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Leipzig: Oper prüft rechtliche Schritte gegen Regisseur von zur Mühlen

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Leipzig (ddp). Die skandalträchtige Inszenierung der Wagner-Oper «Der Fliegende Holländer» an der Leipziger Oper könnte ein juristisches Nachspiel haben. Dem Regisseur Michael von zur Mühlen sei schriftlich mitgeteilt worden, dass das Stück auf den Stand der Generalprobe zurückgeführt werden müsse, sagte eine Opernsprecherin am Mittwoch.

Falls das nicht geschehe, erwäge das Haus, rechtliche Schritte gegen den 29-Jährigen einzuleiten und unter anderem Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

   Der Regisseur hatte mit seiner Inszenierung am vergangenen Samstag für einen Eklat gesorgt. Während der Premiere hatte es heftige Proteste gegeben. Die Zuschauer hatten unter anderem mit Unmut auf ein Video reagiert, das zu Beginn des ersten Aktes eine Kampfhundeattacke und eine Schlachthausszene zeigte. Bariton James Johnson hatte sich daraufhin aus der Produktion zurückgezogen.

   Der Richard-Wagner-Verband Leipzig hat die Opernleitung unterdessen mehrfach zu «verantwortlichem Handeln» aufgefordert. Es sei unentschuldbar, dass die Opernleitung dem Treiben des Regisseurs vom Probenbeginn bis zur Premiere keinen Einhalt geboten habe, hieß es in einer Erklärung. Die «künstlerisch wertlose und moralisch entgleiste Inszenierung» sei abzusetzen und das Werk konzertant aufzuführen, forderte der Verband.

 

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