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Fünf Gebote

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Cluster 2015/03 - Gordon Kampe
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Handschlag drauf und es läuft! Das wär’s! Ist leider etwas aus der Mode gekommen ... Immerhin gilt: „Verträge müssen eingehalten werden!“ Allerdings müssen sie zunächst mal geschlossen werden. Unvorstellbar, dass so eine Plattitüde oft gar nicht so platt ist. Mir scheint es, dass das in unserer Musikwelt, wo sich immer alle duzen, sich Küsschen geben und von einem total spannenden zum anderen total spannenden Projekt hüpfen, gar nicht (mehr?) selbstverständlich ist. In den allermeisten Fällen klappt es tadellos! Meistens reicht aber nicht. – Wir lieben unseren Beruf und wir (wir, damit meine ich: wir!) beuten uns zuweilen selbst aus, wir jammern nicht und machen nicht den Kunst-Märtyrer. Aber, eine Bitte an Förderfürsten und Entscheidungskings: Macht Verträge. Musiker können sich nicht einen Monat freihalten für ein total spannendes Projekt, das dann kurzfristig wegen XY entfällt und Komponisten stellen nicht for fun Orchestermaterial etcetera her. Und überhaupt: Wie peinlich ist es, dem verdienten Honorar hinterherjagen zu müssen? Kommt vor, darf aber nicht.

Darüber spricht man nicht? Doch!

Nehmet also hin die fünf Gebote, die Kampe jüngst empfangen und in ein Word-Dokument geritzt hat (DrK. 1, 1–5):

  • 1. Du sollst einen Auftrag erteilen,
  • 2. Du sollst einen Vertrag verfassen,
  • 3. Du sollst 50 Prozent anzahlen,
  • 4. Du sollst, nach pünktlicher Ablieferung des beauftragten Meisterwerks beziehungsweise astreiner 1a-Performance, die restlichen 50 Prozent überweisen,
  • 5. Du sollst dich nicht aufspielen, es ist in aller Regel nicht dein Geld.

Amen.
 

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