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In Paris sind am Freitagabend die Verhandlungen über das geplante UNESCO-Abkommen zum Schutz kultureller Vielfalt ohne einen entscheidenden Durchbruch zu Ende gegangen. Die Abgrenzung kultureller Güter und Dienstleistungen von normalen Handelsgütern wurden von Fachleute aus 190 Staaten debattiert.
Die Gespräche werden voraussichtlich im Mai fortgesetzt. Das Abkommen soll ein völkerrechtlich verbindliches Instrument werden, mit dem die UNESCO-Mitgliedsstaaten ihre Kulturpolitik bei den GATS-Verhandlungen der Welthandelsorganisation WTO verteidigen können. Deren Ziel ist die Liberalisierung der Märkte und der Abbau von Handelsschranken. Betroffen sind zu schützende Quotenregelungen in der Filmwirtschaft, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie Subventionen für Theater, Opernhäuser, Bibliotheken und Museen.Am 17. Januar findet das dritte Fachgespräch zum UNESCO-Übereinkommen zum Schutz kultureller Vielfalt in Berlin statt.
Konsultation der bundesweiten Koalition zur kulturellen Vielfalt
17. Januar 2005, 13 bis 18 Uhr (11.45 Uhr: Registrierung)
Internationaler Konferenzsaal im Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Str. 1, Berlin
Veranstalter:
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Teilnehmer:
Beteiligte und Interessenten der bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt, Mitglieder der Deutschen UNESCO-Kommission und ihrer Fachausschüsse, Mitglieder der Vorstände der Kulturpolitischen Gesellschaft und des Deutschen Kulturrats, Kulturinstitute und Kulturstiftungen, Vertreter internationaler Kulturinstitute in Berlin
Ziele der dritten Konsultation:
1. Stand der Verhandlungen des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz kultureller Vielfalt vor der zweiten zwischenstaatlichen Verhandlungsrunde (31. Januar bis 13. Februar 2005)
- Diskussion der neuen politischen Konstellation nach der gemeinsamen Stellungnahme aller 25 EU-Mitgliedstaaten vom 15. November 2004, der Erteilung eines Ko-Verhandlungsmandates an die EU-Kommission durch den Ministerrat vom 16. November 2004 sowie der Stellungnahme der WTO (Briefing Ende November 2004, keine veröffentlichte schriftliche Stellungnahme)
- Kritische Prüfung der Ergebnisse der Sitzung des Redaktionskomitees vom 14. bis 17. Dezember 2004 in Paris
2. Auseinandersetzung mit den internationalen Rahmenbedingungen nationaler Kulturpolitik und ihren Folgen für die Selbstorganisation der Zivilgesellschaft
Programm
11.45 Uhr
Registrierung
13.00 Uhr
Begrüßung und einführendes Statement durch Staatsministerin Weiss, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
13.30 bis 15.30 Uhr
Erste Runde: Stand der Verhandlungen des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz kultureller Vielfalt vor der zweiten zwischenstaatlichen Verhandlungsrunde vom 31.1. bis 13.2. 2005
Keynote: Zum Stand der Arbeiten am UNESCO-Entwurf
Dr. Jukka Liedes, Ministerium für Bildung, Kultur und Medien, Finnland, Vorsitzender der UNESCO-Drafting Group
Kommentar zum Stand der Arbeiten: Barbara Gessler, Leiterin der Regionalen Vertretung der Europäischen Kommission, Bonn
Bewertung aus Sicht der Fraktionen des Deutschen Bundestages: MdB Monika Griefahn, MdB Günter Nooke (angefragt)
Bewertung aus Sicht von Bund, Ländern und anderer Gebietskörperschaften: MDg Rolf-Dieter Schnelle, Auswärtiges Amt, stellvertr. Leiter der Abteilung Bildung und Kultur; MD Dr. Wilhelm Neufeldt, Kultusministerkonferenz
Bewertung aus Sicht der Zivilgesellschaft - DiskussionLeitung: Dr. Verena Metze-Mangold, Vizepräsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission
15.30 bis 16.00 Uhr
Kaffepause: Gelegenheit zum Hintergrundgespräch für Pressevertreter mit
Frithjof Berger für die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Dr. Verena Metze-Mangold, Vizepräsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission
Prof. Dr. Dr. Sabine von Schorlemer, TU Dresden, Lehrstuhl für Völkerrecht, Recht der EU und Internationale Beziehungen
Dr. Roland Bernecker, Generalsekretär der Deutschen UNESCO-Kommission
16.00 bis 17.30 Uhr
Zweite Runde: Zehn Jahre nach Inkrafttreten des GATS - Standortbestimmung GATS 2015: Welcher künftige Handlungsrahmen für Kultur (-politik)?
Prof. Dr. Markus Krajewski, Potsdam: Mögliche Auswirkungen der GATS-Verträge auf den kulturellen Bereich, insbesondere auf die Instrumente von Kulturpolitik und Kulturförderung: Wie kann das UNESCO-Übereinkommen Referenzabkommen des GATS werden ("Kulturverträglichkeitsprüfung")?
Prof. Peter Shannon, Präsident der neuseeländischen Koalition für Kulturelle Vielfalt: Erste konkrete Erfahrungen mit den kulturpolitischen Wirkungen der GATS-Mechanismen am Beispiel des öffentlichen Rundfunks
Prof. Dr. Max Fuchs, Präsident des Deutschen Kulturrats: Kulturelle Vielfalt, der Welthandel und der Staat
Diskussion Leitung: Dr. Hartwig Lüdtke, Vorsitzender des Fachausschusses Kultur der Deutschen UNESCO-Kommission
17.30 bis 18.00 Uhr
Schlussrunde: Standortbestimmung und Perspektiven: Wie muss sich die deutsche Zivilgesellschaft mit Blick auf die internationalen Rahmenbedingungen von Kulturpolitik künftig organisieren? Welche Erfahrungen aus verwandten Bereichen (Medien, Wissenschaften) sind hierfür heranzuziehen?
Impulsstatement: Y. Raj Isar, Präsident des European Forum for the Arts and Heritage / EFAH (angefragt)
Diskussion
Quelle: http://www.unesco-heute.de/0105/kkv_dritte_konsultation_programm.htm