Die Situation von Lehrbeauftragten an deutschen Musikhochschulen ist in rechtlicher und finanzieller Hinsicht trotz einiger Unterschiede zwischen den einzelnen Institutionen mehr als unbefriedigend – sie ist in Anbetracht der Qualifikation und der Leistung der Lehrbeauftragten unhaltbar – und unwürdig. Diese Problematik ist den Verantwortlichen (Hochschulleitungen und politische Entscheidungsträger) seit vielen Jahren bekannt, und immer haben sich einzelne Lehrbeauftragte an ihren Instituten mit großem persönlichen Engagement für eine Verbesserung der Situation eingesetzt, meist ohne oder mit lediglich marginalem Erfolg – höchste Zeit also für Solidarisierung.
Diese ist nun zum ersten Mal gelungen: Auf Initiative einiger Lehrbeauftragten aus Frankfurt trafen sich Lehrbeauftragtenvertreter/-innen aus 19 (von 24) Musikhochschulen am 22. und 23. Januar zur ersten „Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen (BKLM)“ in der Musikhochschule Frankfurt. Deren Präsident Thomas Rietschel verband mit seiner Begrüßung die Hoffnung, gemeinsam „kreative Wege“ zu finden für eine spürbare Verbesserung. Diese setze allerdings die Bereitschaft zu einer entsprechenden Steigerung der Finanzmittel seitens der Politik vor, da die Hochschulen diese Aufgabe nicht aus den ihr zur Verfügung stehenden Mittel leisten könne. Ihre Unterstützung dokumentierten nicht nur durch ihre Teilnahme an der Konferenz sondern auch durch konkrete Zusagen des DTKV (Dr. Dirk Hewig), der DOV (Andreas Bausdorf) und der GEW Hessen (Carmen Ludwig). In einem Grußwort seines Präsidenten (Prof. Martin Maria Krüger) sicherte auch der Deutsche Musikrat zu, sich für die Belange der Lehrbeauftragten einzusetzen.
Die Konferenz hatte sich zwei Arbeitsziele gesetzt: den Austausch über die Arbeits- und Vergütungsbedingungen von Lehrbeauftragten an den verschiedenen Hochschulen sowie die Entwicklung einer zukünftigen Strategie zu einer angemessenen Verbesserung der Situation nebenamtlich Lehrender. Zustandsbeschreibung und Veränderungsvorschläge wurden formuliert in einem gemeinsamen Papier, der „Frankfurter Resolution“, die als Ergebnis der Tagung einhellig verabschiedet wurde. Als gravierendste Kritikpunkte der aktuellen Situation werden – trotz einiger Unterschiede zwischen den Hochschulen – unter anderem konstatiert: Lehrbeauftragte an Musikhochschulen stellen (anders als an Universitäten) zu einem entscheidenden Anteil (zum Teil bis über 60 Prozent) das Lehrangebot für die Studierenden sicher. Sie leisten eigenverantwortlich die gleiche Arbeit wie die fest angestellten Lehrenden – sie erhalten dafür in der Regel lediglich ein Drittel des Stundensatzes hauptamtlicher Lehrender. An vielen Hochschulen sind die Honorare seit etwa 20 Jahren nicht erhöht worden, beziehungsweise es greifen nicht die regelmäßigen Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst – in der Regel werden nur die real gehaltenen Stunden vergütet, häufig wird keine Honorarfortzahlung im Krankheitsfall gewährt. Lehraufträge können von Semester zu Semester beendet werden (dies bedeutet nicht nur eine erhebliche Unsicherheit für die Lehrbeauftragten, auch Studierende müssen dadurch möglicherweise eine Gefährdung eines verlässlichen Studienverlaufs befürchten). Wertschätzung für die Leistung der Lehrbeauftragten käme über diese finanziellen Aspekte hinaus auch durch einen verbesserten Status innerhalb der Hochschulen zum Ausdruck, etwa durch eine angemessene – stimmberechtigte – Vertretung der Lehrbeauftragten in der Selbstverwaltung.
Das jetzige Lehrbeauftragten-System an Musikhochschulen ist nach Ansicht der Bundeskonferenz überholt. Die BKLM fordert daher unter anderem: feste Anstellungsverträge, vorrangige Berücksichtigung von langjährigen Lehrbeauftragten mit hoher Lehrverpflichtung bei der Besetzung von Mittelbaustellen, vergleichbare Honorarsätze für verbleibende Lehraufträge, eine sofortige deutliche Erhöhung der Bezüge (als Ausgleich für fehlende Erhöhungen der letzten Jahrzehnte), eine Anpassung an die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst und eine gesetzlich verankerte Vertretung in den Hochschulgremien.
Die BKLM appelliert an die Hochschulleitungen, diese Forderungen in Richtung der politischen Entscheidungsträger zu unterstützen und gemeinsam für eine Verbesserung einzutreten. Die BKLM hat aus ihren Reihen zwei Sprecher/-innen (und vier Vertreter/-innen) gewählt, die Öffentlichkeit herstellen und die BKLM als Ansprechpartner von Hochschulleitungen, Rektorenkonferenz und politischen Entscheidungsträgern vertreten sollen.
Sprecher/-in (sprecher [at] bklm.org (sprecher[at]bklm[dot]org))
• Evelyn Wentz (HfMDK Frankfurt am Main)
• Prof. Friedemann Immer (HfMT Köln)
Vertreter/-innen:
• Ulrike Höfer (HfM Freiburg/Breisgau
• Carola Schlüter (HfMDK Frankfurt am Main)
• Prof. Karola Theill (HfM Hanns Eisler Berlin und HMT Rostock)
• Eckhart Hermann (HfMT München)
Die BKLM dankt insbesondere dem DTKV, der ihr auf seiner Homepage eine Plattform zur Verfügung stellt.