Dieses Gerüst besteht:
  1. aus dem Prinzip des Lehrens und Lernens in (Einzel-)Fächern;
  2. aus dem Prinzip, aus einem Netzwerk einzelner Fächer bestimmte Berufsbilder zusammenzufügen;
  3. aus einem Angebot oder Pool Kompetenz erweiternder Fächer sowie aus dem Prinzip der Mischung und der Aufeinanderfolge verschiedener Ausbildungssets;
  4. aus dem Prinzip vielfältig verschiedener Arbeits- und Tätigkeitsformen;
  5. aus einem Organisations- und Managersystem, welches die Organisationsform eines modularisierten Studiums ermöglicht.
  6. Das für eine reformierte Musikhochschule wichtigste Prinzip jedoch sollte darin bestehen, allen Studierenden ein selbst verantwortetes eigenes individuelles Studium zu ermöglichen.

Zu 1. In einer Musikhochschule muss es Orte geben, an denen Können, Wissen und methodisches Vorgehen für künstlerisch-handwerkliche, wissenschaftlich-theoretische und pädagogische Tätigkeiten und Fähigkeiten gelernt werden. Diese Orte sind die Einzelfächer. Zu diesen Orten gehören:

  • im künstlerisch-technisch-handwerklichen Bereich: Instrumentalspiel, Musizieren, Singen, Bewegung, Dirigieren, Komponieren, Tonsatz, Hören;
  • im wissenschaftlich-theoretischen Bereich: Musik- und Kulturgeschichte, Ästhetik (Philosophie), Musiktheorie (einschließlich Analyse), Interpretation;
  • im pädagogischen Bereich: Unterrichten, Musikvermittlung, Interpretation, Üben, Anleitung zum Musizieren, Psychologie.

Die Fächer haben zwei Aufgaben. Sie sind entweder selbstständige oder Hauptfächer und/oder Dienstleistungsfächer. Zum Beispiel ist für einen Studierenden, der Cellist werden will, der Cellounterricht der Hauptgegenstand; die Musikgeschichte oder vielleicht die Rhythmik sind dienstleistende Fächer.

Zu 2. In einer Musikhochschule muss es ferner Orte geben, die einen Zusammenhang von grundständigen Berufsbildern und Musikerbildern anbieten. Diese Bilder sind zum Beispiel: Orchestermusiker, Solist, Dirigent oder Musiklehrer. Für solche Berufsbilder werden jeweils mehrere Fächer so zusammengefasst, dass sie ein (Mindest-)Berufsbild anbieten. Der Fächerzusammenhang dieser oder anderer Berufsbilder wird durch die Einrichtung zusammenfassender Hochschul-Institutionen garantiert. Sie sind für die Gestaltung des Studienablaufs und -zusammenhangs verantwortlich, für Prüfungen (gemeinsam mit den Fachgruppen), für Studienreformen, für möglichst enge Beziehungen zwischen den „berufsbildbildenden“ Fächern und nicht zuletzt auch für die Berufsbezogenheit der Lehre in al-
len betroffenen Fächern; berühmt-berüchtigtes defizitäres Beispiel: eine Musiktheorie, die für den Musikunterricht in der Schule sinnvoll ist.

Zu 3. Eine wichtige Säule des Strukturgerüsts sind Lehr- und Lernangebote, die sowohl die Fächer als auch die berufsbezogenen Studiengänge erweitern, Alternativen zu ihnen oder Angebote aus anderen Studiengängen anbieten, ferner überfachliche und außermusikalische Angebote. Sie sollen die Berufsbilder ausdifferenzieren, neue Berufsbilder ermöglichen, Verbindungen zwischen ihnen schaffen sowie Spezialfähigkeiten und -tätigkeiten ermöglichen. Ich bezeichne sie als „Kompetenz erweiternde“ Studienangebote.

Zu 4. Das Strukturgerüst enthält ferner Aussagen über verschiedene Arbeits- und Lehrformen, Aussagen über Gruppengrößen, über studentische Eigenarbeit, über Häufigkeit und Dauer des Unterrichts, über mögliche Abschlüsse und ihre verschiedenen Arten, über Beziehungen zwischen Fächern und Lehrangeboten, über Projekte und andere Formen der Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb der Hochschule.

Zu 5. Zum Strukturgerüst einer Musikhochschulegehört eine Organisations- und Managerabteilung. Sie hat die Aufgabe, einerseits Studien- und Berufsprofile, andererseits Projekte als Lehr- und Lernformen zu entwi-ckeln und zu organisieren, das öffentliche Konzert-, Vortrags-, Symposium-, Theater- oder Opernleben und andere Darstellungsformen zu betreuen, das Prüfungswesen, eine ständige Studienberatung und vor allem auch das System der Module, ihrer Ausrichtung, ihrer Zusammenhänge, ihrer Zugehörigkeit zu Fächern und Studienprofilen zu entwickeln, zu organisieren und zu betreuen.

Selbstverantwortliches Studium

Zu 6. Das wichtigste Prinzip einer veränderten Hochschulstruktur ist die Eigenverantwortung und die selbstverantwortliche Entscheidung der Studierenden über die Gestaltung, Planung und Einrichtung ihres Studiums. Dieses Prinzip mag utopisch erscheinen und eine idealtypische Auffassung einer Hochschulreform beschreiben. Damit aus der Utopie eine sinnvoll-reale Möglichkeit entsteht, muss die Hochschule für die Entscheidungen eines eigenen Studiums Rahmenbedingungen schaffen. Vier Voraussetzungen könnten diesen Rahmen setzen: Ein berufsbildbezogenes Fundament mit frei zu wählenden, gleichwertigen Alternativen und Schwerpunkten, genaue Angaben über die zu erreichenden End-Kompetenzen, Kompatibilität der Lehrangebote mit anderen sowie Transferfähigkeit der einzelnen Veranstaltungen im Hinblick auf Methoden und Inhaltsaspekte. Auf dieser Basis ist es möglich, ein Musikstudium als selbst zusammengestelltes und seIbst verantwortetes Studium auf bestimmte (mehrere?) Qualifikationen hin auszurichten. Das für mich wichtigste Struktur-Prinzip des eigenen, selbst verantworteten, individuellen Studiums ist ferner an einige formale Bedingungen gebunden: Notwendig sind eine ständige Studienberatung und -begleitung durch die Lehrenden sowie die Transparenz der Studienangebote (was sie leisten, wie sie vorgehen, wofür sie Transfer leisten, womit sie kompatibel sind, zu welchem Studiengang sie etwas beitragen). Die Chancen für diese Art von Musikstudium ist für mich das wichtigste Argument für die Modularisierung als Strukturform.

Die Frage, warum die Anordnung der Fächer und Studiengangstruktur wie bisher in angegebenen SWS (Semesterwochenstunden) Nachteile gegenüber einer Ordnungsstruktur in Modulen besitzt, kann beantwortet werden:

  • Module und SWS bilden keinen Gegensatz. Vielmehr sind SWS formale Zeitangaben, die auch als Zeitmaß von Modulen gelten. Freilich sind SWS (fast nie) inhaltlich bestimmt.
  • Module nötigen zu einer genauen inhaltlichen Beschreibung und inneren Gliederung.
  • Module nötigen zu einer ständigen Überprüfung von Inhalt, Ausrichtung und Zusammenhang mit anderen Modulen.
  • Module bieten den Studierenden bessere Informationen an: mehr Transparenz, bessere Vergleichbarkeit, bessere Argumente für ihre Auswahl sowie eine bessere Berücksichtigung individueller Interessen.

Formale Voraussetzungen

Module in der Hochschullehre müssen bestimmte formale Bedingungen erfüllen, damit sie sich als Teileinheiten in Studienzusammenhängen und als Bauelemente für größere Einheiten eignen:

  • Sie müssen in sich geschlossen und auf definierte sowie überprüfbare Ziele hin ausgerichtet sein.
  • Sie sollen selbstständige Funktionen im und für den Zusammenhang von Fächern oder Studienkomplexen erfüllen (sie sind verschieden andockbar).
  • Sie müssen auch inhaltlich genau beschrieben sein.
  • Ihre Lern- und Lehrvoraussetzungen müssen ebenso wie die erreichbaren Fähigkeiten und Tätigkeiten genau beschrieben und nachvollziehbar aufgebaut sein.
  • Einzelne Module sollen den Zeitraum eines ganzen Semesters, gegebenenfalls auch eines Studienjahres oder lediglich eines Teils von Semestern umfassen.
  • Fünf Arten (Klassen, Typen) von Modulen sind zu unterscheiden:

    A) pflichtmäßig zu absolvierende Module, aufbauend in festgesetzter zeitlicher Reihenfolge zu belegen;
    B) pflichtmäßig zu absolvierende Module, die in frei wählbarer zeitlicher Reihenfolge zu belegen sind;
    C) Wahlpflicht-Module; aus vergleichbaren Angeboten ist eine vorgegebene Mindestanzahl nach freier Wahl zu absolvieren (Alternativ-Module);
    D) zusätzliche, Kompetenz erweiternde Module;
    E) Übungs-, Wiederholungs- und Vorbereitungsmodule.

  • Alle angebotenen Module müssen in ihrer inhaltlichen und methodischen Beschreibung deutlich darüber Auskunft geben, zu welchem Typus sie gehören und in welchem Zusammenhang sie belegt werden können (wie sie „verrechnet“ werden können). Sie müssen in ihrer Beschreibung darüber Auskunft geben, in welchem Aufbauzusammenhang sie stehen.
  • Sie sollen deutlich als zu einem oder mehreren Studienzusammenhängen gehörig oder belegbar ausgewiesen werden. Sie sollen oder können, soweit dies sinnvoll ist, in verschiede-
    ne Studienzusammenhänge eingebaut werden können. Module sollen verbindungsfähig sein mit oder zu anderen Modulen desselben Fachs, aber auch zu anderen Lehrangeboten und Studienzielen, also koppelungsfähig in horizontaler wie vertikaler Richtung (zum Beispiel Module der Gehörbildung ausgerichtet auf die notwendigen Hörweisen für das Musizieren im Orchester).
  • Module in der Hochschularbeit sollen bei aller zu bewahrenden Freiheit der Lehre und bei aller Rücksicht auf die Individualität des Lernens, Lehrens, Übens und Darstellens so weit standardisiert sein, dass sie von verschiedenen Lehrenden betreut, auf verschiedene Gegenstände ausgerichtet, mit verschiedenen Methoden erfüllt und für unterschiedlich befähigte und gebildete Studierende benutzt werden können.
  • Module können und sollen verschiedene Arbeitsformen anbieten (oder aus methodischen Gründen auch ihren Wechsel): Vorlesungsformen, Seminarformen, Teamarbeit, Projektformen, Studierende unterrichten Studierende, musikpraktische Arbeit et cetera. Für die „Anbieter“ von Modulen sollte es folgende Formen von Zusammenarbeit unter Kollegen geben: fachübergreifende Arbeitsformen, Ringvorlesung, Teamarbeit unter Kollegen, gegenseitige Evaluation und gemeinsame curriculare Arbeit, um Modul-Zusammenhänge zu gewährleisten.

Studienzusammenhänge

Der Gesamtbau eines modularisierten Studiums muss auf der Grundlage von Prüfungsordnungen errichtet werden. Die Darstellung von Studien auf der Basis von Modulen muss als Struktur- und Studienplan für die einzelnen Studiengänge, Abschlüsse, Zusatzqualifikationen und Kombinationsstudien beschrieben werden.
Die Studienpläne müssen deutlich machen, welche Module pflichtgemäß, als Wahlpflichtangebot, als zusätzliche Angebote, in welcher Reihenfolge oder ohne, zu welcher Zeit, in welchen Folgen, mit welchen Abschlüssen zu welchem Zeitpunkt absolviert werden sollen oder können. Die Studienpläne müssen alternativ belegbare, verzichtbare, nachholbare Module kennzeichnen.

Die Studienpläne müssen Aussagen über die Anrechenbarkeit von Modulen machen, etwa aus anderen Studiengängen, aus anderen deutschen Hochschulen oder Universitäten, aus Studienleistungen, die in anderen Ländern erbracht und anerkannt wurden.
Die Hochschule oder die einzelnen Fächer oder Studiengänge müssen Bewertungsmaße festlegen (in Form von credit points, Zensuren, bloßer Zurkenntnisnahme) und Aussagen darüber machen, wie es in der Hochschulverantwortung und in Staatsprüfungsverantwortung zu Bewertungen kommt.

Die Möglichkeit, das Studium zu modularisieren hat Grenzen. Nach meiner Einschätzung ist die Modularisierung nicht sinnvoll oder nicht möglich: im künstlerischen Einzelunterricht auf Instrumenten, in den Fächern Dirigieren und Komposition, im Fach Gesang; in langfristig arbeitenden Kammermusikgruppen; in Kolloquien (für Examenskandidaten, für Doktoranden); möglicherweise auch in Berufspraktika und deren Betreuung.

Modul-Baustelle

Um die Lehrangebote einer Musikhochschule auf eine Modul-Struktur umzustellen, bedarf es, wie ich glaube, dreier Maßnahmen: eines langsamen und allmählichen Aufbaus, einer andauernden Evaluation, Kontrolle und Verbesserung der Modul-Struktur sowie eines Modul-Managements. Eine Hochschule, die ihre Angebotsstruktur auf die Grundlage von Modulen und auf ein Netz von Modulen umstellen will, sollte dies in einem langsamen und partiellen Aufbau vollziehen. Sie könnte beginnen mit der Diskussion über den Bau von Modulen innerhalb einzelner Fächer und Fachgruppen, mit ihrer Erprobung und ihrer offiziellen Einführung. Hierbei sollten vier Aspekte eine Rolle spielen:

  1. ein systematischer Aufbau der Zielsetzung, der Gegenstände, der Handlungsformen, der Kontrollen und Abschlüsse des Faches und erst danach seine Gliederung in einzelne Module, die aufeinander aufbauend einen abgeschlossenen Zusammenhang ergeben. Es würde eine Modulkette entstehen, die in bestimmten Studiengängen pflichtgemäß oder in freier Belegbarkeit zu durchlaufen wäre. Für die Konstruktion solcher Prototypen von Modulen und Modulketten eignen sich gut systematisierbare Fächer wie Gehörbildung, Tonsatz, Formenlehre oder Musikgeschichte, aber auch Fächer wie Kammermusik, Tanz oder Darstellendes Spiel.
  2. In denselben Fächern könnten sodann solche Lehr-Lern-Einheiten zusammengestellt werden, die als Alternativen zu jenen unter 1. errichteten, als Erweiterungs- oder als Übungsmodule angeboten werden.
  3. Solche Module und Modulketten müssen als Pflichtveranstaltung, als Alternativen, Erweiterung oder Übung in Eignung oder in ihrer Zugehörigkeit zu einem oder mehreren Studiengängen ausgewiesen werden.
  4. Ferner sollten Verbindungen der Module oder Modulketten nach Punkt 1 bis 3 ausgewiesen werden, die zu Modulen anderer Fächer passen, zum Beispiel Modul Tonsatz 1 zu einer Lern-Lehreinheit ,,Methoden des Musikunterrichts“.


Modularisierung der Lehre ist nicht ein einmaliger, sondern ein ständiger Vorgang. Die konstruierten, erprobten und angewandten Module und Modulketten sind immer wieder zu erörtern, zu verbessern und zu verändern. Dies ist eine Aufgabe des Fachkollegiums, vielleicht in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kollegen anderer Fächer und Studiengänge. Die Überprüfung betrifft die Ziele, die Gegenstände, die Methoden, die Überprüfungen und den Zusammenhang mit anderen Modulen. Auf diese Weise kommt zustande, was immer schon Aufgabe einer Hochschule war oder gewesen wäre: eine ständige Reformdiskussion. Von besonderer Wichtigkeit ist der Evaluationskontakt zu den betreffenden Studiengängen und die Frage nach der Berufsbezogenheit der Fachangebote. Sinnvoll ist darüber hinaus der Kontakt zu anderen Hochschulen, zu den Gesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften der Fächer.
Eine teilweise oder vollständige Modularisierung funktioniert nur, wenn sie professionell begleitet, betreut, kontrolliert und verbessert wird. Hierfür bedarf es eines Gremiums und an seiner Spitze eines hauptamtlichen Leiters. Er ist für vielfältige Aufgaben verantwortlich und sollte ein kompetenter Musiker sein, das heißt von den modularisierten Lern-Lehrvorgängen inhaltlich genug wissen, außerdem freilich auch von den Konstruktions-bedingungen musikbezogener Modulsysteme. Seine (und des Gremiums) Aufgaben umfassen:

  • Planungsverantwortung und Angebote von verallgemeinerbaren Prototypen für die Herstellung von Modulen;
  • Kompetenz und Hilfe bei der Konstruktion einzelner Module, Modulketten und Modulzusammenhängen;
  • Benutzungsberatung und Anlaufstelle für die Anerkennung von Modulen;
  • Leitung der Evaluation auf allen Ebenen;
  • Grundlagenforschung im Bereich der Hochschuldidaktik und Modularisierung;
  • Verantwortung und Anlaufstelle für die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, national und international.

Teil 3 (Beispiele für modularisierte Studiengänge) als (7 kB)

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