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«Geige von Buchenwald» erklingt wieder - erstes Konzert in Erfurt. Foto: Hufner
Orchesterpatenschaft in Chemnitz. Foto: Hufner
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NRW: Musikschulangebote wieder möglich

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Düsseldorf - Die Musikschulen in NRW fallen ab Donnerstag nicht mehr unter die derzeit geltenden Verbote der Corona-Schutzverordnung. Die Landesregierung habe mit Blick auf den Betrieb von Musikschulen eine Präzisierung der Corona-Schutzverordnung vorgenommen, teilte das NRW-Kulturministerium am Mittwoch mit. Sie fielen nun nicht mehr unter das geltende Verbot.

Damit folge das Land Nordrhein-Westfalen den Regelungen der großen Mehrheit der Länder und trage dem Gedanken einer möglichst einheitlichen Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom 28. Oktober Rechnung. Natürlich gälten in den Musikschulen weiterhin die normalen Corona-Schutzbestimmungen wie Abstand halten, sagte ein Sprecher.

Die Gewerkschaft Verdi erklärte, die neuen Corona-Schutzmaßnahmen hätten nicht nur Auswirkungen auf die musikalische Bildung. Sie würden auch die Situation der Musikschullehrkräfte mit Honorarvertrag verschärfen. Honorartätigkeiten würden meist deutlich schlechter bezahlt. Die Bezahlung entfalle bei Erkrankung sowie während der Ferienzeiten sogar komplett. Damit seien die Honorarkräfte auf jede Stunde, die gegeben wird, angewiesen. Verdi NRW fordert eine Fortzahlung der Honorare während der gegenwärtigen Schließungen. Langfristig gehe es um die Festanstellung von Musikschullehrkräften.

 

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