In dem Artikel wird die Behauptung aufgestellt, das Kopieren von Noten sei, mit einer Ausnahme im Schulbetrieb, grundsätzlich verboten. Das stimmt nicht. Sehr vieles ist erlaubt. Verboten ist das Kopieren von geschützten Werken und Ausgaben. Generellen Schutz genießen alle Komponisten, Arrangeure und Textdichter bis 70 Jahre nach ihrem Tod. Darüber hinaus sind Neuausgaben (auch älterer Werke) der Verlage 25 Jahre nach Erscheinen in verschiedener Hinsicht geschützt. Auch neu aufgefundene und bisher nie gedruckte Werke gehören dazu. Schließlich dürfen Noten, die man von einem Verlag direkt ausgeliehen hat – das können auch Werke von längst verstorbenen Komponisten/-innen sein – nicht kopiert werden, weil man dies in dem dazugehörigen Vertrag zugesichert hat.
Alle anderen Noten dürfen grundsätzlich kopiert werden. Für den Bereich der Jugend- und Laienorchester betrifft dies den größten Teil des Repertoires, weil es in alten, nicht mehr geschützten Ausgaben vorliegt. Auch alte Chormusikausgaben gehören dazu. Die Kopien dürfen dann natürlich auch bei öffentlichen Aufführungen benutzt werden! Für den gewerbsmäßigen Handel mit den Kopien gelten besondere Bestimmungen, aber sogar dies ist gegebenenfalls erlaubt. Es lohnt sich, etwas genauer hinzuschauen, welche Noten man kopiert. Auskunft erteilen dazu auch Musikverbände wie BDLO oder Jeunesses Musicales.
Mit freundlichem Gruß,
Bernhard Wyszynski, Geschäftsführung Collegium Musicum Berlin