Eingerichtet wurde der Cultural Contact Point vom Deutschen Kulturrat und der Kulturpolitischen Gesellschaft mit Unterstützung der für Kultur, neuerdings auch für Bildung zuständigen Generaldirektion der Europäischen Kommission. Er ist als nationales Kultur-Kontakt- und -Informationsbüro die zentrale Anlaufstelle, die Projektträgern aus dem kulturellen Bereich hilft, begehbare Wege im vermeintlichen „Europäischen Förderdschungel“ zu finden. Das Motiv für die Einrichtung solcher Kontaktstellen in allen europäischen Mitglieds- und Wirtschaftsraumländern war, die Kulturförderung der Gemeinschaft transparenter zu gestalten. Hauptaufgabe des CCP ist somit, konkrete Informationen über das europäische Kulturförderprogramm „Kultur 2000“ samt der erforderlichen Antragsunterlagen in deutscher Sprache bereit zu stellen, darüber hinaus, auf weitere Programme der Europäischen Gemeinschaft aufmerksam zu machen, mit denen unter bestimmten Bedingungen ebenfalls kulturelle Projekte förderbar sind.
Im Sommer 1998 wurde im Bonner Haus der Kultur der Cultural Contact Point (CCP) eröffnet. Im folgenden Beitrag soll dieses relativ neue Servicebüro und seine Aufgaben schwerpunktmäßig vorgestellt werden, außerdem erfahren Sie etwas über die Voraussetzungen für eine Förderung von Kulturprojekten durch die Europäische Gemeinschaft und die Grundzüge des für die nächsten fünf Jahre geltenden europäischen Förderprogramms „Kultur 2000“. Eingerichtet wurde der Cultural Contact Point vom Deutschen Kulturrat und der Kulturpolitischen Gesellschaft mit Unterstützung der für Kultur, neuerdings auch für Bildung zuständigen Generaldirektion der Europäischen Kommission. Er ist als nationales Kultur-Kontakt- und -Informationsbüro die zentrale Anlaufstelle, die Projektträgern aus dem kulturellen Bereich hilft, begehbare Wege im vermeintlichen „Europäischen Förderdschungel“ zu finden. Das Motiv für die Einrichtung solcher Kontaktstellen in allen europäischen Mitglieds- und Wirtschaftsraumländern war, die Kulturförderung der Gemeinschaft transparenter zu gestalten. Hauptaufgabe des CCP ist somit, konkrete Informationen über das europäische Kulturförderprogramm „Kultur 2000“ samt der erforderlichen Antragsunterlagen in deutscher Sprache bereit zu stellen, darüber hinaus, auf weitere Programme der Europäischen Gemeinschaft aufmerksam zu machen, mit denen unter bestimmten Bedingungen ebenfalls kulturelle Projekte förderbar sind.Sehr bewährt hat sich die Ansiedlung des deutschen CCP im Bonner Haus der Kultur. Erstens können durch die Mitgliedsstrukturen der beiden Trägerorganisationen und der anderen im Haus vertretenen Kulturverbände weite Kreise der deutschen Kulturszene erreicht und somit aus erster Hand informiert werden, zweitens ergeben sich sinnvolle Synergien mit den anderen international arbeitenden Organisationen im Haus, wie der Internationalen Verbindungsstelle und dem Musikinformationszentrum des Deutschen Musikrates oder der Internationalen Gesellschaft der bildenden Künste. Dass seit Anfang 2000 auch der Europäische Musikrat seinen Sitz im Haus hat, wird der gemeinsamen europäischen Arbeit förderlich sein.
Information und Beratung
Der schnellste Weg, sich zu informieren, ist bei entsprechender technischer Ausstattung zweifelsohne der Zugriff auf das Internet. Unter der Adresse www.kulturrat.de/ccp findet sich neben der Präsentation des CCP und seiner Trägerinstitutionen übersichtlich gegliedert:
- aktuelle Information zum Thema „Europäische Kulturförderung“,
- zur schnellen Übersicht eine erläuterte Kurzfassung der jeweils aktuellen Ausschreibungen des Förderprogramms „Kultur 2000“ mit Hinweis auf den Einsendeschluss sowie die kompletten offiziellen Antragsunterlagen zum Herunterladen in deutscher Sprache,
- allgemeine Hinweise und einschlägige Tipps für die Antragstellung,
- eine Kurzfassung des neuen „Rahmenprogramms zur Kulturförderung der Europäischen Gemeinschaft 2000–2004“, in dessen Kontext das Förderprogramm steht. Wer sich weiter in die Materie vertiefen möchte, findet auch den vollständigen Originaltext zum Herunterladen, ferner
- Übersichtslisten der in den einzelnen Programmen geförderten Projekte, die einen Eindruck vermitteln, welche Projektkategorien generell förderbar sind,
- eine Europa-Karte, auf der sämtliche Cultural Contact Points der europäischen Mitglieds- und Wirtschaftsraumländer sowie vergleichbare Kultur-Informationszentren der mittel- und osteuropäischen Länder verzeichnet sind, samt Anschrift und Ansprechpartnern sowie Links zur direkten Kontaktaufnahme,
- eine laufend ergänzte Sammlung nützlicher Internet-Links und Kontaktadressen sowie
- Hinweise auf in diesem Zusammenhang interessante Veranstaltungen und Termine.
Letztendlich besteht die Möglichkeit, sich in die „mailing-list“ einzutragen und damit seinen Wunsch kundzutun, fortan auf elektronischem Wege stets aktuell informiert zu werden.
Das Informationsangebot trifft offensichtlich auf einen vorhandenen Bedarf; derzeit wählen sich oft mehr als 400 Nutzer pro Tag bei der Internet-adresse ein. Wer nicht über einen Internetanschluss verfügt, kann sich selbstverständlich ebenfalls in den Verteiler für die jeweilige Fördersparte (Künstlerische Projekte, Literatur, Kulturelles Erbe, Kulturelle Bildung) eintragen lassen und wird per Post informiert. Außerdem werden Informationen des Cultural Contact Point regelmäßig in „Deutscher Kulturrat-aktuell“, dem Informationsdienst des Deutschen Kulturrates, und den „Kulturpolitischen Mitteilungen“ der Kulturpolitischen Gesellschaft veröffentlicht.
Ein weiterer Aspekt der Arbeit des Cultural Contact Point ist die Hilfe bei der Antragstellung, sofern diese sinnvoll unter dem Programm „Kultur 2000“ in Betracht kommt. Dadurch, dass die Förderkriterien nunmehr leicht zugänglich sind, entfällt manch gar nicht förderbarer Antrag von vornherein und viel überflüssige Arbeit wird vermieden. Konkrete Nachfragen können per Telefon oder besser noch per E-Mail unter der Adresse ccp [at] kulturrat.de (ccp[at]kulturrat[dot]de) gestellt werden. Auch bietet der CCP an, eine Kopie des Förderantrages auf offensichtliche Mängel zu überprüfen – hier können natürlich keine Garantien abgegeben werden. Günstig ist es zudem, wenn die entsprechende Bitte nicht erst zwei Tage vor Einsendeschluss erfolgt.
Auch zum Thema „Europäische Vernetzung“ können potentielle Antragsteller/-innen die europäischen Kontaktstellen nutzen, indem sie zum Beispiel auf der Suche nach kooperationswilligen Projektträgern entsprechende Interessensbekundungen direkt über die im Internet angegebenen CCP-Kontaktadressen losschicken. Sinnvoll ist dabei, das eigene Vorhaben auch kurz auf Englisch oder Französisch zu skizzieren. Die CCPs haben sich ihrerseits zu einer Art Netzwerk zusammengeschlossen. Auf regelmäßigen Treffen wird daran gearbeitet, auf Grundlage der täglich gemachten Erfahrungen sinnvolle Verbesserungsvorschläge für das Antragsverfahren zu entwickeln und der Kommission anzubieten.
Grundvoraussetzungen
Da durch den europäischen Einigungsvertrag festgeschrieben ist, dass die Gemeinschaft lediglich den Faktor „europäische Zusammenarbeit“ bezuschussen, nicht jedoch selbst in den Mitgliedsländern tätig werden darf, sind nationale oder bilaterale Projekte sowie Einzelpersonen von der Förderung ausgeschlossen. (Ausnahme: kulturelle Übersetzungsprojekte) Nachgewiesen werden muss also die Zusammenarbeit von Organisationen aus mindestens drei verschiedenen europäischen Ländern. Die mittel-, ost- und südosteuropäischen Länder sowie Zypern (vorläufig jedoch nicht die Schweiz!) dürfen sich grundsätzlich als Hauptpartner an dem Programm beteiligen. Jedoch wird dies realiter wohl frühestens ab dem Jahr 2001 in Kraft treten, da es erfahrungsgemäß viele Monate dauert, bis die entsprechenden Abkommen Gültigkeit haben. In 2000 sollten diese Länder also sicherheitshalber nur als zusätzliche Partner auftreten. Alle Kooperationspartner müssen sich schriftlich zur Zusammenarbeit und Mitfinanzierung im benannten Projekt verpflichten. Da alle Zusagen im Original eingereicht werden müssen, ist bei der Beschaffung dem erforderlichen Zeitfaktor Rechnung zu tragen. Außerdem sollte es sich um besonders ausgefallene, innovative und von der Größenordnung her recht gewichtige Projekte handeln, die der Kultur einen „europäischen Mehrwert“ zukommen lassen. Der Zuschuss der Gemeinschaft beträgt mit gewissen Höchstgrenzen maximal 60 Prozent. Die Komplementärmittel, das heißt die verbleibenden 40 Prozent oder entsprechende Zusagen, müssen bei der Antragsstellung bereits nachgewiesen werden.
„Kultur 2000“
Die erste Ausschreibung des Programms ist im März 2000 zu erwarten, der Einsendeschluss wird etwa zwei Monate später sein. Die Ergebnisse des Auswahlverfahrens werden möglichst noch vor der Sommerpause bekannt gegeben; mit den ersten Auszahlungen ist in diesem Jahr allerdings erst im Herbst zu rechnen.
Somit werden sich auch die erfolgreichen Antragsteller rechtzeitig um Zwischenfinanzierung kümmern müssen. Geschuldet ist dieser verschleppte Zeitplan, der sich in Folgejahren hoffentlich korrigieren lassen wird, dem langwierigen Entscheidungsprozess bis zur endgültigen Verabschiedung des Programms am 17. Januar 2000.
Obwohl bei Redaktionsschluss die Ausschreibung noch nicht vorlag, stehen die Grundzüge des Programms „Kultur 2000“, das ab sofort als alleiniges, spartenübergreifendes Förderprogramm die bisherigen Programme „Kaleidoskop“, „Ariane“ und „Raphael“ ablöst, weitgehend fest. Das Programm betrifft künstlerische Projekte aller Sparten, die Förderung von Buch und Lesen (in gewissem Umfang auch Übersetzungen) und den Erhalt des kulturellen Erbes. Es ist unterteilt in drei Kategorien, „Aktionen“ genannt:
- Spezifische Maßnahmen mit innovativem, experimentellem Charakter:
Hier geht es um die Herausbildung und Entfaltung neuer Formen des kulturellen Ausdrucks, um den Brückenschlag zu anderen Gebieten spartenübergreifend. Weitere Stichworte sind: Einbeziehung von benachteiligten Bevölkerungsgruppen und Jugendlichen beim Zugänglichmachen von Kultur und gesellschaftliche Integration. Gefördert werden kann auch die Schaffung von Multimediainstrumenten für unterschiedliche Zielgruppen sowie Projekte, die man subsumieren kann unter dem Begriff „Ausstrahlung der europäischen Kultur auf Drittländer“. Gefordert sind kooperierende Partnerorganisationen aus mindestens drei EU-Ländern. Die Projekte haben eine einjährige Laufzeit, der Zuschuss (bis zu 60 Prozent der Gesamtkosten) sollte nicht weniger als 50.000 Euro, maximal 100.000 Euro betragen.
- Integrierte Maßnahmen im Rahmen von strukturierten und mehrjährigen Abkommen über transnationale Zusammenarbeit:
Angesprochen sind kulturelle Netzwerke, die eine eigene Rechtsform haben und sich aus Kooperationspartnern aus mindestens fünf europäischen Ländern zusammensetzen. Sie führen über eine Laufzeit von maximal drei Jahren gemeinsam große Kulturveranstaltungen oder Koproduktionen aus dem Bereich der darstellenden Künste, der Literatur und des kulturelles Erbes durch, auch spartenübergreifend. Die Förderung kann bis zu 60 Prozent maximal aber 350.000 Euro betragen. Nach derzeitigem Wissensstand wird es hier keine finanzielle Untergrenze geben.
- Große kulturelle Ereignisse von herausragender Bedeutung:
Bewerben können sich „Events“ mit großer Resonanz und entsprechendem Medienecho, die geeignet sind, als Werbemaßnahmen für Europa zu dienen. Gedacht ist etwa an die Schaffung von Kulturfestivals aus der darstellenden Kunst, die im Land der jeweiligen EU-Präsidentschaft stattfinden sollen; an die Herausstellung eines Ereignisses, eines Gebäudes oder Kulturstandortes, die jeweils repräsentativ sind für die gemeinsame kulturelle Strömung, hohen symbolischen Wert haben und den Bürgern zugänglich sind. Ebenso sind Preise im Gespräch für die Anerkennung großer künstlerischer Talente; weiterhin die regelmäßige Durchführung eines Kulturforums der Europäischen Union; die Unterstützung der grenzübergreifenden Verbreitung und Übertragung herausragender künstlerischer oder kultureller Ereignisse mittels neuer Medien und Technologien. Aus dieser Sparte werden auch die Kulturstädte Europas gefördert, derer es in diesem Jahr gleich neun gibt. Der maximal 60-prozentige europäische Zuschuss sollte sich hier zwischen 200.000 und einer Million Euro bewegen. Für diese Sparte stehen zehn Prozent des gesamten Budgets zur Verfügung.
Die jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkte für die Ausschreibung werden jährlich von der Kommission festgelegt, die sich anschließend bei der Auswahl der zu fördernden Anträge beraten lässt durch einen Expertenausschuss aus den Mitgliedsstaaten, letztendlich aber selbst entscheidet. Die Mittelausstattung für die Laufzeit von fünf Jahren beträgt 167 Millionen Euro, das ist in etwa vergleichbar dem Etat eines einzigen mittelgroßen deutschen Opernhauses. Ehrlichkeitshalber muss man aber sagen, dass die faktisch für Kultur ausgegebene Summe doch höher liegt, da es in den unterschiedlichsten Programmen Möglichkeiten gibt, kulturelle Projekte zu fördern. So ist es zum Beispiel durchaus möglich, aus dem wesentlich voluminöseren Etat der Strukturfonds kulturelle Projekte zu fördern – dies kommt vor allem für die neuen Bundesländer in Betracht. Künftig soll Kultur als Förderziel dort eine noch größere Rolle spielen.
Sabine Bornemann
Cultural Contact Point
Sabine Bornemann (Referentin)
Haus der Kultur, c/o Deutscher Kulturrat e.V., Weberstr. 59 a, 53113 Bonn; Tel. +49-0228/201 35 27, Fax +49-0228/201 35 29, E-Mail: ccp@ kulturrat.de, http://www.kulturrat. de/ccp