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Strafanzeige wegen umstrittener «Holländer»-Operninszenierung

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Leipzig (ddp-lsc). Die Leipziger Inszenierung der Wagner-Oper «Der Fliegende Holländer» wird ein Fall für die Justiz. Ein Sprecher der Leipziger Staatsanwaltschaft sagte am Donnerstag auf ddp-Anfrage, dass inzwischen eine Strafanzeige gegen Unbekannt vorliege. Geprüft werde unter anderem, ob durch die bei der Premiere am 11. Oktober gezeigten Videosequenzen gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen worden sei. Zu sehen waren darin eine Kampfhundeattacke und eine Schlachthausszene.

   Der kommissarische Opernintendant Alexander von Maravic hatte der «Leipziger Volkszeitung» (Donnerstagausgabe) gesagt, dass eine Anzeige wegen Betrug, Untreue, Erregung öffentlichen Ärgernisses und Verbreitung pornografischer Schriften gegen ihn und den Regisseur Michael von zur Mühlen erstattet worden sei. Dies konnte der Sprecher der Staatsanwaltschaft nicht bestätigen.

   Von Maravic bekräftigte in dem Interview, dass zur nächsten Vorstellung am 14. November die Version der Generalprobe aufgeführt werde. Zwar habe es auch dabei eine Schlachthof-Szene gegeben, «mit Schweinen, die aber keine Tötung von Tieren zeigt». Er gehe davon aus, dass sich grundsätzlich etwas ändern werde, wenn die beiden umstrittenen Videos nicht mehr gezeigt werden.

   Zugleich verteidigte von Maravic die Entscheidung, dem 29-jährigen von zur Mühlen die Inszenierung des «Fliegenden Holländers» anzuvertrauen. Es sei «unsere Pflicht, auch jungen Regisseuren die Chance zu geben, ein Werk aus ihrem Zeitgefühl heraus zu erfassen und zu interpretieren». Es habe «auch viele positive Zuschriften» zur Inszenierung gegeben. Wichtig sei, dass nun eine Debatte darüber entbrannt sei, «was Kunst kann, darf, muss und soll». Die Oper werde «diesen Diskurs ganz offensiv führen». Anfang Dezember sei dazu eine Podiumsdiskussion geplant.

 

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