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Stiftungsrecht in Kraft getreten

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Am 01. September 2002 ist das Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts in Kraft getreten. Der Bundesrat hatte am 31. Mai dem von der Bundesregierung initiierten Gesetz zugestimmt.

Die Neuregelungen orientieren sich an den Empfehlungen, die von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe und Experten im vergangenen Herbst 2001 erarbeitet worden sind. Nachdem bereits zum 01. Januar 2000 das Stiftungssteuerrecht reformiert worden war, ist die von der Bundesregierung gestartete umfassende Reform des Stiftungsrechts auf Bundesebene nun vollständig.

Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye wies nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag am 26. April darauf hin, dass bereits die Reform des Stiftungssteuerrechts eine regelrechte Stiftungswelle ausgelöst hat. Jeden Tag werden drei neue Stiftungen ins Lebens gerufen. "Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die verabschiedete Modernisierung des Stiftungsrechts noch mehr Menschen dazu angeregt werden, sich als Stifter für die Gesellschaft gemeinnützig einzusetzen", erklärte Heye.

Stiften gehen leichter gemacht

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts werden die Anforderungen für die Errichtung einer Stiftung vereinfacht und transparenter. Das Gesetz sieht erstmals einen Rechtsanspruch auf die Anerkennung einer Stiftung vor und enthält eine abschließende bundeseinheitliche Bestimmung der rechtlichen Voraussetzungen für deren Gründung. Statt in 16 verschiedenen Landesgesetzen ist der wesentliche Teil des Stiftungsrechts jetzt zentral im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Das gilt insbesondere für die Anforderungen an den Inhalt einer Stiftungssatzung.

Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin erklärte nach dem Bundestagsbeschluss, das neue Gesetz dürfe nicht das Schlusswort der Reformanstrengungen im zivilen Stiftungsrecht sein. Einige Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die über ein Jahr beraten hatte, berührten Maßnahmen, die noch von den Ländern umzusetzen seien. Insbesondere die Einführung eines einheitlichen Stiftungsverzeichnisses, eines internen Abstimmungsverfahrens zwischen Stiftungs- und Finanzbehörde als Serviceleistung sowie die Reduzierung der erforderlichen Unterlagen dienten der gewünschten Bürgerorientierung. "Die Stiftungsidee muss vor allem für Stifter mit kleineren und mittleren Vermögen attraktiv gemacht werden", sagte Nida-Rümelin.

Quelle:
http://www.bundesregierung.de/Themen-A-Z/Kultur-,466.77921/Stiftungsrec…