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Die private Vervielfältigung und ihre Folgen

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Über die technischen und ökonomischen Entwicklungen der Digitalsierung
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Thomas Meschede: Der Schutz digitaler Musik- und Filmwerke vor privater Vervielfältigung nach den zwei Gesetzen zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft. Schriftenreihe zum Urheber- und Kunstrecht, herausgegeben von Thomas Hoeren, Band 6, Frankfurt am Main, 2007, € 45,50

Seit dem Beginn der Digitalisierung von Musik mit der Markteinführung der CD Anfang der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts haben sich die Möglichkeiten zur Vervielfältigung von Film und Musik rasant erweitert. Mit Hilfe so genannter Multifunktionsgeräte wie CD- und DVD-Brenner und den hierfür entwickelten Speichermedien wurde die Qualität und Quantität der Vervielfältigungsstücke enorm gesteigert.

Die vorliegende Arbeit von Thomas Meschede bringt einen vollständigen und aktuellen Überblick zu den technischen und ökonomischen Entwicklungen der Digitalisierung und erläutert darauf aufbauend die Systematik und Regelungsvielfalt der deutschen Gesetzeslage für den Bereich der Privatkopie. Neben einem historischen Abriss zur Entwicklung der Privatkopieschranken sind es vor allem die Regelungen der EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft und die sich daraus abgeleiteten Urheberrechtsreformen des deutschen Gesetzgebers im sogenannten Korb 1 und Korb 2, die den Schwerpunkt des Buches ausmachen. Eines der Ziele der beabsichtigten Reform ist es, einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Urheber und der Öffentlichkeit zu schaffen. Daneben sind wichtige Punkte die Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Bereich der Privatkopie. Folgerichtig erörtert der Verfasser sehr ausführlich die tatsächlichen und vermeintlichen ökonomischen Folgen der digitalen Vervielfältigung für die Musik- und Filmindustrie (S. 27f.).

Penibel werden die unterschiedlichen Standpunkte der beteiligten Kreise dargestellt und einer kritischen, von großer Objektivität gekennzeichneten Würdigung unterzogen. Besonders anschaulich hierfür ist der Abschnitt „Lobbyarbeit auf allen Ebenen“ (S. 53f.). Dabei ist
dem Verfasser zuzustimmen wenn er ausführt: „Viele als wissenschaftliche Studien bezeichnete Arbeiten stellten sich bei näherer Betrachtung als ‚Partei-Gutachten‘ heraus. Je nach Auftraggeber variieren die Ergebnisse und Schlussfolgerungen. Nicht selten wird bereits in der Überschrift beziehungsweise den Untertiteln deutlich, welchem Lager der Autor zuzurechnen ist.“ Für die juristisch interessierte Öffentlichkeit von großem Interesse ist schließlich der Abschnitt, der sich mit der straf- und zivilrechtlichen Verantwortlichkeit der Beteiligten an rechtswidrigen Vervielfältigungen und Verbreitungen urheberrechtlich geschützter Werke beschäftigt (S. 183f.). Hier wird besonders deutlich, dass im Bereich so genannter Musiktauschbörsen die rechtliche Klarheit derzeit noch sehr zu wünschen übrig lässt. Während also – kurz gefasst – die P2P-Anbieter der Werke im Netz immer einen Rechtsverstoß begehen, können die Abnehmer nach derzeit geltendem Recht kaum belangt werden. Sehr informativ sind darüber hinaus die Stellungnahmen und Debattenbeiträge zum zweiten Korb der aktuellen Urheberrechtsreform. Das Werk leistet gekonnt einen notwendigen Spagat zwischen Technik und Recht und ist ein notwendiger Beitrag zum Thema Privatkopie in Deutschland.

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