Im Interesse der Opfer der Ausforschungstätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR sind dessen Akten nach der Wende nicht, wie von manchen gefordert, vernichtet worden. Sie werden von der nach ihrem ersten Leiter benannten „Gauck“-Behörde geordnet und verwaltet; innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens ist, auch heute noch, Einsicht möglich. Die Einsichtnahme hat stets zwei Folgen: Das Opfer erfährt, von wem es bespitztelt wurde und wie eingetretene Schäden in seinem privaten, beruflichen oder gesellschaftlichen Umfeld zu Stande gekommen sind. Und der Spitzel, ob er nun hauptberuflicher oder inoffizieller, informeller Mitarbeiter des MfS war, ist in aller Regel enttarnt. Wie im deutschen Strafrecht üblich, ist das Interesse des Staates – und auch der Öffentlichkeit – weit mehr auf Verfolgung und Bestrafung des Täters gerichtet denn auf Entschädigung des Opfers. Für die Opfer ist das ein schwer zu ertragender Zustand.
Im Interesse der Opfer der Ausforschungstätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR sind dessen Akten nach der Wende nicht, wie von manchen gefordert, vernichtet worden. Sie werden von der nach ihrem ersten Leiter benannten „Gauck“-Behörde geordnet und verwaltet; innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens ist, auch heute noch, Einsicht möglich. Die Einsichtnahme hat stets zwei Folgen: Das Opfer erfährt, von wem es bespitztelt wurde und wie eingetretene Schäden in seinem privaten, beruflichen oder gesellschaftlichen Umfeld zu Stande gekommen sind. Und der Spitzel, ob er nun hauptberuflicher oder inoffizieller, informeller Mitarbeiter des MfS war, ist in aller Regel enttarnt. Wie im deutschen Strafrecht üblich, ist das Interesse des Staates – und auch der Öffentlichkeit – weit mehr auf Verfolgung und Bestrafung des Täters gerichtet denn auf Entschädigung des Opfers. Für die Opfer ist das ein schwer zu ertragender Zustand.In den Theatern in den neuen Bundesländern, wie auch in deren öffentlichem Dienst, war Anfang der Neunzigerjahre auf den Personalbögen die Frage nach einer Mitarbeit für die Stasi gestellt. Ein Verschweigen solcher Mitarbeit sollte mit fristloser Entlassung geahndet werden, was allerdings nur im Freistaat Sachsen exekutiert wurde. In der Praxis stellte sich das Problem aber nur selten, da in den Ensembles meist bekannt war, wer, insbesondere bei den Reise-Kadern, für „die Firma“ gearbeitet hatte. Eine sehr vernünftige, sehr humane Selbstreinigung fand statt: In Abwägung der Situation des Täters und des von ihm verursachten Schadens wurde intern und individuell entschieden. Dieses Prinzip der individualisierten, nicht pauschalierten Behandlung des Stasi-Problems sollte auch heute noch gelten. Weder selbstgefälliger moralischer Rigorismus noch Bestrebungen, Verhaltensweisen der Vergangenheit aus ihrem historischen Zusammenhang herauszulösen und mit heutigen Maßstäben zu messen, um sie dann politisch zu instrumentalisieren, dürfen Platz greifen.Peter Sodann, Intendant des neuen Theaters Halle, selbst ein zehn Monate lang inhaftiertes Opfer der Stasi, meinte in einem Interview,
„dass es bei einer Schuld immer auch eine Sühne und eine Vergebung geben muss. Das kann man als Christ fordern, als Kommunist oder eben einfach als Mensch. Darum plädiere ich für eine Prüfung des einzelnen Falles, für die Untersuchung der konkreten Mitarbeit... Denn auch wenn ich eine moralische Anstalt betreibe, darf ich wohl nicht der höchste Richter meines Nächsten sein wollen. Mit diesem Anspruch käme ich doch in gefährliche Nähe zum einstigen Selbstverständnis der Mannen um Erich Mielke. Und ich würde möglicherweise Existenzen zerstören, wie sie es getan haben.“
Dem ist nichts hinzuzufügen.