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Stadt Braunschweig erklärt Künstler zur persona non grata

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Deutscher Kulturrat fordert Braunschweiger Oberbürgermeister Hoffmann auf, Anweisungen gegen den Künstler Hartmut El Kurdi zurückzunehmen

Berlin, den 17.04.2007. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist entsetzt über das von der Stadt Braunschweig verhängte Kontaktverbot gegen den Künstler Hartmut El Kurdi. Hartmut El Kurdi ist Autor und Satiriker. Er hat in den letzten Jahren wiederholt den Braunschweiger Oberbürgermeister Dr. Gerd Hoffmann in seinen Texten kritisiert. Diese Kritik hat dazu geführt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Braunschweig nicht mehr bei öffentlichen Veranstaltungen auftreten dürfen, an denen der Künstler Hartmut El Kurdi teilnimmt. Außerdem ist es den städtischen Institutionen nicht mehr erlaubt, sich an Veranstaltungen mit Hartmut El Kurdi zu beteiligen.

So wurde der Leiterin der Öffentlichen Bücherei Braunschweigs untersagt, ein Grußwort beim Schul-Vorlesewettbewerb zu sprechen, weil der Künstler Hartmut El Kurdi Mitglied der Jury des Vorlesewettbewerbs ist. Auf Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Braunschweig antwortete die Stadt Braunschweig schriftlich folgendermaßen: „Herr Hartmut El Kurdi hat sich mehrfach und kontinuierlich in der Öffentlichkeit diskreditierend, verletzend und unflätig über den Oberbürgermeister geäußert. … Dem Oberbürgermeister ist es natürlich nicht zuzumuten, an Veranstaltungen mit Leuten teilzunehmen, die ihn „unter der Gürtellinie“ attackieren oder ihn unflätig oder schäbig kritisieren. Das dürfte wohl jedem verständlich sein. Städtische Mitarbeiter (Dezernenten, Fachbereichsleiter, Abteilungsleiter usw.) treten bei entsprechenden Veranstaltungen aber auch stets „in Vertretung“ des Oberbürgermeisters auf. Insoweit gilt für sie das Gleiche. ...“

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Stadt Braunschweig weiter gefragt, ob es wahr sei, dass es eine interne Anweisung an alle städtischen Institutionen gibt, sich an Veranstaltungen mit Hartmut El Kurdi nicht zu beteiligen. Die Stadt Braunschweig hat darauf geantwortet, dass diese Anweisung bislang nur für den Fachbereich Kultur galt, „nunmehr im Sinne einer gleichmäßigen und transparenten Verfahrensweise allen städtischen Institutionen eine entsprechende Weisung“ erteilt wird. Das bedeutet, dass städtische Einrichtungen in Braunschweig dem Künstler keine Auftrittsmöglichkeiten mehr bieten dürfen.

Der Deutsche Kulturrat fordert den Oberbürgermeister von Braunschweig auf, diese Anweisung an die Verwaltung umgehend zurückzunehmen. Kritik an einem Oberbürgermeister ist selbstverständlich auch in Braunschweig erlaubt. Das Grundgesetz garantiert in Art. 5 die Meinungs- und Kunstfreiheit. Durch die von der Stadt Braunschweig verhängte Maßnahme wird dieses Recht auf eine unzumutbare Weise eingeschränkt.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig hat kurzerhand einen kritischen Künstler zur persona non grata erklärt. Er versucht damit, die vom Grundgesetz garantierte Meinungs- und Kunstfreiheit einzuschränken. Die Anweisung der Stadt Braunschweig kann letztlich dazu führen, dass Institutionen, die eine Förderung durch die Stadt Braunschweig erhalten, nicht mehr mit dem Künstler zusammenarbeiten dürfen, wenn sie ihre Förderung nicht in Gefahr bringen wollen. Die Maßnahme betrifft nicht alleine den Künstler Hartmut El Kurdi, sondern ist dazu geeignet, ein Gefühl der Angst unter den Künstlern in Braunschweig zu verbreiten, dass Kritik am Oberbürgermeister dazu führen kann, in Bann gelegt zu werden. Auch in Braunschweig sollte man jedoch zur Kenntnis nehmen, dass das Mittelalter vorbei ist.“

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