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Anregung, Hilfestellung und Handreichung

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„Bildungsplan Musik“ des VdM als Thema einer Fachtagung in Aschaffenburg
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Was sind eigentlich Bildungspläne? Es gibt sie in allen Bundesländern, sie enthalten Richtlinien und Konzepte für den Unterricht in verschiedenen Schulformen. Bezeichnend ist, dass es für diese Länder-Bildungspläne zwar einen „Gemeinsamen Rahmen“ gibt, dass aber jedes Land – in bester föderalistischer Manier – daraus seinen eigenen Plan entwickelt hat.

Eine erste Sichtung in Sachen Musikalische Bildung zeigt durchaus Unterschiede – bis hin zu verbindlichen (!) Vorgaben, welche Lieder Kinder in der ersten bis vierten Klasse zu singen haben im Bildungsplan Baden-Württembergs. Zum Glück län-derübergreifend hat der Verband deutscher Musikschulen (VdM) in den letzten drei Jahren das ehrgeizige Projekt verfolgt, einen „Bildungsplan Musik“ zu entwickeln; die Ergebnisse (wenn auch noch nicht das fertige Produkt) wurden nun bei einer Fachtagung in Aschaffenburg vorgestellt. Der Bildungsplan Musik, so Projektleiter Michael Dartsch, füge sich bruchlos in die Rahmenpläne der Länder ein und baue darauf auf. Eine genauere kritische Untersuchung, welche Inhalte und Richtlinien die einzelnen Länder im Fach Musik vorgeben, wäre aber sicher ein verdienstvolles Projekt für die Zukunft. Dass das Interesse daran von Seiten der Kultusministerien noch nicht so groß ist wie es wünschenswert wäre, zeigt auch die Tatsache, dass der bayerische Kultusminister und Vorsitzende der Kultusministerkonferenz, Ludwig Spänle, seine Teilnahme an der Tagung kurzfristigst absagte. Seine Vertreterin Elfriede Ohrnberger, Abteilungsleiterin im Kultusministerium, verließ die Veranstaltung unmittelbar nach Ablieferung ihres Begrüßungsstatements.

Ein wenig fachliche Orientierung hätte sicher nicht geschadet.
Immerhin: Sein „ministerialer Kollege“ aus dem bayerischen Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Hans Eirich, stellte sich der abendlichen Podiums- und Publikumsdiskussion, ebenso wie Eva Reichert-Garschhammer vom Staatsinstitut für Frühpädagogik, das den bayerischen Bildungsplan mitverantwortet, sowie Michael Dartsch und – für den VdM – Vorstandsmitglied Michael Kobold. Hier ging es nicht so sehr um die Inhalte des Bildungsplans (diese wurden am Folgetag präsentiert), sondern um Strukturen, um Kommunikation und deren Defizite. Dabei stellte sich schnell heraus, dass sich die Macher der Länder-Bildungspläne nicht immer in adäquater Form mit den Fachverbänden austauschen; dass die Kommunikation zwischen den beteiligten Ministerien – obwohl die (musikalische) Bildung ein klassisches Querschnittthema ist – nicht optimal funktioniert, und dass die Einschätzung der musikfachlichen Ausbildung und Qualifikation der Erzieherinnen in den Kitas durchaus unterschiedlich ist. Hier übrigens setzt der Bildungsplan des VdM starke Akzente, die in den kommenden Jahren positive Wirkung auf die musikalische Bildung im Vorschulalter haben werden. Immerhin: Auf bayerischer Ebene waren im Lauf der Diskussion und in Folge konkreter Gesprächsangebote möglicherweise erste Schritte in eine gemeinsame Richtung erkennbar.

Inhaltlich beschäftigt sich der VdM-Bildungsplan Musik in verschiedenen Kapiteln mit der musikalischen Bildung ab der Geburt bis zum zehnten Lebensjahr, mit Themen wie Integration und Inklusion von Menschen mit Behinderung und auch mit strukturellen und verwaltungstechnischen Fragestellungen etwa bei der Kooperation zwischen Schulen, Musikschulen oder Kitas. Ergänzend ist eine CD-Rom mit einer umfassenden Literatursammlung (Lieder- und Tanzbücher, Fachbücher und Unterrichtswerke etc.) angekün-digt: Für die Arbeit vor Ort wird diese sicher eine große Hilfe sein – gedacht als Vorschlag und Hilfestellung, und eben nicht als verbindlicher Kanon, der den erklärten Bildungszielen des VdM fundamental widersprechen würde.

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