Das Staatsziel Kultur wird wahrscheinlich wieder nicht im Grundgesetz verankert. Ein Schlag ins Gesicht der Kulturschaffenden. Verkürzt gesagt ginge es darum, dass „Kultur“ verfassungstechnisch ganz allgemein in den Schutzkreis des Bundes fallen darf. Denn im deutschen Föderalismus haben die Länder die Kulturhosen an. Das gilt nicht nur für Schulen. Wenn also finanzielle Zuwendungen des Bundes in Länder- und Kommunenkulturbeuteln klingeln, dann ist das vom Grundgesetz nicht geregelt. Aber wo nicht geklagt wird, wird auch nicht gerichtet. Und ob die Theater von einer Kulturministerin gerettet würden, die Studierenden ermöglicht, sich ihre Studienbücher von ihren jüngeren Kulturpass-Geschwistern schenken zu lassen, bleibt zudem zweifelhaft.
Kultur ist Kultur ist Kultur
Genauso zweifelhaft, wie die Frage, was denn eigentlich „die Kultur“ ist, die da im Gundgesetz verteidigt werden sollte: „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ – das war die Lieblingsformulierung der zugehörigen Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“. Eigentlich schade: Ich hätte einen Einsatz der Bundespolizei, weil Zuckerwürfel-Hooligans meine ostfriesischen Teekultur-Kluntje bedrohen, gerne gesehen. Bei der Fußball-Fankultur klappt es ja auch. Obwohl die Unternehmenskultur der Deutschen Bahn nicht zum Staatsziel werden sollte! Wenn sich die Münchner Philharmoniker nach dem letzten Reise-Fiasko entscheiden müssen, ihre Auswärtsspiele entweder nachhaltig mit der Bahn oder pünktlich und Radioübertragungen überhaupt begehen zu können – dann soll das bitte weiterhin Sache des Verkehrsministeri-ums … – egal.
Leuchten meine Augen denn nicht, wenn ich fantasiere, wie sich die Politik mit „Ja“ zum „Kulturstaat“ bekennt? Doch, doch. Vielleicht wäre dann ja ein Sondervermögen rausgesprungen – vielleicht für meinen Tee – hoffentlich nicht nur für Joghurt-Kulturen. Vielleicht muss die Worthülse „Kultur“ etwas spezifiziert werden? Schließlich ist das Grundgesetz kein Förderantrag. Aber auch nicht zu genau! Oder kriegt niemand Gänsehaut bei einer vom Grundgesetz geschützten Leitkultur?
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