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Musikhochschulen, nicht nur Orte der Muse
Die Hochschule für Musik und Theater München. Foto: Hufner
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[UPDATE 12.11.2020] Prozessauftakt gegen ehemaligen Kompositionsprofessor Hans-Jürgen von Bose: Hochschule setzt Prozessbeobachtung ein und löst sie wieder auf

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Die Hochschule für Musik und Theater München (HMTM) begrüßt es sehr, dass der Prozess gegen ihren ehemaligen Kompositionsprofessor Hans-Jürgen von Bose trotz der schwierigen Bedingungen der Corona-Pandemie am Freitag, den 13. November 2020, vor dem Landgericht München I beginnt.

Bereits seit den ersten Vorwürfen gegen ihren ehemaligen Präsidenten Siegfried Mauser hat die Hochschule für Musik und Theater München zahlreiche Maßnahmen ergriffen und Strukturen entwickelt, um alle Hochschulangehörigen bestmöglich vor übergriffigem Verhalten, Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt zu schützen. Um auch aus den Erkenntnissen aus dem Strafprozess gegen Hans-Jürgen von Bose weiter zu lernen und mögliche Versäumnisse aufzuarbeiten, hat die HMTM nun den Strafrechtsexperten Prof. Dr. Frank Saliger (LMU) mit der Organisation einer Prozessbeobachtung betraut.

Bernd Redmann, Präsident der HMTM: „Ich bin erleichtert, dass der Strafprozess gegen Hans-Jürgen von Bose nun beginnt. Wir warten schon lange auf die gerichtliche Klärung der Vorwürfe. Die lange Dauer der Ermittlungen von Anfang 2015 bis heute ist eine enorme Belastung für alle Beteiligten. Die von Prof. Dr. Saliger organisierte Prozessbeobachtung wird uns helfen, unsere Strukturen und Abläufe noch weiter zu stärken. Denn eins ist klar: An unserer Hochschule ist kein Platz für sexualisierte Gewalt oder Machtmissbrauch. Wir werden sicherstellen, dass unsere Hochschulangehörigen heute und in Zukunft bestmöglich vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch geschützt sind.“

Im Rahmen der bisherigen Ermittlungen gegen Hans-Jürgen von Bose wurden zahlreiche Angehörige und Alumni der HMTM als Zeugen befragt. Hans-Jürgen von Bose unterrichtete von 1992 bis 2007 und von 2012 bis 2014 an der HMTM Komposition.

Die Hochschule für Musik und Theater München hat bereits auf die ersten Vorwürfe gegen Siegfried Mauser, der von 2003 bis 2014 Präsident der Hochschule für Musik und Theater München war und im Oktober 2019 rechtskräftig wegen sexueller Nötigung mit Gewalt verurteilt wurde, mit umfassenden Maßnahmen zum Schutz und zur Prävention reagiert. Wesentliche ergriffene Maßnahme waren etwa die Einrichtung von externen Ombudsstellen für anonyme psychologische und juristische Beratungen, die Etablierung eines Verfahrens für einen dringenden Lehrerwechsel, das Verbot von Unterricht in Privaträumen, die Stärkung der Frauenbeauftragten oder die Klärung der Beschwerdewege. Alle Maßnahmen und weitere Informationen: www.hmtm.de/de/respekt


Update 12.11.2020


Vereinbarung zwischen Prof. Dr. Frank Saliger und Hochschule einvernehmlich gelöst

Die Hochschule für Musik und Theater München und Prof. Dr. Frank Saliger lösen ihre Vereinbarung für die Organisation einer Prozessbeobachtung mit sofortiger Wirkung einvernehmlich auf, um die öffentliche Wahrnehmung des Prozesses gegen Hans-Jürgen von Bose in keiner Weise zu beeinträchtigen. Mit diesem Schritt setzen beide Parteien ein klares Signal gegen erhobene Vorwürfe eines vermeintlichen Zusammenhangs der Organisation der Prozessbeobachtung mit der AfD.

Als Reaktion auf die Pressemeldung der Hochschule vom 11. November 2020 wurde mehrfach auf einen Schriftsatz für die AfD verwiesen, den Prof. Dr. Frank Saliger als ausgewiesener Parteienrechtler im Dezember 2019 erstellt hatte.

Die Hochschule für Musik und Theater München wird sich um eine Alternative zur bisher geplanten Prozessbeobachtung bemühen.

 

ergänzend dazu ein Bericht der DPA:

Musikhochschule kämpft um ihren Ruf - neuer Prozess gegen Professor

Von Ute Wessels und Britta Schultejans, dpa

Der Komponist und ehemalige Musikhochschul-Professor Hans-Jürgen von Bose ist angeklagt, die Schwester eines seiner Studenten vergewaltigt zu haben. Am Freitag beginnt der Prozess, von dem sein Anwalt sagt: Ohne #MeToo würde es ihn gar nicht geben.

München (dpa) - Die Münchner Musikhochschule schaut gespannt auf das Landgericht München I. Dort beginnt an diesem Freitag (9.30 Uhr) der Prozess gegen den Komponisten und ehemaligen Hochschulprofessor Hans-Jürgen von Bose. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die Schwester eines seiner Studenten, mit der er eine Beziehung führte, vergewaltigt zu haben.

«Wir erwarten schon deshalb einen Freispruch, weil das Ganze rein rechtlich überhaupt nicht passt», sagt von Boses berühmter Verteidiger Steffen Ufer der Deutschen Presse-Agentur. «Professor Bose liegt zu Last, dass er da eine schlimme Stimmung verbreitet hätte. Für mich ist die Anklage nicht nachvollziehbar.»

Die Vorwürfe gegen den Musiker gehen zurück in die Jahre 2006 und 2007. Damals führte die junge Frau, das mutmaßliche Opfer, eine Beziehung mit dem deutlich älteren Professor ihres Bruders. Er soll sie, so wirft es ihm die Staatsanwaltschaft vor, unter anderem mit der Drohung sexuell gefügig gemacht haben, er könne ihren Bruder beruflich ruinieren, wenn sie nicht tue, was er von ihr verlange. Angeklagt ist er wegen Vergewaltigung in drei Fällen und wegen Drogenbesitzes.

Die Ermittlungen gegen von Bose, der von 1992 bis 2007 und von 2012 bis 2014 Professor für Komposition an der Hochschule war, laufen seit mehr als fünf Jahren, nach Ufers Angaben dauerte es dreieinhalb Jahre, bis das Landgericht München I die Anklage zur Hauptverhandlung zuließ. «Ohne diese MeToo-Stimmung wäre das ohnehin nicht passiert», davon ist er, der die Verteidigung gemeinsam mit dem Münchner Anwalt Wolfgang Bender übernommen hat, überzeugt.

Unter dem Schlagwort #MeToo machten sich seit 2017 viele Frauen und auch einige Männer Luft, über das, was sie erlebt haben - von blöden Sprüchen und Grapschern über Machtmissbrauch bis zur jahrelangen Gewalt. Es wurde eine weltweite Bewegung, von China bis Schweden.

Wie auch immer das Verfahren, für das acht Verhandlungstage angesetzt sind, ausgeht - für die Musikhochschule geht es um ihren Ruf. Denn von Bose ist nicht der erste hochrangige Professor, der wegen eines Sexualdeliktes angeklagt wird.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Anfang Oktober 2019 das Urteil des Landgerichts München I gegen den früheren Hochschulpräsidenten Siegfried Mauser bestätigt, das den Mann im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt hatte.

«Ich bin erleichtert, dass der Strafprozess gegen Hans-Jürgen von Bose nun beginnt», sagte Hochschulpräsident Bernd Redmann, der Nachfolger Mausers. «Wir warten schon lange auf die gerichtliche Klärung der Vorwürfe. Die lange Dauer der Ermittlungen von Anfang 2015 bis heute ist eine enorme Belastung für alle Beteiligten.»

Die Hochschule habe «zahlreiche Maßnahmen ergriffen und Strukturen entwickelt, um alle Hochschulangehörigen bestmöglich vor übergriffigem Verhalten, Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt zu schützen». An der Hochschule sei «kein Platz für sexualisierte Gewalt oder Machtmissbrauch. Wir werden sicherstellen, dass unsere Hochschulangehörigen heute und in Zukunft bestmöglich vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch geschützt sind». Externe Ombudsstellen seien eingerichtet, Frauenbeauftragte gestärkt, Unterricht in Privaträumen verboten worden.

Der wegen sexueller Nötigung verurteilte Ex-Präsident Mauser hat seine Haft indessen noch immer nicht angetreten. Derzeit sei ein Sachverständiger damit beauftragt, ein Gutachten zur Haftfähigkeit Mausers zu erstellen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Salzburg am Donnerstag. Das Gutachten soll im Dezember vorliegen. Danach werde darüber entschieden, ob beziehungsweise wann der Ex-Präsident in das Gefängnis muss.

Eigentlich hätte Mauser, der die deutsche und die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt, die Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten seit Januar 2020 in der Justizvollzugsanstalt Landsberg absitzen müssen. Er stellte dann jedoch einen Antrag, seine Strafe in einem österreichischen Gefängnis verbüßen zu dürfen. Im Mai erhielt er einen Bescheid auf Strafvollstreckung. Er trat die Haft jedoch erneut nicht an, sondern machte gesundheitliche Probleme geltend.

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