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Musikpädagogik-Studium berufsbezogener gestalten

Untertitel
Zweiter Teil des Artikels &bdquo;Musikalische Bildung ist ein Menschenrecht&ldquo; (<a href= "../../../nmz1999/nmz12/rumpf/paed-frey-samlowski.shtml" target= "_blank">erster Teil &lt;</a>)
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Wer zählt schon die Vielzahl der Varianten beruflicher Tätigkeit und deren Kombinationen: von hauptamtlich an unterschiedlichsten öffentlichen und privaten Institutionen angestellten Musikpädagogen über das Nebenamt und die freiberufliche Tätigkeit mit ihren vielen Facetten und Kombinationen, ganz zu schweigen von den vielen weiteren Möglichkeiten, in öffentlichen Schulen, in Kindergärten, im sozialpädagogischen Bereich, in der Musiktherapie, in Berufsausbildungsstätten wie Musikhochschulen, Universitäten, Fachhochschulen, Akademien, Konservatorien, in Laienverbänden und -vereinen, in Spielkreisen, im weiten Feld der „Freizeitpädagogik“, in vielfältiger künstlerischer Tätigkeit als Solist oder im Ensemble bei unterschiedlichsten Konzerten und anderen „Events“, die durch verschiedene Medien vervielfältigt werden, bis zu beratenden, organisierenden, wissenschaftlichen Tätigkeiten und der Arbeit für Presse und Medien. Die Liste ließe sich sicher noch fortsetzen; sie zeigt, wie uneinheitlich, ja fast diffus das Berufsbild des haupt- und nebenberuflichen Musikpädagogen ist. Sie zeigt aber auch, dass der ausgebildete Musikpädagoge im außerschulischen Bereich fast unbegrenzte Möglichkeiten hat, für seinen Lebensraum und sich selbst das optimale berufliche Profil zu entwickeln und damit in seiner Region pädagogisch zu wirken.

Hier soll auf die berufliche Situation der Musikpädagogen im außerschulischen Bereich eingegangen werden. Wenn wir nun nach der musikpädagogischen Ausbildungssituation einen Überblick über die berufliche Situation zu gewinnen versuchen, so stellen wir fest, dass das Berufsfeld weit und seine Möglichkeiten äußerst vielfältig sind: Instrumentalunterricht in Einzel- und Gruppenunterricht ohne Vernachlässigung elementarer Musikerziehung, von den Kleinsten über Jugendliche bis zu den Erwachsenen und Senioren, von Anfängern bis zu Fortgeschrittenen und Profis, Berufsvorbereitung, rein auf das eigene Instrument bezogen und im Sinne von Kammermusik und den damit verbundenen Instrumenten überprüfenden Unterrichtsinhalten, um nur einiges zu nennen. Wer zählt schon die Vielzahl der Varianten beruflicher Tätigkeit und deren Kombinationen: von hauptamtlich an unterschiedlichsten öffentlichen und privaten Institutionen angestellten Musikpädagogen über das Nebenamt und die freiberufliche Tätigkeit mit ihren vielen Facetten und Kombinationen, ganz zu schweigen von den vielen weiteren Möglichkeiten, in öffentlichen Schulen, in Kindergärten, im sozialpädagogischen Bereich, in der Musiktherapie, in Berufsausbildungsstätten wie Musikhochschulen, Universitäten, Fachhochschulen, Akademien, Konservatorien, in Laienverbänden und -vereinen, in Spielkreisen, im weiten Feld der „Freizeitpädagogik“, in vielfältiger künstlerischer Tätigkeit als Solist oder im Ensemble bei unterschiedlichsten Konzerten und anderen „Events“, die durch verschiedene Medien vervielfältigt werden, bis zu beratenden, organisierenden, wissenschaftlichen Tätigkeiten und der Arbeit für Presse und Medien. Die Liste ließe sich sicher noch fortsetzen; sie zeigt, wie uneinheitlich, ja fast diffus das Berufsbild des haupt- und nebenberuflichen Musikpädagogen ist. Sie zeigt aber auch, dass der ausgebildete Musikpädagoge im außerschulischen Bereich fast unbegrenzte Möglichkeiten hat, für seinen Lebensraum und sich selbst das optimale berufliche Profil zu entwickeln und damit in seiner Region pädagogisch zu wirken. Die Werkstatt des Pädagogen

Aber wer in der Öffentlichkeit weiß schon, wie kraft- und kostenintensiv die Ausbildung zum Musikpädagogen und die Tätigkeit als Musikpädagoge ist? Untersuchungen zeigen, dass der Kraftaufwand eines Musikstudiums mit dem eines Hochleistungssportlers vergleichbar ist.

Überraschend für viele Menschen ist oft auch die Tatsache, dass ein Musikpädagoge eine „Werkstatt“ mit zum Teil hohen Investitionen und laufenden Kosten braucht, und dass viel Zeit in die Unterrichtsvorbereitung und -gestaltung aus fachlicher und pädagogischer Sicht, in Schüler- und Elterngespräche, in die Vorbereitung und Durchführung von Konzerten fließt, und dass dieser Zeitaufwand wesentlich größer ist als die eigentliche Unterrichtszeit. Dieser Aufwand ist für das langfristige Gelingen des Unterrichts in fachlicher und persönlichkeitsentfaltender Hinsicht von großer Bedeutung.

Dabei ist noch gar nicht eingerechnet, dass auch Zeitaufwand und Kosten durch Erfahrungsaustausch der Lehrer untereinander, durch kontinuierliche Fortbildung, um auf dem neuesten Stand zu bleiben, durch das Studium neuer Literatur und durch das eigene Üben, um sich künstlerisch weiterzuentwickeln, entstehen. All das baut den Musikpädagogen ein Leben lang auf, damit seine Unterrichtsqualität ein Berufsleben lang erhalten bleibt und wächst.

Wer weiß denn in der Öffentlichkeit, wie guter Instrumentalunterricht aussehen kann und muss, oder wie wichtig es ist, von der ersten Unterrichtsstunde an von qualifizierter Hand geführt zu werden? „Unmusikalisch“ ist dann die einzige Entschuldigung für eine abgebrochene musikalische Ausbildung, während die wahren Gründe für das „auf der Strecke bleiben“ gar nicht erst untersucht werden. Mangels öffentlicher Aufklärung wird es weiter musikalische „Abbruchschüler“ geben. Dies gilt es zu verhindern...

Die Akzeptanz und Wertschätzung des ausgebildeten Musikpädagogen, und hier besonders des freiberuflich Tätigen in der öffentlichen Meinung ist ein großes Problem – heute noch, oder gerade heute, wo überall, besonders im öffentlichen Bereich gespart wird. Statt die hohe Qualifikation des ausgebildeten Musikpädagogen anzuerkennen, wählen Eltern, Leiter von Musikschulen, Volkshochschulen, Vereine und viele andere mehr lieber „Hobbypädagogen“, die überhaupt nicht ausgebildet sind und die glauben, sich durch irgendeinen „Musikunterricht“ ein „gutes Zubrot“ verdienen zu können. Wer von diesen lehrenden Menschen ist sich des Bildungsauftrags und der ethischen, gesundheitlichen und sozialen Verpflichtung bewusst, und welche Eltern fragen danach, ja machen sich dieser Problematik überhaupt klar?

Qualitätssiegel nötig

Hier hilft nur die oben bereits angesprochene breite Diskussion der musikpädagogischen Qualität in Fachkreisen und unter den Musikpädagogen, die unermüdliche Aufklärung der Eltern und der Medien und die Diskussion in der Öffentlichkeit, nicht zuletzt hilft vor allem ein Qualitätssiegel und der Berufsschutz für alle qualifiziert ausgebildeten Musikpädagogen. Die über Bayern hinausgehende Diskussion über die Einführung eines Namensschutzes für Musikschulen ist die zeitlich richtige Diskussion über das falsche Thema. Nicht ein einzelnes Konzept darf geschützt werden, sondern der Berufsstand des Musikpädagogen an sich muss Schutz genießen, damit die Schüler vor schwarzen Schafen geschützt werden.

Und schließlich: wem soll eigentlich mit öffentlichen Geldern Förderung zuteil werden, dem Betroffenen, damit er qualifizierten Unterricht erhält, oder der Institution, die den Unterricht anbietet? Da gesetzlich im Sozialbereich eine personenbezogene Förderung verankert ist, muss die Förderung des Musikunterrichts von sozial Schwachen logisch zwingend auch personenbezogen erfolgen, zumal sonst das grundgesetzlich verankerte Recht auf freie Unterrichtswahl gebrochen würde.

Somit ist auch der freiberuflich Unterrichtende, der aufgrund seines eigenen nicht gerade üppigen Einkommens kaum in der Lage ist, mehr als einen einzigen Schüler unter Honorarverzicht voll zu subventionieren, eine mögliche Anlaufstelle für Kinder, die das Geld für den Unterricht selbst nicht aufbringen können. Dass diese Kinder den Instrumentalunterricht mehr als andere nötig haben, um ihre Benachteiligung auszugleichen und sie präventiv vor möglicher sozialer Gefährdung zu schützen, ist nach der Darstellung im ersten Abschnitt ebenso zwingend.

Handlungsbedarf

Es ist also dringender Handlungsbedarf angesagt: Vor allem fachinterne Diskussion über den Qualitätsbegriff im außerschulischen Instrumentalunterricht, kontinuierliche Verbesserung der Ausbildung der Musikpädagogen, Weiterentwicklung der fachspezifischen und fächerübergreifenden Methodik und Didaktik, stärkere Motivation der bereits tätigen Instrumentallehrer zu lebenslangem Lernen, gegebenenfalls Nachqualifizierung im musikpädagogischen Bereich und das Lehrangebot dazu, Professionalisierung, Ermutigung zur Kreativität im Unterricht, Brückenschlag zwischen allen Musikpädagogen und zwischen den Einzelfächern – dies alles sind Themen für die Diskussion im musikpädagogischen Haus selbst – quasi en famille.

Darüber hinaus besteht ebenso dringender Handlungsbedarf nach außen hin: verstärkte Information, Diskussion und Kommunikation mit wirtschaftlichen und politischen Entscheidungsträgern und Medien, um den Nutzen des Instrumentalunterrichts wieder stärker in das Bewusstsein zu rücken und die Defizite gegenüber dem Sport zu mildern, aber auch um den Beruf des (qualifizierten) Musikpädagogen mehr öffentliche Anerkennung zu verschaffen und seine Bedeutung für eine ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung herauszustellen. Im Kontakt mit der Wirtschaft ist dabei vor allem der Umfang des Nutzens eines qualifizierten Instrumentalunterrichts für jede qualifizierte Berufstätigkeit im Sinne eines Alleinstellungsmerkmals der Musik gegenüber dem Sport zu betonen.

Darüber hinaus sind intensive Bemühungen um Qualitätssiegel und Berufsschutz für alle Musikpädagogen ohne Ansehen ihrer Institutionalisierung dringend nötig, um sich gegenüber unqualifizierten beziehungsweise „Nur-Profit“-Angeboten deutlich abzusetzen und dies auch in der Öffentlichkeit, besonders gegenüber Eltern, zu kommunizieren.

Im Kontakt mit der öffentlichen Hand in Kommunen und im Land gibt es Handlungsbedarf für eine durchgängig chancengleiche Öffnung und Nutzung öffentlicher Räume für Unterricht und Konzerte und für eine intensivere Zusammenarbeit mit den Schulen, wie dies in Bayern bereits durch Aufruf des Kultusministeriums seit Jahren praktiziert wird. Nicht ausgeschlossen werden dürfen hierbei natürlich die freiberuflich tätigen – aber qualifizierten – Musikpädagogen, deren Zahl mangels Anstellungsmöglichkeiten zukünftig noch zunehmen wird.

Instrumentalunterricht als Bildungs- und Sozialauftrag muss unter Förderung durch die öffentliche Hand gerade auch den sozial schwächer gestellten Familien, kinderreichen Familien sowie Schülern mit mehr als einem Instrument ermöglicht werden. Unter Wahrung der freien Wahl des Unterrichts sollten hierbei die Schüler und Schülerinnen eine ganz direkte Unterstützung erfahren.

Qualifizierte freiberuflich tätige Instrumentalpädagogen dürfen nicht von der finanziellen Unterstützung bei Fortbildungsveranstaltungen ausgeschlossen bleiben; der Freistaat Bayern hat zusammen mit dem dortigen Tonkünstlerverband vorbildlich ein gutes Modell für die gleichberechtigte Förderung aller qualifizierte Musikpädagogen entwickelt und praktiziert dies erfolgreich. Auch Hilfe bei der Existenzgründung, besonders für fächerübergreifende Zusammenschlüsse von qualifizierten Musiklehrern zu Musikschulen oder ähnliches, ist ein Thema, für das Handlungsbedarf besteht.

Die Rolle des Verbandes

Qualitätsbewusstsein, Brückenschlag zum Wohl des Schülers und Stärkung der Präsenz des Musikpädagogen im öffentlichen Bewusstsein – das sind Herausforderungen an der Schwelle des 21. Jahrhunderts: Die Musikpädagogen müssen heraus aus der Isolation an der Hochschule und im Beruf, heraus aus der „Einzelhaft am Instrument“.

In gleicher Weise müssen die Musikpädagogen ihre Schüler aus einer solchen Isolation herausholen. Hierfür ist besonders Eines gefragt: musikpädagogische Qualität, die durch kontinuierliche Verbesserung in der täglichen Praxis und an den Hochschulen entsteht und in der Öffentlichkeit auch kommuniziert werden muss.

Die Rolle des Tonkünstlerverbands – und hier ist der Baden-Württembergische Verband als einer der ältesten, erfahrensten und mitgliederstärksten Landesverbände als Vorreiter besonders gefragt – muss dabei in dieser Aufbruchssituation sein, die Führungsrolle zu übernehmen: Kein anderer Berufs- und Fachverband vereinigt Musikpädagogen aller Instrumentalfächer und Gesang im außerschulischen Bereich, Musiklehrer an öffentlichen Schulen, konzertierende Künstler, Komponisten, Verleger, Instrumentenbauer unter seinem Dach, kein anderer musikbezogener Berufs- und Fachverband zählt so viele Mitglieder; und diese Basis muss noch weiter gestärkt werden, besonders unter den Studenten und Berufsanfängern.

Er braucht zur Bewältigung seiner Aufgaben den aktiven Einsatz aller Mitglieder und muss durch diese Herausforderung auch besonders attraktiv werden für neue, insbesondere junge Mitglieder.

Dieser Verband ist gerade durch seine Vielfalt und Vielschichtigkeit Partner für alle Musiker und stark genug, um die nun anstehenden Probleme und Aufgaben mit Erfolg anzugehen. Die Vorteile, die gerade dieser Berufsverband hat, liegen klar auf der Hand: Brückenbau zwischen allen Mitgliedern ohne Ansehen ihrer beruflichen Einbindung Katalysatorrolle zur Vernetzung der Mitglieder, Initiativkraft für grundlegende Qualitätsdiskussion, Einflussnahme durch politisches Gewicht in der Landes- und Bundespolitik, Ansprechstelle für Politik, Wirtschaft und Medienwelt, Zertifizierer für Qualitätssiegel und Berufsschutz.

Im Laufe seiner nunmehr 50-jährigen Geschichte hat der Tonkünstlerverband im Musikland Baden-Württemberg vieles bewirkt, durchgesetzt und umgesetzt – für seine Mitglieder und die Allgemeinheit.

Waren es früher zum Beispiel die Lösung von Fachfragen, die Beratung, die Fort- und Weiterbildung der Mitglieder, wirtschaftliche Probleme, die den Verband als Herausforderung beschäftigten, so steht der Verband, und dies heißt bei weitem nicht nur der Vorstand, die Verantwortlichen von Regional- und Ortsverbänden und die Leiter von Arbeitskreisen, sondern jedes Mitglied, wir alle stehen vor neuen, sehr herausfordernden Aufgaben: Wir wollen im Sinne der Weiterführung des Kulturerbes Musik noch besser werden in der „Zukunftsinvestition Musik“– zum Wohl unserer Schüler, zum Wohl der Gesellschaft, zur Realisierung des „Menschenrechts musikalische Bildung“.

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