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Deutsche Orchestervereinigung nimmt Stellung zu aktuellen Tarifverhandlungen mit dem Deutsche Bühnenverein

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Nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen für deutsche Orchestermusiker nimmt die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) Stellung zu den Forderungen des Deutschen Bühnenvereins (DBV):

Hinterlistiges Spiel - Wie die deutschen Orchestermusiker über den Tisch gezogen werden sollen

Was am 13. Oktober 2008 in den Tarifverhandlungen in Köln zwischen der DOV und dem Deutschen Bühnenverein nach einwöchigen Warnstreik- und Protestaktionen von bundesweit 80 Orchestern abgelaufen ist, dürfte Tarifgeschichte schreiben: Erweckte der DBV zunächst zum verspäteten Beginn der Verhandlungen um 12.00 Uhr noch den Anschein, ernsthaft über eine neue Klausel für zukünftige Vergütungsanpassungen für die Orchester verhandeln zu wollen, hatte er im Hintergrund von langer Hand längst etwas ganz anderes vorbereitet. Etwa gegen 17.10 Uhr hatte die DOV eine neu erhobene Forderung des DBV endgültig abgelehnt, wonach zukünftig Tariferhöhungen des öffentlichen Dienstes – entgegen der bislang geltenden Rechtslage - jeweils nur noch nach entsprechenden Gegenleistungen der Orchester (z.B. bei der Arbeitszeit) auf diese übertragen werden sollten. Die Verhandlungen waren beendet. Bereits vor 18.00 Uhr verbreitete der DBV dann schon auf seiner Webseite einen vorgefertigten „Beschluss des Tarifausschusses des DBV vom 13.10.2008“ als Pressemeldung.

Dessen Inhalt ist ein glatter Affront gegen die deutschen Orchestermusiker. Der DBV bietet jetzt eine „neue“ Anpassungsklausel an, die die DOV im Januar 2007 längst abgelehnt und die vom DBV auch zurückgezogen worden war. Damit verschärft der DBV die aktuelle Konfrontation. Die DBV-Klausel besagt: Erst wenn Vergütungsabschlüsse im BAT, im TVÖD und im TVL vorliegen, sollen auch die Musiker einen Anspruch haben. Diese Formulierung (die Orchester erhalten bei divergierenden Abschlüssen der drei Tarifbereiche den „kleinsten gemeinsamen Nenner“) war von den Orchestern mit Warnstreiks Anfang 2008 bekämpft worden und längst vom Tisch. Die gerichtliche Durchsetzbarkeit von verweigerten Tarifanpassungen wäre mit dieser Klausel faktisch ausgeschlossen, was erklärtes Ziel des DBV ist. Jetzt versucht es der DBV mit dieser „Tarif-Leiche“ erneut. Damit aber nicht genug: Offenbar um die Musiker gegen die DOV aufzubringen, soll es ab dem 1. November 2008 u.a. eine einseitige, übertarifliche und damit jederzeit widerrufliche Lohnerhöhung in Höhe von 1,5% geben. Außerdem wird die Kündigung des gesamten TVK angedroht, wenn die DOV nicht bis Ende März 2009 den „neuen TVK“ mit der vom DBV diktierten Anpassungsklausel unterschreibt.

Jeder merkt jetzt, was der DBV tatsächlich beabsichtigt: Die Orchester sollen ein für alle mal in die Knie gezwungen werden. Was würde die vom DBV geforderte Anpassungsklausel in der Praxis bedeuten? Bei jedem zukünftigen Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes könnte der DBV eine Umsetzung auf die Orchester nach Belieben von weiteren Zugeständnissen der Musiker abhängig machen. Wohin das führt, zeigt der aktuelle Vorstoß des DBV: die Orchester werden schon jetzt faktisch vom öffentlichen Dienst abgekoppelt, ihre Arbeitsbedingungen sollen Stück für Stück verschlechtert werden. Das einzige Gegenmittel der Orchester ist und bleibt der abwehrende, harte Arbeitskampf. Ein steiniger, aber offenbar unvermeidbarer Weg.

Gerald Mertens
Geschäftsführer der DOV







 
 

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