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Übezellentrakt einer Hochschule. Foto: Hufner
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Sensible Fragen in einem besonderen Mikrokosmos

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Wie die Musikhochschulen mit dem Thema sexualisierte Gewalt umgehen
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Am 27. April 2017 wurde am Münchener Landgericht das Urteil in einem Fall gesprochen, der gewaltige Wellen in der deutschen Kultur- und Hochschullandschaft geschlagen hatte. Das Berufungsgericht sprach Siegfried Mauser, den ehemaligen Präsidenten der Hochschule für Musik und Theater München, auch in zweiter Distanz wegen Sexueller Nötigung schuldig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mauser während seiner aktiven Zeit an der Musikhochschule einer Professorin gegenüber sexuell übergriffig gewesen sei. In einem zweiten Fall wurde Mauser frei gesprochen.

Ein Jahr ist es nun her, dass dieser Fall zum ersten Mal vor Gericht verhandelt wurde und damit ein Thema in die Öffentlichkeit brachte, das vorher weitgehend im Dunkeln lag: Sexualisierte Gewalt an Musikhochschulen. Jeder weiß, dass es Fälle sexualisierter Diskriminierung oder Gewalt gibt, man tuschelt und munkelt, aber so gut wie nie werden sie offen angesprochen. Doch dann kam das Thema an die Öffentlichkeit und es wurde gehandelt an deutschen Musikhochschulen, nicht nur, aber auch wegen der Vorfälle in München.

2016 kam die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) zu ihrer Sommerkonferenz zusammen und beschloss, eine eigene Arbeitsgemeinschaft (AG) zu dem Thema ins Leben zu rufen. Seitdem sitzen in der Arbeitsgemeinschaft  „Sexualisierte Diskriminierung“ neun Personen als Repräsentanten/-innen der Mitgliederstruktur von Musikhochschulen: Studierende, Mitglieder der Hochschulleitung, Mitglieder der Verwaltung und eine Gleichstellungsbeauftragte. Eine ihrer ersten Aufgaben war es, Handlungsempfehlungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt an Musikhochschulen zu erarbeiten, die von allen Musikhochschulen in Deutschland als Grundlage für eigene Richtlinien genutzt werden können. Schon zuvor hatte die Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen eigene Handlungsempfehlungen entwickelt, die auch in die Arbeit der AG der RKM einflossen. Viele Musikhochschulen haben sich solche Richtlinien schon vorher gesetzt, aber eben nicht alle. Im Februar dieses Jahres beschloss dann die Rektorenkonferenz die vorgelegten Handlungsempfehlungen, die vor allem die Formulierung von Richtlinien im Umgang mit gemeldeten Vorfällen fordern, aber auch schon Präventionsmaßnahmen an den Musikhochschulen vorsehen. In Zukunft wollen die Musikhochschulen das Thema also vereint angehen. So kann von den Erfahrungen anderer profitiert und Aktionen können gemeinsam geplant werden. Ende Mai kommt die Rektorenkonferenz noch einmal zusammen und will das Thema besprechen. Dann sollen Maßnahmen im Mittelpunkt stehen, die sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Musikhochschulen verhindern können.

Was wird nun an den einzelnen Stätten schon gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt getan und was ist in Planung? Für eine Beantwortung dieser Frage sind zum einen die Internetseiten der Hochschulen hilfreich, vor allem aber die Gespräche mit Gleichstellungsbeauftragten, Präsidentinnen, Psychologinnen und Psychologen und Studierenden.

Was genau ist eigentlich sexualisierte Gewalt? Als sexualisierte Gewalt wird zunächst einmal jeder Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung beschrieben. Dies sind Straftatbestände wie sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch oder Beleidigung auf sexueller Grundlage, aber auch verbale sexuelle Belästigung wie anzügliche Sprüche oder andere Grenzüberschreitungen, in denen sich der oder die Betroffene eingeschränkt fühlt. Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt hat immer auch mit Machtmissbrauch zu tun, der Täter oder die Täterin übt Macht aus, indem er oder sie andere erniedrigt, und dies auf sexueller Basis. Der Begriff „Sexualisierte Gewalt“ zeigt, dass der Schwerpunkt auf der Gewaltausübung liegt, die sexualisiert ist; und nicht auf Sexualität, so formuliert es die Handreichung zu Sexismus der Rosa-Luxemburg-Stiftung.

Bei den meisten Vorfällen handelt es sich um strafrechtlich zwar nicht relevante, für die Betroffenen aber dennoch erniedrigende verbale sexualisierte Gewalt, wie anzügliche Bemerkungen die Figur oder das Privatleben betreffend oder das ständige Thematisieren von Sexualität in Kontexten, in denen dies nicht notwendig ist. Eine europaweit geführte Studie über sexualisierte Gewalt an Hochschulen, bei der die Universität Bochum mitwirkte, konnte zeigen, dass in den häufigsten Fällen sexualisierte Diskriminierung oder Gewalt unter Studierenden stattfindet und dies in Form von Mobbing oder Stalking. Sexualisierte Gewalt kann also von jedem ausgehen und jeden treffen – geht zumeist aber immer noch von Männern aus. Besteht ein tatsächlicher Hierarchieunterschied, wie etwa zwischen Studierenden und Lehrenden oder Kollegen/-innen und Vorgesetzten, sinkt die Wahrscheinlichkeit enorm, dass diese Fälle auch angezeigt und damit zukünftige verhindert werden.

Ein Problem in der Definition und ihrer Handhabung ist aber: Was wen belästigt, ist immer individuell. Unterschiedliche Menschen empfinden verschieden. Für den einen Studenten ist es in Ordnung, bei Atemübungen angefasst zu werden, für den anderen nicht. Universitäten und besonders Musikhochschulen haben einen hohen Anteil an internationalen Studierenden, da sind schon aus kulturellen Gründen verschiedene Grenzziehungen möglich. Was als Grenzüberschreitung empfunden wird, ist kulturell geprägt; aber auch, wie darauf reagiert wird. So ist es in einigen Kulturen undenkbar, als Studierender eine Professorin oder einen Professor in ihre/seine Schranken zu weisen. Das erfordert besonders von den Ansprechpartnern eine hohe Sensibilität für interkulturelle Themen, aber schlichtweg auch, dass Informationen, Seminare sowie Ansprechpartner/-innen auf Englisch erhältlich beziehungsweise erreichbar sind. Manche Hochschulen sind sich dessen schon bewusst, so ist zum Beispiel der Flyer ‚Nein heißt Nein!“ der Hochschule für Musik ‚Hanns Eisler“ Berlin auch in englischer Sprache auf der Homepage abrufbar.

Was kann getan werden?

Wichtig sei zunächst eine Enttabuisierung des Themas um Betroffene zu ermutigen, Vorfälle auch anzusprechen, meint Angelika I. Müller, Leiterin der conTakt-Beratungsstelle bei Fragen zu sexualisierter Diskriminierung und Gewalt der Universität Oldenburg. Vor 17 Jahren wurde die Beratungsstelle eingerichtet und ist damit die erste in Deutschland überhaupt. Ihre Erfahrung zeigt: Nach jeder Informationsveranstaltung gab es mehr Meldungen als zuvor. Nimmt man das Thema aus der Tabuzone trauen sich Betroffene eher sich zu melden und ihre Erlebnisse zu schildern. Dass schon das offene Thematisieren und Ansprechen des Themas sexualisierte Gewalt präventiv wirken kann, glaubt auch Ingolf Schauer, Psychologe und Psychologischer Berater an der Hochschule für Musik und Theater Leipzig. Aber man müsse Geduld haben – ein solcher Prozess könne Jahrzehnte dauern, dann aber sehr wirksam sein. Die offene Kommunikation kann dazu beitragen, dass manche Grenzen überhaupt nicht mehr überschritten werden, weil sie deutlicher benannt werden: Wenn klar ist, dass Schüler/-innen nicht einfach angefasst werden dürfen, sondern vorher gefragt werden müssen, dann „passiert“ dies nicht einfach, weil es schon immer so gemacht wurde. Gleichzeitig kann eine offene Atmosphäre dazu führen, dass eben solche Grenzüberschreitungen, sollten sie doch geschehen, angesprochen werden.

Dass an oberster Stelle, bei der Rektorenkonferenz der Musikhochschulen, das Thema offen angegangen werde, beschreibt Angelika Gartner, Kanzlerin der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main und Vorsitzende der AG „Sexualisierte Diskriminierung“ der RKM. Die RKM habe großes Interesse an den Vorschlägen der AG gezeigt, sich intensiv damit beschäftigt und deren Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen uneingeschränkt akzeptiert. Eine Bündelung aller Aktivitäten in der RKM durch die Arbeitsgemeinschaft auf Bundesebene werde eine breit angelegte Informationskampagne erleichtern und so das Thema im Bewusstsein aller Akteure verankern.

Wie steht es aber um Diskussion und Information über sexualisierte Gewalt an den Musikhochschulen? Erste – und natürlich oberflächlichste – Informationsquelle sind die Homepages der Hochschulen: Von insgesamt 19 Musikhochschulen thematisieren nur neun das Thema auf ihrer Internetseite. Das bedeutet nicht, dass die übrigen zehn in dieser Hinsicht untätig sind. Wenn man aber bedenkt, dass das Internet heutzutage die erste Informationsquelle nicht nur für Studierende ist, kann man doch hoffen, dass dem Thema hier in Zukunft mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird. Zusätzlich zur digitalen Information haben Hochschulen wie die Hochschule für Musik ‚Hanns Eisler“ Berlin, die Hochschule für Musik und Theater München, die Nürnberger Hochschule  für Musik sowie die Kölner Musikhochschule Flyer entworfen, die über das Thema und die geeigneten Ansprechpartner informieren. Zahlreiche weitere Hochschulen erarbeiten zurzeit solches Infomaterial. Um Studierende, Lehrende und Angestellte weiter für das Thema zu sensibilisieren, wird von den meisten Hochschulen eine Richtlinie und eine klare Absage gegen sexualisierte Diskriminierung zur Kenntnisnahme vorgelegt – sowohl bei Immatrikulation oder Neueinstellung. Zur Information können auch Stände bei Hochschulfesten oder Orientierungstagen gehören, die gerade Erstsemestern zeigen, dass das Problem erkannt und besprochen werden kann.

Das Schweigen der Studierenden

Im Hinblick auf einen offeneren Umgang mit der Thematik sei schon vieles geschehen, meint Birgit Fritzen, Gleichstellungsbeauftragte an der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover und Mitglied der AG „Sexualisierte Diskriminierung“: In den letzten Jahrzehnten habe sich der Umgang mit sexualisierter Gewalt sehr stark verbessert. Das Sprechen darüber sei bei Weitem nicht mehr so tabuisiert wie früher. Und doch scheint die Angst, als Betroffene/r abgestempelt zu werden, immer noch groß. Bei einer Veranstaltung, die Antje Kirschning, Gleichstellungsbeauftragte in Berlin, gemeinsam mit dem Studierendenparlament der Musikhochschule Berlin zum Thema „Sexualisierte Gewalt“ zu Beginn des Jahres für Studierende anbot, kam niemand, obwohl die Thematik die Studierenden sehr wohl beschäftigte. An den Hochschulen Trossingen und Köln werden unter anderem aus diesem Grund Workshops und Tagungen zu übergreifenderen Themen wie „Machtstrukturen“ (Trossingen) oder „Machtmissbrauch“ (Köln) angeboten. Diese beinhalten immer auch sexualisierte Gewalt, nennen diese aber nicht explizit im Titel.

Das Schweigen der betroffenen Studierenden hat aber auch einen Grund, der sehr spezifisch für Musikhochschulen ist: Die Musikerszene ist klein. Wenn es an einer Hochschule nur eine/n Lehrer/
-in für ein Instrument gibt, ist ein Lehrerwechsel schlichtweg nicht möglich. Und selbst wenn, bei der nächsten Auswahlkommission oder dem nächsten Wettbewerb trifft man sich dann doch wieder.  Ein Lehrerwechsel erfordert meist die Nennung des Grundes – und hier scheuen sich viele Studierende, „sexuelle Belästigung“ anzugeben. Deshalb, so berichten Studierende, stelle sich für viele – zumindest vermeintlich – nur die Wahl zwischen „erdulden“ und „Studium beenden“. Die von der Rektorenkonferenz verabschiedeten Handlungsempfehlungen sehen deshalb auch vor, ein Verfahren zu entwickeln, das speziell für den Fall eines Antrages auf Lehrerwechsel wegen sexueller Belästigung ausgelegt ist. Aber dafür braucht es natürlich überhaupt LehrerInnen, zu denen man wechseln kann.

An wen genau sich Betroffene wenden können, ist nicht immer klar. An allen Hochschulen gibt es die Stelle der oder des Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragten beziehungsweise Vertrauensdozenten, u an die man sich wenden kann oder die geeinigte Ansprechpartner kennen. Spezielle Schulungen und Fortbildungen für sie im Umgang mit Vorgängen sexualisierter Gewalt gehören ebenfalls zu den Maßnahmen, die viele Musikhochschulen anstreben. Eine Befragung unter den Mitgliedern der Münchner Musikhochschule ergab aber auch, dass viele sich externe Berater/-innen wünschten, die nicht Teil der Hochschule seien (siehe auch Seite 20). Antje Kirschning aus Berlin weist bei diesem Thema auf die gute Zusammenarbeit der Hochschule mit externen Beratungsstellen hin, an die Betroffene vermittelt werden können. So seien Ansprechpartnerinnen an den Hochschulen oft Frauen; wünschten sich zum Beispiel männliche Betroffene einen Mann als Berater, könnten Termine mit Externen vereinbart werden. Musikhochschulen sind ein Mikrokosmos, im Vergleich zu Universitäten arbeiten und studieren hier relativ wenige, man kennt sich untereinander. Das ist schön, aber erschwert natürlich die Diskretion, die man sich bei einem solch sensiblen Thema erhofft, sollte man sexualisierte Gewalt erfahren haben. Nanny Drechsler, Professorin und Gleichstellungsbeauftragte an der Hochschule für Musik Karlsruhe ist gerade diese Diskretion besonders wichtig. Betroffene sollen wissen, dass nichts unternommen wird, was sie nicht wollen. Man dürfe die Opfer nicht noch einmal bevormunden, indem man ihnen die Kontrolle über das Verfahren entzöge. Allen Ansprechpartnern/-innen war wichtig dies klarzustellen: Wenn Betroffene zu ihnen kommen, können sie immer selbst entscheiden, ob und wer weiter informiert wird, ob eine offizielle Beschwerde ausgesprochen oder ein Lehrerwechsel beantragt werden soll. Trotzdem helfen offizielle Richtlinien, die über die möglichen Schritte innerhalb des Verfahrens informieren, die Erfahrung hat Angelika I. Müller in Oldenburg gemacht. Denn die wenigsten Betroffenen wüssten überhaupt, was es an verschiedensten Möglichkeiten der Intervenierung gebe.

Eine Besonderheit an Musikhochschulen ist der Einzelunterricht, der manchmal sogar in Privaträumen stattfindet. Solch intime Konstellationen zeichnen künstlerischen Unterricht aus, lassen Grenzen zwischen Privatheit und professioneller Distanz aber leicht verschwimmen. Dazu kommt, dass sowohl im Gesangs- als auch im Instrumentalunterricht Körperarbeit notwendig ist. Einzelunterricht und die gemeinsame Körperarbeit will niemand der Beteiligten aus der Musikhochschule verbannen, dagegen sollen Lehrende dafür sensibilisiert werden, dass daraus eine besondere Verantwortung entsteht und gezeigt werden, wie sie mit dieser umgehen können.

Denn auch viele Dozentinnen und Dozenten sind durch die Diskussionen der letzten Jahre verunsichert: „Darf ich meine Studenten noch berühren oder ist das dann schon sexualisierte Belästigung?“ Deshalb werden schon an einigen Hochschulen Fortbildungen etwa zu „Nähe und Distanz“ angeboten. Die Musikhochschule Köln zum Beispiel habe im vergangenen Jahr eine Reihe von Workshops sowohl für Dozentinnen und Dozenten als auch für Studierende angeboten, die gut besucht waren. Die Lehrenden konnten sich über „Achtsamkeit für Machtverhältnisse in der Lehr- und Lernbeziehung“ oder „Körpersprache“ informieren; die Studierenden lernten „Grenzen wahrnehmen, setzen und schützen“, erläutert Sybille Fraquelli. Doch meist ist es natürlich so: Wer zu solchen Veranstaltungen geht, ist schon interessiert und sensibilisiert. Aber gleichzeitig kann man die Lehrenden nicht zu Fortbildungen verpflichten.
Der beste Weg scheint deshalb, bei der jüngeren Generation anzusetzen und das Thema, genauso wie Zeitmanagement oder wissenschaftliches Schreiben, im Unterricht zu behandeln. Angelika I. Müller sowie das Team der Beratungsstelle conTakt der Universität Oldenburg bieten einzelne Sitzungen innerhalb von Seminaren und Veranstaltungen an – insbesondere bei Studierenden in sozialpädagogischen Bereichen und im Lehramt. Auch Ingolf Schauer integriert dieses Thema in seine Seminare für angehende Musiklehrer in Leipzig. Ihm ist es wichtig, dass diesen schon früh im Studium die Unsicherheit genommen wird.
Musikhochschulen sind wie alle anderen Hochschulen auch ein Abbild unserer Gesellschaft. So wie wir alle mit sexualisierter Gewalt und Betroffenen umgehen, so wird man auch dort das Thema behandeln.

Gleichzeitig lernen und arbeiten an Musikhochschulen junge Menschen. Wenn diese früh für die Problematik sensibilisiert werden, wenn sie selbst einen offenen Umgang damit erarbeiten und ihre eigenen Grenzen setzen, dann lassen sich in Zukunft vielleicht einige Fälle verhindern. Natürlich ist klar: Wer unbedingt den Drang verspürt, andere zu erniedrigen, der lässt sich auch durch Informationskampagnen nicht davon abhalten. Aber ihr oder ihm lässt sich hoffentlich schneller Einhalt gebieten. Bis dahin ist es noch ein langer Weg, aber er wird nun gegangen. 

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