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Platz für Weise. Foto: Hufner
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Kulturrechte

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Nachschlag 2018/12
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„‚Kultur für alle!‘ heißt aber noch lange nicht: ‚Kultur umsonst für alle!‘“, sagte die Kulturstaatsministerin Monika Grütters in ihrer Rede zum 6. Urheberrechtskongress in Berlin am 19. November und spannte damit wieder einmal ein Problemfeld auf, das bis heute ungelöst ist. Sie zitiert aus der Erklärung der Menschenrechte Artikel 27: „Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.“ Das allerdings ist nur der zweite Satz, der erste geht so: „Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.“

Wenngleich man aber den Begriff des Schutzes der „geistigen und materiellen Interessen der Urheber“ gerne verengt auf die Frage, wie man von seiner Kunst leben könne – und das geschieht regelmäßig, ja geradezu notorisch – steht diese Frage doch nicht im Zentrum und schon gar nicht so plakativ. Es ist eher die Frage danach, wie eine Gesellschaft sicherstellen kann, dass Kunst oder Wissenschaft möglich ist. Natürlich ist die Her- und Bereitstellung von Kultur und Kunst immer mit Aufwand verbunden. Aber dafür stellt ein aufgeklärtes Staatswesen Mittel längst bereit: Was ja vielleicht viele nicht wissen, ein Großteil der kulturellen Angebote wird längst durch Steuern und Abgaben von allen Mitgliedern der Gesellschaft finanziert. Ob öffentlich-rechtlicher Rundfunk oder das Theater um die Ecke oder in der nächsten Stadt. Deshalb dürfen die Geber auch darauf pochen, dass der Zugang dazu nicht zusätzlich durch Schranken behindert wird. Im Zweifel wird das bei Texten durch öffentliche Bibliotheken einigermaßen gewährleistet, im Bereich der Bildung durch öffentliche Schulen. Aber im Musikbereich?

Für Gerald Mertens, den Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung ist beispielsweise musikalische Bildung für Kinder ein grundsätzliches Menschenrecht, wie er auf Twitter schrieb.
Das Problem ist, neben staatlichen und daher allgemeinen Institutionen gibt es auch die Welt der freien Kulturwirtschaft aber eben auch -industrie, die sich dem Markt von Angebot und Nachfrage stellen muss und zugleich auch im Wettbewerb mit sich selbst steht. Wenn der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, unter Verweis auf die Menschenrechtscharta schreibt: „Künstlerinnen und Künstler wollen, dass ihre Werke gesehen, gehört und gelesen werden. Sie wollen und müssen ebenso einen wirtschaftlichen Ertrag aus ihrer künstlerischen Leistung ziehen können“, bringt er den Konflikt und Widerspruch auf den Punkt, leider ohne ihn lösen zu wollen, sondern in dem er privatwirtschaftliche Interesse statt der gemeinschaftlichen in den Vordergrund stellt. Eine richtige Schlussfolgerung wäre eher: eine existentielle Grundsicherung der Gesellschaftsmitglieder sei zu gewährleisten. Dies zuerst! „Kultur umsonst für alle“ wäre die nötige Minimal- und die zwingende Herausforderung.

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