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Resolution zur Stärkung des Berufes des Freien Musikpädagogen in Deutschland

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Die diesjährige D-A-CH-Tagung, ein Treffen der nationalen Musikräte von Deutschland, Österreich und der Schweiz, ging am vergangenen Wochenende erfolgreich zu Ende. Im Fokus der 43. Tagung stand das Thema "Der freiberufliche Musikpädagoge - ein Beruf mit Zukunft?". Alle Ergebnisse der Vorträge und Workshops finden sich als Zusammenfassung in einer Resolution.

 

Die Resolution im Wortlaut:

Der Freiberufliche Musikpädagoge – ein Beruf mit Zukunft? 43. D-A-CH-Tagung 2012
 

Resolution
Die musikalische Bildung ist wesentlicher Bestandteil der kulturellen und allgemeinen Bildung, unverzichtbarer Bestandteil der Persönlichkeitsentwicklung des Einzelnen und entscheidend für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Ziel muss es sei, dass jeder - unabhängig von Herkunft, Alter und sozialer Situation - Zugang zur musikalischen Bildung erhält (UNESCO- Konvention Kulturelle Vielfalt) 

Träger der musikalischen Bildung sind neben den Eltern vorschulische Erziehungseinrichtungen (Kitas, Kindergärten u. a.), die Schulen, Hochschulen, Musikschulen, Kirchen und Laienmusikverbände. Eine zentrale Aufgabe im Rahmen der musikalischen Bildung kommt den Freien Musikpädagogen (FMP) zu. Sie tragen wesentlich zu einer flächendeckenden Versorgung mit qualifiziertem Musikunterricht auf allen Stufen bei. Sie widmen sich außerdem dem immer wichtigeren Bereich des Musikunterrichts für Erwachsene und der Musikgeragogik.

Ein Schwerpunkt der FMP ist die musikalische Begabtenförderung, die von ihnen in qualifiziertem Einzelunterricht wahrgenommen wird. Sie haben entscheidenden Anteil an der Vorbereitung und Durchführung von musikalischen Wettbewerben, insbes. an den Wettbewerben „Jugend musiziert“. Sie tragen maßgebend zur Vorbereitung auf die musikalische Berufsausbildung (Eignungsprüfung an Musikhochschulen) bei.

Freischaffende Musikpädagogen sehen sich mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert. Da sie sich im Gegensatz zu öffentlichen Musikschulen ganz aus Schülerentgelten finanzieren, müssen sie kostendeckende Honorare verlangen. Verdichtete Unterrichtszeiten an den Schulen beschränken zudem vermehrt die Freizeit der Schüler und damit auch die Möglichkeit, außerschulischen Musikunterricht zu besuchen.

Die bei der D A CH –Tagung versammelten Fachvertreter halten es für dringend erforderlich, die Bedeutung der Freien Musikpädagogen und deren Beitrag für die musikalische Bildung verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu rücken. Um den Beruf des Freien Musikpädagogen zu stärken, werden folgende Ziele angestrebt:


- Bereitstellung kostengünstiger Kredite für Existenzgründer auch im musikalischen Bereich
- umfassende Teilnahme an steuerlichen Vergünstigungen, großzügige Bemessung des steuerlich absetzbaren Aufwandes
- kostenlose oder vergünstigte Bereitstellung und Überlassung angemessen ausgestatteter Unterrichts- und Übungsräume durch den Staat und die Kommunen
- Werbungsmöglichkeiten in Schulen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen
- öffentliche Förderung für die Fortbildung und Finanzierung von beruflicher Weiterqualifizierung durch die Agentur für Arbeit
- öffentliche Förderung für Projekte der Begabtenförderung
- öffentliche Förderung für Zusammenschlüsse Freier Musikpädagogen (zur Anschaffung und Reparatur von Instrumenten, zur Anschaffung von Noten, für sonstige Investitionen, Raumkosten, Fortbildungen u.a.m. – so derzeit in Bayern) in allen Bundesländern
- Einsatz der FMP in der Elementaren Musikpädagogik (KiTas, Kindergärten), in der Ganztagsschule und in Ganztagsangeboten der Schulen
- verstärkte Kooperationen zwischen Schulen, Musikschulen, sonstigen Bildungseinrichtungen und FMPen
- Schaffung rechtlicher Grundlagen für entsprechende Kooperationen
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Arbeit der FMP wie auchfür die Honorarlehrkräfte an den Musikschulen durch einheitliche Regeln für Honorierung u. a.

 

Darüber hinaus sollte eine Einzelförderung für Kinder und Jugendliche (Weiterentwicklung des Bildungsgutscheins für alle) eingeführt werden, damit außerschulische Bildungsangebote, insbes. musikalische Unterrichtsangebote auch unabhängig vom Anbieter, angenommen werden können. Voraussetzung ist, dass die musikalischen Bildungsangebote von Lehrkräften erbracht werden, die nachweislich einen Hochschul- oder vergleichbaren Abschluss haben und qualifizierten Unterricht erteilen.

Wegen der unterschiedlichen Verhältnisse in den Ländern Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt vorstehende Resolution für Deutschland, für die Schweiz wurde eine eigene Resolution verfasst.

 

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