Einerseits als langjähriger Abonnent und andererseits in meiner Funktion als erster Vorsitzender der Internationalen Rasetti-Gesellschaft e.V. (IRG) habe ich mit großer Freude Ihren Leitartikel „Rat-Los“ in der November-Ausgabe 2017 der „nmz“ gelesen. „Unseren“ Komponisten Antonio Rosetti haben Sie freundlicherweise als Beispiel dafür ausgewählt, dass der „Kernauftrag“ des öffentlich-rechtlichen Systems, nämlich „Information, Kultur, Bildung und Unterhaltung“ auch die Präsentation dieses im ausgehenden 18. Jahrhundert sehr beliebten Komponisten umfassen kann. Ihr Ansatz hat zur weiter wachsenden Bekanntheit Rosettis beigetragen. Dafür danke ich Ihnen auch im Namen unserer Gesellschaft herzlich!
Ich glaube, dass die Beschäftigung mit den „normal-guten“ Komponisten der Zeit der Wiener Klassik – zu denen auch Rosetti zählt – erst recht wieder den Blick schärft für die Qualität von absoluten Ausnahmekomponisten wie Haydn und Mozart. In einer verengten Wahrnehmung, die das musikalische Umfeld im Dunkeln lässt, betrachtet man meines Erachtens allzu leicht diese Ausnahmepersönlichkeiten als den „Normalfall“ und ist dann auch nicht immer vor Gewöhnung und Routine gefeit. Wer, wenn nicht die öffentlich-rechtlichen Medien, sollten hier für Bildung, – ich denke, durchaus legitim verbunden auch mit Unterhaltung – und für „Erfrischung“ sorgen.
Ihrem Artikel und seiner Intention kann ich ganz abgesehen von meiner Freude über die Rasetti Erwähnung deshalb nur voll und ganz zustimmen.
Johannes Moesus, Präsident der IRG