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Wortlaut

Untertitel
Ein Satz zur Kritischen Theorie und die Frage der Pauschalvergütungsregelung im Urheberrecht
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„Was Kritische Theorie sei, liegt mit historischem Abstand, der editorischen Zugänglichkeit ihres Textkorpus und der ideengeschichtlichen Kontextualisierung im Sinne eines hermeneutischen Horizonts genauso offen, wie eine solche Vielfalt nicht zuletzt angesichts veränderter gesellschaftlicher Verhältnisse ein konsensuales Verständnis gerade auszuschließen scheint. [...] Denn Kritischer Theorie geht es in erster Linie nicht um Theorie, sondern um Gesellschaftsveränderung.“

Claus-Steffen Mahnkopf, Kritische Theorie der Musik, Weilerswist 2006, S. 7 f. [Velbrück-Wissenschaft].

Aus dem Bundestag

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft am 29. Juni 2006 (Ausschnitte)

Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Wie Sie wissen, wird im Moment eine Urheberabgabe auf die Geräte gezahlt. Die Industrie hat natürlich ein Interesse daran, dass diese Abgabe auf ihre Geräte so niedrig wie möglich ist, weil sie die Preiskonkurrenz fürchtet. Die Notwendigkeit, einen fairen Kompromiss zwischen all den Interessen der verschiedenen Beteiligten zu schaffen, ist heute größer denn je. Wir meinen, dass das geistige Eigentum der Kreativen aber gerade in der modernen Informationsgesellschaft gewährleistet bleiben muss. Ohne einen solchen Schutz kann es nämlich keine Kreativität geben – auf die Deutschland als Land der Ideen natürlich ganz besonders angewiesen ist.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): Wir sagen aber ganz unmissverständlich: Auf die pauschale Geräteabgabe kann bis auf weiteres nicht verzichtet werden. Dort, wo die Geräteabgabe das Mittel der Wahl für die Vergütung bleibt, muss dem Umfang der urheberrechtlichen Nutzung angemessen Rechnung getragen werden. Darüber kann durch die Herstellerpreise eines Vervielfältigungsgerätes gerade nicht Aufschluss gegeben werden. Wenn es bei dieser Regelung bliebe, würde es zu einem wirklich deutlichen Vergütungsrückgang bei den Urhebern kommen. Deshalb ist der Ansatz, der jetzt gewählt ist, nämlich die Koppelung der pauschalen Geräteabgabe an die Preise und die Begrenzung auf einen Gesamtpreis hinsichtlich des Anteils der Vervielfältigungen, nicht richtig.

Günter Krings (CDU/CSU): So sieht der Entwurf vor, an die Vergütungspflicht die Bedingung zu knüpfen, dass das betroffene Gerät beziehungsweise Speichermedium in nennenswertem Umfang für Vervielfältigungen eingesetzt wird. Die Gesetzesbegründung nennt ausdrücklich eine Mindestnutzung von zehn Prozent. Unter dieser Grenze soll keine Vergütung anfallen. Dadurch scheinen mir neue Gerichtsverfahren vorprogrammiert zu sein. Ziel des Gesetzes muss es aber sein, eine Regelung zu finden, welche die Voraussetzung für eine Vergütungspflicht klar festlegt. Wir brauchen keine zusätzliche Vergütung für Rechtsanwälte, sondern eine kalkulierbare Vergütung für die Urheber. Noch schwieriger wird es bei der Vergütungshöhe. Nach dem Regierungsentwurf soll die Vergütung bei fünf Prozent des Gerätepreises gedeckelt werden. Die Verwertungsgesellschaften rechnen mit Einbußen von bis zu 40 Prozent durch diese Kappungsgrenze. Allerdings unterschlagen sie bei ihren Berechnungen, dass auch neue Geräte in die Vergütungspflicht einbezogen werden. Umgekehrt weist BITKOM darauf hin, dass sich ohne die Kappung bei fünf Prozent und die Einführung der Voraussetzung des nennenswerten Umfangs das Vergütungsaufkommen von ZPÜ und GEMA mehr als vervierfachen würde.

Dirk Manzewski (SPD): Dieses bewährte System, das den Kreativen eine Kompensation für ihre Einnahmeausfälle gewährleistet, soll im Grunde genommen zwar beibehalten werden; aber anders als bisher soll nun den Verwertungsgesellschaften und den Herstellern die Bemessung der Vergütungssätze selbst übertragen werden. Ich frage mich, Frau Ministerin, wie das praktisch funktionieren soll, da wir hier nicht zwei Parteien auf gleicher Augenhöhe haben. Nicht zuletzt das Urhebervertragsgesetz hat doch gezeigt, dass man aufgrund der unterschiedlichen Interessenlage nicht zwingend auf die Einsichtsfähigkeit der Beteiligten vertrauen darf. Ich möchte aber nicht, dass den Urhebern letztendlich zugemutet wird, hinter ihren Ansprüchen herzulaufen.

Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, noch nie ist über ein hochpolitisches, hochwichtiges rechtspolitisches Thema so früh am Tag in diesem Hause diskutiert worden. Das ist einerseits gut so; aber das hängt nur damit zusammen, dass es in diesem Hause üblich geworden ist, rechtspolitische Themen an das Ende der Tagesordnung zu setzen. Ich finde, das geht auf Dauer so nicht. (Beifall im ganzen Hause – Dr. Uwe Küster [SPD]: „Das war Kritik am Ältestenrat!“)
Die Umstellung der Pauschalvergütung von dem alten System „Abgabe auf Geräte, die zum Abspielen bestimmt sind“ auf das neue System „Abgabe auf Geräte, mit denen tatsächlich abgespielt wird“ ist im Grundsatz richtig. Aber mit den Vorschlägen haben Sie, Frau Ministerin, neue Probleme auf den Tisch gelegt. Was ist eine nennenswerte Nutzung? Die Streitigkeiten darüber sind vorprogrammiert. Eine Begrenzung der Pauschalabgabe auf höchstens fünf Prozent des Geräteverkaufspreises und die Nichteinbeziehung des Zubehörs sind gegenüber den Kreativen nicht gerecht. Das muss geändert werden.

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