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Künstlersozialversicherung: Der Weg zur Komplettversicherung für Künstler und Publizisten (inkl. dem aktuellen Gesetzestext vom 12. Juni 2007) (Broschiert) von Christoph Kubiciel (Herausgeber) - für Euro 5,90 z. B. bei www.amazon.de
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Die Kuh ist vom Eis, das Thema aber noch nicht ausgestanden - Zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes

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Die Nachricht schlug ein wie eine Bombe, der federführende Wirtschaftsausschuss des Bundesrats forderte in seiner Beschlussempfehlung (Drucksache 558/1/08) zum "Entwurf eines Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft" (Drittes Mittelstandsänderungsgesetz), "dass die Künstlersozialversicherung abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert wird." Die Beschlussempfehlung vom 08.09.2008 sollte Grundlage der Bundesratsentscheidung am 19.09.2008 sein.

Nachdem der Deutsche Kulturrat in einer Eilmeldung am 09.09.2008 auf die Beschlussempfehlung hingewiesen hatte, ruderten gleich einige Länder zurück und erklärten, dass sie diesem Passus in der Beschlussempfehlung nur aufgrund eines Missverständnisses zugestimmt hätten. Nach zehn Tagen intensiver Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Kulturrates, der Verbände der Künstler und der Verwerter aus der Kulturwirtschaft, von Landtagsabgeordneten und Bundestagsabgeordneten, dem Bundesarbeitsminister und dem Kulturstaatsminister war der Spuk vorbei. In der Bundesratssitzung fand die Empfehlung zur Abschaffung der Künstlersozialversicherung keine Mehrheit. Damit war die Kuh fürs Erste vom Eis. Das Thema ist wahrscheinlich aber noch nicht ausgestanden.
 
Was war geschehen? Wie in politik und kultur, der Zeitung des Deutschen Kulturrates bereits mehrfach berichtet (zuletzt in der Ausgabe 5/2008), wurde im Sommer 2007 das Künstlersozialversicherungsgesetz novelliert. Seither ist die Deutsche Rentenversicherung dafür verantwortlich zu erfassen, ob Auftraggeber ihrer Abgabepflicht auch tatsächlich nachkommen. Das Erfüllen dieser bereits seit dem Jahr 1988 bestehenden Abgabepflicht konnte aufgrund der knappen Personalausstattung von der Künstlersozialkasse nicht umfassend kontrolliert werden. Das änderte sich schlagartig als im vergangenen Jahr die Deutsche Rentenversicherung in einer ersten Erhebungswelle 70.000 Unternehmen, die mehr als sechs sozialversicherungspflichtig Beschäftigte haben, anschrieb. Bereits diese erste Erhebungswelle förderte zu Tage, dass viele Unternehmen in der Vergangenheit ihrer Abgabepflicht nicht nachgekommen sind. Die erste Erhebungswelle löste wie von vielen erwartet wurde viel Unmut bei abgabepflichtigen Unternehmen, die zum überwiegenden Teil nicht der Kulturwirtschaft zu zurechnen sind, aus. Die zweite Erhebungswelle, die zwischenzeitlich stattgefunden hat, traf auf wesentlich weniger Unverständnis als die erste. Inzwischen hatten sich viele Unternehmen selbst bei der Künstlersozialkasse, als Einzugsstelle für die Künstlersozialabgabe, gemeldet und kommen nunmehr ihrer Verpflichtung nach. Es kehrte also eine gewisse Ruhe ein.
 
Konkret wurden bis zum 01. September dieses Jahres 138.000 Unternehmen angeschrieben. 75.000 Unternehmen haben bereits einen Bescheid erhalten. Knapp 800 Unternehmen haben Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und nur acht Unternehmen haben gegen den Bescheid geklagt. 32.000.000 Euro flossen durch diese Aktion bislang zusätzlich in die Kasse der Künstlersozialversicherung. Der Satz für die Künstlersozialabgabe kann so von 4,9 (2008) auf 4,4% (2009) der an Künstler und Publizisten gezahlten Honorarsumme sinken. Damit werden alle abgabepflichtigen Unternehmen entlastet. Die Aktion ist also extrem erfolgreich!
 
Die Künstlersozialkasse ihrerseits hat vermehrte Anstrengungen unternommen, um über so genannte Ausgleichsvereinigungen zu informieren. Abgabepflichtige Unternehmen können sich in Ausgleichsvereinigungen zusammenschließen. Die Unternehmen werden nicht mehr einzeln geprüft, sondern nur noch die Ausgleichsvereinigung, die ihrerseits Abgabeschuldner gegenüber der Künstlersozialkasse ist. Innerhalb einer  Ausgleichsvereinigung können Modelle entwickelt werden, so dass umsatzstärkere Unternehmen einen größeren Teil der Beitragslast übernehmen als umsatzschwächere. Ausgleichsvereinigungen sind ein hervorragender Weg zur Entbürokratisierung. Überdies tragen sie in der Regel dazu, dass alle abgabepflichtigen Unternehmen einer Branche auch tatsächlich ihrer Verpflichtung nachkommen und sich nicht einige auf Kosten anderer Wettbewerbsvorteile verschaffen. Denn eines ist klar, Trittbrettfahren bei der Künstlersozialabgabe schadet nicht den Künstlern. Es schadet den ehrlichen Unternehmen. Diese ehrlichen Unternehmen, die sich gesetzestreu verhalten, müssen für die Trittbrettfahrer mitbezahlen und haben einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den Unternehmen, die sich vor ihrer Verpflichtung drücken. Es waren darum auch Verbände von Abgabepflichtigen aus dem Kulturbereich, die auf eine Reform der Künstlersozialversicherung gedrungen haben, damit endlich Beitragsgerechtigkeit entsteht.
 
Nicht vergessen werden darf bei der Beurteilung der Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes aus dem Jahr 2007, dass nicht nur die abgabepflichtigen Unternehmen einer schärferen Kontrolle unterzogen werden, sondern auch die versicherten Künstler und Publizisten. Bis zum 1. September dieses Jahres wurden zusätzlich zu den üblichen Untersuchungen 8.000 Künstler mittels ausführlichem Fragebogen kontrolliert. Gegen 150 Versicherte wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
 
Nachdem der Passus zur Abschaffung der Künstlersozialversicherung im o.g. Dritten Mittelstandsänderungsgesetz im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hat, sagen einige, dassdem Vorgang keine so große Bedeutung beigemessen werden sollte, da einer Forderung nach Abschaffung der Künstlersozialversicherung ohnehin niemand gefolgt wäre. Da muss schon die Frage erlaubt sein, warum eine solche Forderung dann erst die Mehrheit der Länderstimmen in dervorbereitenden Bundesratausschüssen auf sich vereinen konnte. Sind Beschlussempfehlungen von Bundesratsausschüssen generell nicht ernst zu nehmen? Dienen sie öfter als Trojanische Pferde, um Vorhaben, die nachher doch keiner ernst nimmt, im Bundesrat zu platzieren? Doch wohl eher nicht. Die Ausschüsse des Bundesrats bereiten die Plenumssitzungen vor. Ihre Voten geben Aufschluss über das Meinungsbild in den Ländern. Der Bundesrat wollte seine Empfehlung zum "Entwurf eines Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft" mit der darin erhalten Forderung nach Abschaffung der Künstlersozialversicherung mit Mehrheit beschließen und wurde nur durch den großen öffentlichen Protest davon abgehalten.
 
Federführend für die Beratungen des genannten Mittelstandsentlastungsgesetzes war der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates. Einige Wirtschaftsministerien von Ländern haben sich in den letzten Jahren für die Kulturwirtschaft stark gemacht. Sie erhoffen sich daraus positive Impulsefür die Volkswirtschaft, für die Beschäftigung, für die Zahl der Selbständigen und die weitere Entwicklung von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft. Die Kultur- und noch stärker die Kreativwirtschaft scheint mancherorts zum Hoffnungsträger für den Strukturwandel zu werden. Vor diesem Hintergrund ist es umso bedenklicher, dass im Wirtschaftsausschuss des Bundesrats ein Vorschlag die Mehrheit fand, die Künstlersozialversicherung abzuschaffen oder so umzugestalten, dass letztlich nur noch der engere Kern der Verwerter aus der Kulturwirtschaft abgabepflichtig wäre. Dieser Rückfall in einen Zustand vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Künstlersozialversicherung aus dem Jahr 1987 hätte den Unternehmen der Kulturwirtschaft großen Schaden zugefügt.
 
Der Vorstoß im Wirtschaftsausschuss des Bundesrats zeigt zweierlei eindrücklich: Kulturwirtschaftlichen Fragen muss stärkere Aufmerksamkeit gewidmet werden und gemeinsames Handeln der Kulturverbände und der Kulturpolitiker kann etwas bewegen. Letzteres sollte Mut machen.
  

 

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