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Auf die katholischen Gemeinden kommen für Konzerte Gebühren und ein höherer Verwaltungsaufwand zu. Foto: Juan Martin Koch
Auf die katholischen Gemeinden kommen für Konzerte Gebühren und ein höherer Verwaltungsaufwand zu. Foto: Juan Martin Koch
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Requiem auf die GEMA-Pauschale?

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Nachschlag 2018/04
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Sollten Ihnen im Lauf des Jahres bei Konzerten in katholischen Gotteshäusern finster dreinblickende Gestalten mit Kontrolleursblick auffallen, so hat das seinen Grund: Die GEMA hat mit Wirkung zum 1. Januar 2018 einen ihrer beiden Pauschalverträge mit der katholischen Kirche gekündigt. Während Musik im Gottesdienst und bei liturgischen Feiern auch außerhalb des Kirchenhauses weiterhin (mit einem erhöhten Satz) pauschal vergütet wird, müssen die veranstaltenden Gemeinden nun für Konzerte mit urheberrechtlich geschützter ernster Musik, neuem geistlichen Liedgut und Gospelmusik einzeln bezahlen, wobei ein Nachlass von 20 Prozent gewährt wird. Die GEMA wird nun also die katholische Kirchenmusik mit ihrem zärtlichen „Monitoring“ beglücken, um zu erfahren, ob ordnungsgemäß angemeldet und gezahlt wird…

Der Hintergrund ist aus GEMA-Perspektive nachvollziehbar: Seit 1986 galt der alte Vertrag mit seinem pauschalen Vergütungssatz, da wollte man für die Autorinnen und Autoren mehr herausholen (75 statt 45 Euro pro Gemeinde), zumal es an anderen Stellen ja eher bröckelt als sprudelt. Hinzu kommt eine merkwürdige Zahl, wobei vorauszuschicken ist, dass die Kirchen trotz der Pauschale natürlich verpflichtet waren, Titellisten („Musikfolgen“) einzureichen, um der GEMA die für die Ausschüttung relevanten Daten an die Hand zu geben. 2016 kamen hierbei von der katholischen Kirche Meldungen zu gerade einmal gut 3.000 entsprechenden Veranstaltungen, während von evangelischer Seite für etwa 13.000 Konzerte Musikfolgen eingereicht wurden. Kein Wunder, dass die GEMA hier schlafendes Potenzial witterte.

Während die evangelische Kirche einem neuen Vertrag mit entsprechend höherer Pauschale zustimmte, ließ sich der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) als Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz nicht darauf ein. Die offenbar gewählte Strategie, die geringe Zahl gemeldeter Konzerte als Verhandlungsargument zu benutzen, könnte allerdings nach hinten losgehen, wenn sich im Verlauf des Jahres herausstellt, wie die tatsächlichen Zahlen aussehen. Und spätestens, wenn den Gemeinden GEMA-Rechnungen mit dem doppelten Vergütungssatz für nicht angemeldete Konzerte ins Pfarrhaus flattern, werden diese merken, was sie an der bisherigen Pauschale hatten.

Denn sie und die zuständigen Kirchenmusiker wurden von den neuen Tatsachen im Januar überrascht. Entsprechend wenig begeistert zeigten sich der Allgemeine Cäcilien-Verband (ACV) und die Arbeitsgemeinschaft der Ämter und Referate Kirchenmusik der Diözesen Deutschlands (AGÄR) über diese Entwicklung und die Informationspolitik des VDD: „Das kam ohne jede Vorwarnung oder Reaktionszeit“, so der designierte Präsident des ACV, Marius Schwemmer, der hofft, dass die Verhandlungen wieder aufgenommen werden. Auch die AGÄR-Mitglieder, die davon erst durch das Schreiben des VDD (das vom 22. Januar datiert) offiziell Kenntnis erlangten, wandten sich Anfang Februar in einem Brief an den VDD mit der Bitte, die Verhandlungen wieder aufzunehmen. Bis zum Redaktionsschluss der April-Ausgabe der nmz am 21. März hatte sie hierzu keine Antwort erhalten.

Für das laufende Jahr kommen auf die Gemeinden zunächst in jedem Fall Gebühren und ein erhöhter Verwaltungsaufwand zu (letzterer natürlich auch auf die GEMA). Hoffentlich führt die Tatsache, dass so manche Konzertkalkulation durch die Vergütungspflicht über den Haufen geworfen wird, nicht zu kurzfristigen Programmwechseln, nach dem Motto Mozart statt Moody, Pergolesi statt Pärt, Schubert statt Schneider…

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