Warum? Weil es ein Kultusministerium gibt, das mitdenkt. Das Visionen hat. So hat das Ministerium in Peking einen Gesetzesentwurf publiziert, der Playback-Auftritte unter Strafe stellt. Betroffen sind Profimusiker (Udo Lindenberg kann also aufatmen), denen es künftig untersagt wird, bei Live-Auftritten Musik aus der Dose abzuspielen. Denn, so belehrt das Ministerium, das wäre Betrug an der Öffentlichkeit.
Recht so.
Leider können damit die Rolling Stones, Tokio Hotel und DJ Bobo nicht mehr in China auftreten. Oder nur mit anschließendem – freilich fairen Prozess nach internationalem Recht – und sofortiger Verurteilung. Ab auf‘s Reisfeld! Oder Sozialstunden ableisten: Die Mauer auf allen Vieren wienern oder Tretminen auf dem Platz des himmlischen Friedens vergraben. Irgendein Promi mit Klarsichthelm buddelt die Dinger auf Benefiz-Tour schon wieder aus.
Bei allem Verständnis, liebe Chinesen, ein wenig lasch wirkt der Gesetzesvorschlag schon. Da sind wir mehr Grobheit gewöhnt. Beim Drei-Schluchten-Staudamm ging’s doch auch ohne Schmusekurs. Man müsste viel drakonischer auf die kulturelle Bigotterie eindreschen. Um zudem Frau Zypries von einer analogen Anwendung des Gesetzes in der BRD zu begeistern.
Vorschlag für Paragraph 2: Warum nicht hässlichen und alten Musikern (Schwellenwert 41) generelles Auftrittsverbot erteilen? Gesichtsschabracken und Make-up-Bestien über 40 haben in der Musikkultur nichts verloren. Und wer möchte die Klappergestelle samt ihren mobilen Sauerstofftanks und Rollatoren auf der Seniorenstift-Bühne sehen, wie sie Gebiss schlürfend „Muss i’ denn“ für die Mitinsassen performen? Die müssen weg. Und überhaupt: Die dicken Musiker sind ebenfalls zu ächten. Das wäre im „Herzilein“-Absatz des Paragraphen 2 zu klären. Und weiter geht’s mit dem Ausmisten.
Paragraph 3: Es ist verboten, dass Musiker irgendeine andere kulturell geartete Tätigkeit darbieten. Kein Musiker soll schauspielern dürfen. Das würde uns Campino und Jon Bon Jovi im Kino ersparen. Und hätte uns vor Herbert Grönemeyer beschützt. Des Weiteren ist unter Strafe zu stellen, wenn Schauspieler mit ihrer missratenen Sprechkehle in ein Mikrofon quaken. Damit wären Yvonne Catterfeld, Ben Becker, Jeanette Biedermann und Oli P. verräumt. Und ein Nebensatz könnte regeln, dass Musiker niemals malen dürfen. Wobei hier Paragraph 2 (Teil 2) greifen könnte.
Und in einem letzten Paragraphen müsste man sich um fremde musikalische Kulturen kümmern. Hier also: Ostdeutschland und das Rheinland. Nie darf es einem ostdeutschen oder rheinischen Musiker erlaubt sein, in Westdeutschland öffentlich zu singen. Weil die ja selbst mit Playback niemand versteht. Oder haben Sie je begriffen, was der Niedecken in seinem einzigen Hit „Verdamp lang her“ eigentlich von uns wollte? Eben. Ausgangssperre für solche Kulturmonster. Ob das alles umsetzbar ist? Sicher. Wir müssen nur zusammenhalten und ganz laut brüllen: „Yes, we can“.