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Unter der Rubrik „Nachschlag“ veröffentlichte die nmz in ihrer Ausgabe vom September 1998 die „Deklaration von Salzburg-Leopoldskron“ (Stellungnahme einer internationalen Expertenkonferenz zur Bedeutung der musikalischen Jugendbildung) als „Anstoß zum Nachdenken und Handeln“.Sigrid Naumann hat der nmz-Redaktion in einem Leserbrief ihre Meinung zum Thema dargelegt. Ihre Ausführungen halten wir für so interessant, daß wir sie an gleicher Stelle wie die Salzburger-Deklaration veröffentlichen.
Der beflissen zustimmende Tonfall des redaktionellen Einleitungstextes läßt wenig Hoffnung, daß damit die Aufforderung zum kritischen Nachdenken gemeint sein könnte, obgleich der Wortlaut der Deklaration dazu allen Anlaß gibt.
Die Forderung der Konferenz an die Politik, die musikalische Bildungsarbeit auf allen Ebenen umfassend zu fördern, ist im Prinzip zu unterstützen, wenngleich sie in dieser pauschalen Form, ohne Gewichtung der einzelnen Anliegen und ohne klaren Adressaten wohl kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Die Begründung aber ist eine Katastrophe: Musikalische Bildungsarbeit soll gefördert werden, weil dabei Fähigkeiten wie „Kreativität, emotionale Stabilität, Flexibilität, Teamfähigkeit herausspringen, die „als Schlüsselqualifikationen ökonomisch wie human dringend gebraucht“ werden. „Die Wirtschaft hat längst erkannt, daß Musikförderung zugleich Wirtschaftsförderung bedeutet.“
Ich frage mich, ob der Konferenz bewußt ist, daß sie mit einem derartigen gedanklichen Kurzschluß 150 Jahre höchst verantwortlicher, engagierter und komplexer pädagogischer Grund-lagenarbeit auf den Müllhaufen der Geschichte befördert. Wissenschaftliche Pädagogik hat immer anerkannt, daß die gesellschaftlichen Mächte – neben der Wirtschaft vor allem der Staat, die Wissenschaften und, mit stark abnehmender Tendenz, die Kirchen – durch die Bildungsinstitutionen Einfluß auf die Jugend nehmen wollen, um ihre Werte und Normen zu tradieren und ihren Nachwuchs heranzubilden. Dabei hat sie sich selbst jedoch als vermittelnde Instanz zwischen den Ansprüchen der Gesellschaft und dem Eigenrecht der Jugend begriffen und hat daher immer auf einem Freiraum bestanden, in dem der Tradierungswille des jeweils Vorfindlichen auch kritisch hinterfragt und gegebenenfalls von den Betroffenen zurückgewiesen werden konnte.
Hier dagegen soll die Pädagogik – wohlgemerkt: nicht von außen, sondern durch ihre eigenen Vertreter – umstandslos in den Dienst der Wirtschaft gestellt werden, um diese mit dem gewünschten emotional belastbaren, flexiblen und teamfähigen Humankapital zu beliefern. Dabei wird unterstellt, daß junge Menschen gar nichts anderes wollen können, als ihre ureigenen Qualitäten bis in Tiefenschichten hinein als „Schlüsselqualifikationen“ zu verdinglichen und auf dem Markt feilzubieten. Die verständige theoretische und praktische Auseinandersetzung mit Werken der Kunst ist immer auch die Begegnung mit den herausragenden Leistungen Unangepaßter. Entsteht beim Hören eines Beethoven-Streichquartetts, beim Spie-len eines Klavierstücks von Bartok oder bei der gemeinsamen Improvisation einer Jazzband wirklich der unwiderstehliche Wunsch, in der Warenwelt aufzugehen und sich selbst mit Haut und Haaren zur Ware zu machen? Können das Beispiel dieser Unangepaßten und das Erlebnis der eigenen schöpferischen Kräfte Jugendliche nicht auch dazu ermutigen, für ihr Leben mehr und grundsätzlich anderes zu wünschen, als die grenzenlose Anpassung verspricht? Können künstlerische Erfahrungen vielleicht sogar helfen, eine Identität aufzubauen, die nicht nur in einer Anhäufung probater Rollenmuster besteht und die den jungen Menschen befähigt, seine selbstgesetzten Prioritäten auch gegen Widerstände zu behaupten?
Selbstverständlich kann und darf eine solche Entwicklung pädagogisch ebensowenig herbeigezwungen werden wie ihr Gegenteil. Von einer „Chance [für die Jugend] zur freien Entfaltung“ zu sprechen ist allerdings nur dann legitim, wenn der Redende dieser Jugend echte Alternativen zugesteht. Daher ist es Aufgabe jeden Lehrers, den pädagogischen Freiraum zu verteidigen und ihn in der täglichen Arbeit als engagierter Anwalt der Jugend zu nutzen. Hier – und nicht in den von der ,,Expertenkonferenz“ vorgebrachten Argumenten – liegt auch der wesentliche Grund, warum verantwortliche Bildungsarbeit immer auf öffentliche Gelder angewiesen bleibt und sich nicht auf Gedeih und Verderb von privaten Sponsoren abhängig machen kann.