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Weihnachtsmarkt in Potsdam. Foto: Hufner

Weihnachtsmarkt in Potsdam. Foto: Hufner

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Beschallungsfreiheit für den Markt

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Nachschlag 2023/12
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Seit Wochen schon beschäftigt das Thema „Beschallungskosten für Weihnachtsmärkte“ die stadt-kulturelle Diskussionswelt. Denn die Weihnachtsmarktbetreiber (egal ob kommunal oder privat) haben Rechnungen der GEMA erhalten, die dieses Jahr teilweise deutlich höher ausfallen als in den vergangenen Jahren. Was ist da passiert? Ist die GEMA plötzlich zu dem Verein geworden, den viele in ihr sehen möchten – nämlich ein unverschämter Abzockerladen?

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Passiert ist, genau genommen, gar nichts, außer dass GEMA-Mitarbeiter in langweiligen Corona-Jahren nachgemessen haben, wie groß die Veranstaltungsflächen der Weihnachtsmärkte tatsächlich sind. Und, oh vorweihnachtliches Wunder, die Weihnachtsmärkte nehmen viel mehr Raum ein, als viele ihrer Betreiber bislang angegeben haben. Da wird doch wohl nicht jemand etwa geschummelt haben? Die GEMA setzt ihr Recht nur durch und wendet den „Tarif (U-ST) für Unterhaltungsmusik bei Bürger-, Straßen-, Dorf- und Stadtfesten“ an, das ist ihr Job, für den sie den Auftrag ihrer angeschlossenen Textdichter*innen, Komponist*innen und Musikverlage bekommen hat.

Wer also mit gezinkten (Land-)Karten gespielt hat? Die GEMA war es jedenfalls nicht. Das hindert einige Weihnachtsmarktbetreiber allerdings nicht daran, sich darüber zu beschweren und Konsequenzen anzudrohen beziehungsweise den Untergang der Kultur zu beschwören. Jetzt wollen manche Weihnachtsmärkte ihr Beschallungsangebot ändern, indem sie beispielsweise gar keine Musik mehr einsetzen. Andere hegen die Absicht, nur noch Musik zu verwenden, für die man keine GEMA-Lizenzabgaben entrichten muss.

Inzwischen ist über die Deutsche Presse-Agentur eine Meldung verbreitet worden, die mit der Überschrift „Petition: Städte fordern verlässliche Gema-Gebühren“ in zahlreichen Zeitungen (WELT, ZEIT, MERKUR) für Aufmerksamkeit sorgt. Dass es sich dabei um eine regionale Initiative vornehmlich sächsischer Kommunen unter der Führung der „Großen Kommune Radebeul“ handelt, wird erst bei der Lektüre des kompletten Textes deutlich. Die darin erwähnte Petition selbst kommt mit dem reißerischen Titel „KULTUR IN GEFAHR! Gegen horrende GEMA-Gebühren für Veranstaltungen im Freien“  daher. Das darin angeführte Argument ist so bekannt wie alt und anmaßend: Die GEMA erreiche mit den tariflich festgelegten Lizenzkosten das Gegenteil von dem, was sie eigentlich bezwecken soll. Statt Musikkultur zu fördern, verhindere die Lizenzkostenhöhe die Entfaltung von aktueller Musik: „Auch wir wollen, dass Musikschaffende das verdienen, was sie verdienen! Wir wollen für Künstler Verdienst- und Auftrittsmöglichkeiten schaffen und damit für die Menschen Kultur in der Gemeinschaft erlebbar machen. Die GEMA erreicht unserer Meinung nach am Ende jedoch nur Nachteile für diejenigen, deren Vertretung sie eigentlich ist: Die Musikerinnen und Musiker.“ Hier verdienen diese also vor allem eine schlechte finanzielle Behandlung: Schummeln muss sich schließlich lohnen.

Geschenkt, dass die GEMA die Verwertungsgesellschaft und nicht die „eigentliche“ Vertreterin der Komponist*innen von Musik, der Textdichter*innen und Musikverlage ist; die der Musikerinnen und Musiker ist sie schon gleich gar nicht. Die Anmaßung, darüber entscheiden zu wollen, welche Mittel die geeigneten wären, um Kultur und Urheber:innen zu schützen und zu stärken, ist dagegen die Wiederholung der alten Leier, dass auch die musikalischen Urheber:innen ihren Beitrag zu leisten haben, in dem sie sich bitte sozialverträglich durch Schleuderpreis-Lizenzen zu verhalten haben – Phosphatwurst geht immer noch vor Tonkunst, Alkohol vor Akkordeon. Sie sollten also dringend ihrer Verwertungsgesellschaft empfehlen, den Tarif zu korrigieren. Andernfalls gibt es nämlich gar nichts. In dieser Hinsicht darf man auch die Absicht verstehen, gegebenenfalls auf Beschallung ganz zu verzichten oder nur noch sogenannte gemafreie Musik einzusetzen (so die Absichtserklärung für den Weihnachtsmarkt in Potsdam als beschallungsfreie Zone).

Dass dabei nun auch ein Musikjournalist wie Axel Brüggemann mitmischt, indem er in seinem vielgelesenen Cres­cendo-Newsletter ankündigt, entsprechende gemafreie Playlists zu verbreiten, sollte man sie ihm zur Verfügung stellen, könnte einem allerdings sauer aufstoßen, wenn nicht sowieso durch Meterbratwürste auf Glühwein (in Potsdam und Cottbus angeblich für 400 Cent zu haben) Magen und Leber genügend in Mitleidenschaft gezogen würden. Aber wenigstens weiß man jetzt, wie sehr auch Brüggemann die Komponist*innen, Textdicher*innen und Musikverlage ans Herz gewachsen sind. Da wird aus der „Zwei-Klassik-Gesellschaft“, die er in seinem aktuellen Buch zu beschreiben meint, mit den Urheber*innen als dem Lumpenproletariat der Musikkultur glatt eine Drei-Klassik-Gesellschaft gezwirbelt.

Aber zur Sache: Die GEMA selbst hat sich übrigens am 28. Oktober öffentlich zum Thema geäußert und kontert die Vorwürfe der potentiellen Lizenznehmer mit Kulanzregelungen: „Die GEMA hat mit nahezu allen Kundinnen und Kunden, die Lizenzrechnungen für Musiknutzungen auf Weihnachtsmärk­ten im Jahr 2022 reklamiert haben, einzelfallbezogene Lösungen gefunden. Für die nun anstehende Weihnachtssaison 2023 gilt: Diese im Einzelfall für 2022 gewährte Kulanzregelung gewährt die GEMA auch für die Musiknutzung auf dem Weihnachtsmarkt 2023. Voraussetzung: Die Rahmenbedingungen des betreffenden Marktes haben sich gegenüber 2022 nicht verändert (z.B. Vergrößerung der Veranstaltungsfläche).“ Am fiktiven Beispiel des Weihnachtsmarktes in Dresden kommt sie zum Schluss, dass umgerechnet auf die Besucher*innen des Weihnachtsmarktes etwa 2,5 Cent Lizenzgebühren pro Person und Besuch anfallen würden. Bei geplanten Ausgaben von 507,10 Euro für Weihnachtsgeschenke im Jahr 2023, die die FOM Hochschule für Oekonomie & Management München ermittelt hat, eine selbstverständlich unerträglich hohe Summe, die Komponist*innen, Textdichter*innen und Musikverlagen aber natürlich zusteht.

 

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