Haben Sie sich eigentlich schon mal Gedanken darüber gemacht, wie viele Ohren Sie haben? Zählen Sie mal genau nach. Ich habe jetzt lange nachdenken müssen. Es sind nämlich acht! Zwei habe ich im Wohnzimmer, zwei habe ich im Arbeitszimmer, zwei sind in meinem Geschäftsfahrzeug und weitere zwei in der Gartenlaube. Wahrlich ein echter Luxus, zumindest was das Auto und die Gartenlaube angeht. Ich habe die Rechnung dann wiederholt und nachgerechnet, wie viele Gehirne ich denn habe. Ergebnis: eines! Allerdings wird das von manchen Zeitgenossen in Zweifel gezogen. Aber ich bleibe dabei. Acht Ohren, ein Gehirn. Meine acht Ohren habe ich nicht selbst entdeckt, sondern die Gebühreneinzugszentrale der Rundfunkanstalten (kurz: GEZ).
Die macht nämlich einen Unterschied zwischen Ohren, die man so oder so nutzt. Die muss offensichtlich von einer parallelen Nutzung der Rundfunkgeräte ausgehen. Zwar ist es mir noch nie passiert, dass ich alle acht Ohren auf einmal eingesetzt hätte, aber möglich wäre es ja trotzdem. Ist ja auch völlig der Lebenserfahrung entsprechend, dass man alle vier Radios so platziert, dass man sie gleichzeitig hören kann. Acht Ohren führen zu viermal Gebühren bei der Gebühreneinzugszentrale. Wäre ja noch schöner, wenn sich jemand auf diesem Weg um eine Beteiligung am Erhalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herumdrückte; gewissermaßen als Hörschmarotzer auf Kosten der anderen Gebührenzahler lebte.
Irgendwann muss wohl tatsächlich jemandem der Unsinn dieser Regelung aufgefallen sein. Es wundert einen nur, wie spät. Denn in Bälde soll damit Schluss sein. Eine Haushaltsabgabe soll die GEZ-Gebühr, die man so übrigens ja nicht bezeichnen darf, ohne eine Abmahnung zu riskieren (korrekte Bezeichnung bis Ende 2012 übrigens: gesetzliche Rundfunkgebühr), ersetzen. Dann endlich hätte ich mich auch nicht mehr mit der anatomischen Problematik meiner acht Ohren auseinanderzusetzen, wo ich doch nur ein Gehirn habe, das diese Signale verarbeiten kann.