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Stadt bleibt Eigentümer: Oerlinghausen (mib). Wenn die städtische Musikschule im Sommer ihren Betrieb einstellt, wird der neu gegründete Musikverein in den Besitz der Instrumente und des Notenmaterials kommen.
Nach Prüfung der Verwaltung steht jetzt jedoch fest: Eine Übereignung als Eigentum ist nicht möglich, da die Stadt bei der Anschaffung der Instumente Landeszuschüsse erhielt.Mit seinem einstimmigen Votum folgte der Hauptausschuss dem Verwaltungsvorschlag, wobei die Gemeinnützigkeit den Ausschlag für diese Entscheidung gab. Auch gegen eine Nutzung städtischer Schulräume für Musikunterricht und Proben hatte der Hauptausschuss nichts einzuwenden, wenn sie in Abstimmung mit den Schulleitungen erfolgt. Mit der kostenfreien Überlassung ist die Bedingung verknüpft, dass die Stadt die Instrumente jederzeit zurück fordern kann und die Leihgebühren für die Instandsetzung von Instrumenten und Notenmaterial verwendet werden. Konzerträume kann der Musikverein allerdings nicht kostenlos nutzen.
Die Oerly Musikschule hatte ebenfalls einen Antrag auf Übernahme der Instrumente gestellt. Sie wollte diese zu einem niedrigen Mietpreis ausleihen. Die Einnahmen sollten in einen Fond fließen, mit dem Musikschulentgelte für sozial schwache Familien gezahlt werden, die sich sonst keinen Musikunterricht leisten können. Auch der Musikverein sollte davon profitieren. Da es sich um ein private Schule handelt und die Gemeinnützigkeit für die Schenkung wichtigstes Kriterium war, wurde dieser Antrag nicht weiter erörtert.
Lippische Landes-Zeitung
http://www.lz-online.de/news/lokal/we/LZ_20020428_2266624.html